Hallo Leute!!!
Weiss irgendjemand von euch, wieviele Überstunden während einer Ausbildung gesetzlich noch okay sind, und wie sie vergütet werden sollen?
Danke für eure Antworten!
Lars
Hallo Leute!!!
Weiss irgendjemand von euch, wieviele Überstunden während einer Ausbildung gesetzlich noch okay sind, und wie sie vergütet werden sollen?
Danke für eure Antworten!
Lars
Hallo Lars,
soweit ich es weiss, sind eigentlich gar keine Ueberstunden fuer Azubis erlaubt.
Natuerlich bleibt es nicht aus, dass man waehrend seiner Ausbildungszeit auch Ueberstungen machen „muss“. Wie die dann ausgeglichen werden, liegt im Ermessen des Ausbildungsbetriebes.
Normalerweise wird das ganze so geregelt, dass man dafuer an anderen Tagen spaeter kommen kann bzw. frueher nach Hause gehen kann. Von Auszahlungen habe ich bis jetzt noch nichts gehoert.
Vorsicht: wenn du dich in der Berufsschule von einigen Faechern befreien laesst (wenn du Abi hast zB von Religion und Deutsch … teilweise auch in Sport), kann dein Betrieb von dir verlangen, dass du die „versaeumte“ Zeit im Betrieb nacharbeiten musst. So wollte das zumindest mein Ausbildungsbetrieb durchsetzen. Dazu ist er aber gesetzlich berechtigt.
Wenn du nicht in deiner Personalabteilung nachfragen willst, rate ich dir, dich an deine Berufsschule zu wenden - die muessen das ja wissen.
Gruss.
Kris.
Hallo Kristin
Eine Personalabteilung gibt es hier leider nicht…
Die Berufsschule verweist mich an die Gewerkschaft, unser Betrieb kann aber keiner Gewerkschaft zugeordnet werden…
Ich bräuchte nen Gesetzestext… Wo kann ich den finden??
Danke trotzdem
Lars
Hallo Lars,
ich hab jetzt mal in bisschen im INet rumgewuehlt.
Gefunden habe ich das hier:
http://www.bma.de/download/gesetze/Jugend.htm
Jugendarbeitsschutzgesetz … also unter 18 (aber da faellst du wohl nicht mehr mit rein)
ansonsten kuck doch mal hier:
Da gibts alles moegliche an Gesetzen.
Ganz unten gibt es auch einen Link zum Versenden von eMails. Ich wuerde an deiner Stelle im Notfall meine Frage an die richten - vielleicht wissen die ja weiter. Ich habe leider keine Unterlagen mehr aus meiner Azubizeit, sonst haette ich da mal nachschauen koennen.
Vielleicht richtest du deine Frage auch mal an das Brett „Recht“.
Gruss.
Kris.
Die hier hab ich auch noch gefunden:
http://www.arbeitsrecht.de/index.phtml
Viel Glueck beim Suchen.
Kris.
Danke vielmals…
Habs nochmal ins Forum Recht gestellt…
Hängt vom Alter des AZUBI ab.
unter 18 diskutierbar
über 18
frage Deine zuständige Kammer
IHK oder HWK dort den zuständigen Ausbildungsberater.
PiRo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Lars,
während der Ausbildung darf man selbstverständlich Überstunden leisten. Da auch AZUBIS Arbeitnehmer sind gilt für sie das Arbeitszeitgesetz (§ 3). Einschränkungen gibt es lediglich durch das Alter. Jugendliche unter 18 Jahre unterliegen zusätzlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 8).
Das es für Deinen Betrieb keine Gewerkschaft zuständig ist, ist Unsinn. Wenn Du mir deine Branche nennst kann ich Dir die zuständige Gewerkschaft nennen.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Voelkel
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Hallo Lars,
während der Ausbildung darf man selbstverständlich Überstunden
leisten. Da auch AZUBIS Arbeitnehmer sind gilt für sie das
Arbeitszeitgesetz (§ 3). Einschränkungen gibt es lediglich
durch das Alter. Jugendliche unter 18 Jahre unterliegen
zusätzlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 8).
Das es für Deinen Betrieb keine Gewerkschaft zuständig ist,
ist Unsinn. Wenn Du mir deine Branche nennst kann ich Dir die
zuständige Gewerkschaft nennen.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Voelkel
Das ist ja spitze!!! Besten Dank!!!
Meine Branche: EDV… Dienstleister… Welche Gewerkschaft wär dann zuständig???
Danke im vorraus!
Lars
Hallo Lars,
Zuständig ist die IG Medien oder die Postgewerkschaft. Beide werden übrigens in diesem Monat noch zur Gewerschaft Ver.di (Vereinigte Dienstleitungsgewerkschaft) fusionieren. Natürlich finazieren sich Gewerkschaften allein über Mitgliedsbeiträge, deshalb ist es natürlich Vorraussetzung Mitglied zu werden.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Voelkel