ich bin Studentin und habe in der Gastronomie gearbeitet.
Ich brauche bitte dringend Hilfe zur Berechnung der Feiertags, Nacht&Sonntags-Zuschläge. Gibt es eine Berechnungsformel?
Ich denke, diese müßte es geben, aber ich kenne mich leider nicht genug aus.
Ich bin dankbar für jeden Hinweis, auch wenn er mir jetzt nicht sofort zur Lösung meines Problemes hilft (z.B. Seiten über Arbeitsrecht oder von Gewerkschaften.
Betriebsräte dürfen darüber mitbestimmen, ob Nachtarbeit durch Freizeit
oder einen Lohnzuschlag ausgeglichen werden soll.
Im vorliegenden Fall hatte ein Betriebsrat seinen Betrieb, eine Spedition,
verklagt, weil er nicht an der Entscheidung darüber beteiligt worden war,
wie die Nachtarbeit im Betrieb ausgeglichen werden solle. Das
Bundesarbeitsgericht entschied, daß der Betriebsrat in dieser Frage ein
Mitbestimmungsrecht habe. Es gehe nämlich sowohl um den
Gesundheitsschutz als auch um die betriebliche Lohngestaltung. Zu
Entscheidungen in beiden Bereichen muß der Betriebsrat hinzugezogen
werden. Etwas anderes gelte jedoch, wenn ihm Tarifvertrag vereinbart
worden sei, wie Nachtarbeit ausgeglichen werde. Die Höhe des Ausgleichs
könne der Arbeitgeber aber ohne den Betriebsrat bestimmen.