Bildungsurlaub

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Wenn ich mich bei einer Bildungsstätte für ein Seminar angemeldet habe und danach den Bildungsurlaub bei meinem Arbeitgeber eingereicht habe, inwieweit kann er den ablehnen?
Reicht die Angabe, das der Bildungsurlaub in den Sommerferien liegt, auch wenn da keiner meiner Kollegen Urlaub machen möchte, so das die Mannschaftsstärke stimmt?

Hintergrund ist meiner persönlichen Meinung nach eher der, das wir seit 1 1/2 Jahren nur mit 50% Besetzung im Schichtdienst mit Nachtdienst arbeiten und ich habe wegen gesundheitlichen Problemen durch die Überlastung (außerdem bin ich Schwerbehindert) die Arbeitsmedizin aufgesucht.
Vorher war ich der beste Mann und danach wurde mir gesagt, ich wäre für meine Abteilung nicht tragbar.

Dazu habe ich seit 11 Jahren nie in der Urlaubszeit Urlaub gemacht, weil ich immer darum gebeten wurde.
Erst jetzt im Februar habe ich meinen Sommerurlaub vom letzten Jahr gemacht.
Jetzt will ich einmal in 11 Jahren Urlaub im Sommer machen, halt den Bildungsurlaub, und da wird der abgelehnt.
Klar, das ich sauer bin wegen der zwei Sachen und das es da Spannungen gibt und deswegen würde ich gerne diese Sache mit dem Bildungsurlaub ernergischer durchziehen, kenne aber die rechtlichen Grundlagen nicht.

Wie sieht es da aus?

Winfried

Hallo Winfried,

ich nehme an, Du möchtest nach dem Arbeinehmerweiterbildungs- gesetz (AWbG) der Länder Bildungsurlaub machen und Du wohnst in einem der Länder in denen dieses Gesetz gilt.

Das Begehren nach Bildungsurlaub darf nur abgelehnt werden, wenn aus zwingenden betrieblichen Gründen gerade jetzt ein Fernbleiben des/der Arbeitnehmer/in unmöglich ist. Dies kann in Urlaubszeiten oder bei hoher Krankheitsrate in der Abteilung der Fall sein, d.h. wenn durch die Abwesenheit der Arbeitnehmer/innen ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht mehr möglich ist. Ein genereller Personalmangel kann jedoch nicht als Grund herhalten.

Was ist zu tun?

  1. Schritt: Anmeldung

Ein Seminar aussuchen und anmelden.

  1. Schritt: Arbeitgeber benachrichtigen

Der Veranstalter sendet den Teilnehmer/innen ein Formblatt „Mitteilung an den Arbeitgeber“, aus dem Datum, Ort, Thema und die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz hervorgeht. Dieses Formblatt ist von den Teilnehmer/innen zu unterschreiben und in der Regel mindestens vier Wochen vor Seminarbeginn an den Arbeitgeber weiter zu reichen. Der Arbeitgeber hat spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt.

Erhebt der Arbeitgeber jedoch Einspruch, muß man sich die Ablehnungsgründe unbedingt schriftlich geben lassen und sofort den Betriebsrat informieren (falls vorhanden). Falls dieser keine Klärung erreichen kann, sollte umgehend mit der zuständige Gewerkschaft Kontakt aufgenommen werden (hoffentlich Mitglied), insbesondere wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert. Bei kurzen Fristen besteht auch die Möglichkeit einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zu stellen, um feststellen zu lassen, dass der/die Arbeitnehmer/in den Bildungsurlaub zu dem von ihm/ihr gewünschten Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann.

  1. Schritt: Das Seminar besuchen

Bei Seminarende erhälst Du eine Teilnahmebescheinigung des Veranstalters.

  1. Schritt: Teinahmebestätigung abgeben

Die Teilnahmebestätigung muß am nächstfolgenden Arbeitstag nach dem Seminar als Beleg an den Arbeitgeber weitergereicht werden.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

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