im März 1999 habe ich eine Weiterbildung beendet.(Förderung über das Arbeitsamt) Ich möchte jetzt eine Umschulung über das Arbeitsamt beginnen. Wer weiss wie lange man vorher versicherungspflichtig gearbeitet haben muß? Muß man arbeitslos gemeldet sein und wie lange? Wo kann man das nachlesen (Links) oder Gesetze ?
Danke für eine Beantwortung.
zu mir hat man gesagt das man ein Jahr Weiterbildungsberuf den Du gemacht hast bzw Umschulungsberuf gearbeitet haben mußt um eine weitere Maßnahme bezahlt zu bekommen.
Dies kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Ich hatte 1995 eine Umschulung erhalten und wollte neuerliche eine weitere die aber abgelehnt wurde. Eine Weiterbidlung oder Qualifizierung über ein Jahr hätte ich ohne Probleme bekommen.
Am besten wendest Du dich ans Arbeitsamt die können Dir gewiss gute Auskunft darüber geben.
Gruß
Arno
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