Freiwilliger Gehaltsverzicht

Hallo,

weiss jetzt nicht genau ob ich in der Sparte richtig bin, aber dennoch hier mein Anliegen:
Ich mache z.Zt. eine Ausbildung zum Informatikkaufmann beziehe momentan eine Ausbildungsvergütung v. 1045 DM monatlich und bekomme im Juni dieses Jahres eine Gehalterhöhung von 200 DM (3.Lehrjahr). Durch die Gehaltserhöhung verliere ich bzw. meine Eltern aber den Anspruch auf Kindergeld (Feibetrag 1300DM/Jahr).
Meine Frage: Ist es gesetzlich möglich freiwillig auf die Erhöhung meiner Ausbildungsbergütung zu verzichten, damit ich innerhalb des Freibetrages bleibe? Und wie reagiert die Kindergeldkasse auf eine solche Aktion? Übrigens wohne ich in NRW.

Für alle Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Gruss Salvo

Hi Salvo,

Genaueres weiß ich auch nicht, vielleicht hilft Dir aber der Link weiter:

http://www.sis-verlag.de/Service/kgmb2001.htm

Ist ziemlich aktuell (Januar 2001).

Ciao

Tessa

Rechne das durch… meine Eltern bekamen zwar kein Kindergeld mehr, aber im Endeffekt konnten wir am Jahresende eine Art Steuererklärung mit all meinen Kosten vorlegen und schwuppdiwupp war ich wieder unter der Freigrenze für das Kindergeld. Gut, ging nur im Nachhinein… aber war mir ziemlich egal.

Weiterhin kommt auf die Freigrenze nochmal der Werbekostenfreibetrag… hast du also mehr als 2000 DM Werbungskosten… und dazu zählen Lektüre, Anfahrt zur Arbeit und zu Seminare ggf…

Also Achtung… nicht gleich nein rufen, sondern erstmal rechnen…

Bei Fragen gerne per Mail…

Marco

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hi salvo,

wie marco schon schrieb:

rechnen!!!

12 x 1.245 = 14.940
abzuegl. WK 2.000 (pauschbetrag steht allen zu)

bist du schon unter dem existenzminimum für 2001!!! DICK!

im übrigen wären es ja auch nur 6 x 1.045 + 6 x 1.245 DM
= 13.740 DM … noch weiter drunter!!!

gruss

der showbee

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Ein Tipp, für diejenigen wo es…
…doch mehr werden sollte:

Werbungskosten so hoch setzen, damit man wieder unter der Grenze ist !(ca. 13500 DM + 2000 DM Werbungskostenpauschale - [z.B.] 3000 DM Werbungskosten)

Achtung: Wer über 2000 DM Werbungskosten kommt, muss alle Wewrbungskosten nachweisen!

Ich kenne viele Fälle, wo durch Kauf von Büchern etc. oder nur durch Abrechnung der Fahrtkosten, Anrechnung von Wäaschegeld … diese erhöhten Werbungskosten zustande gekommen sind.

Wer übrigens mehr als 8 Std. in der Berufsschule ist, bekommt zusätzlich noch 10 DM / Tag Verpflegungspauschale. Außerdem wird bei den Fahrtkosten zur Berufsschule (oder auch anderen auswertigen Schulungen …) die gefahrenen Kilometer abgerechnet!

Also, viel Spaß und kein Geld verschenken!

Grüße, Jenny.

Hab noch was vergessen !!! Urlaubsgeld, …
… Weihnachtsgeld (13 Monatsgehalt…) und auch die VL (Vermögenswirksame Leistungen) gehören natürtlich mit zur Ausbildungsvergütung !!! Also, vorher schecken, wie hoch die Werbungskosten sein müssen! Hilfe gibts bei jedem LSTH - Verein !

Grüße, Jenny.

Soweit es sich um Tarifverträge handelt (das ist bei Ausbildungsvergütung meist so) geht Gehaltsverzicht nicht.
Aber Deine Eltern können alle Kosten, die mit der Ausbildung zusammenhängen erst mal abziehen.
Hin und Rückweg zur Arbeitsstelle
ev. Kosten bei auswärtiger Unterbringung
ev Arbeitsmittel Kleidung, Bücher, Taschenrechner, Computer
alles erst mal ansetzen, was dem Finanzamt missfällt streichen die schon
PiRo

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