Darf ein 16jähriger

… überhaupt seinen Lehrvertrag, ohne zustimmung des erziehungsberechtigten kündigen ?

… überhaupt seinen Lehrvertrag, ohne zustimmung des
erziehungsberechtigten kündigen ?

Durfte er ihn denn ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten abschließen???

nein, mußte von Ausbildungsbetrieb, Erziehungsberechtigtem und HWK abgezeichnet werden.

… überhaupt seinen Lehrvertrag, ohne zustimmung des
erziehungsberechtigten kündigen ?

Durfte er ihn denn ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten
abschließen???

Hi Klaus,

… überhaupt seinen Lehrvertrag, ohne zustimmung des
erziehungsberechtigten kündigen ?

Nein, darf er nicht. Die Kündigung muß durch die Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Punkt.

Ciao

Tessa

… überhaupt seinen Lehrvertrag, ohne zustimmung des
erziehungsberechtigten kündigen ?

Darf er , siehe Handwerksordnung / Berufsbildungsgesetz § 15

Hehe, ich habe gerade den IHK-Ausbilderlehrgang hinter mir. Ein 16-Jähriger braucht sowohl beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages als auch beim Kündigen die Zustimmung seiner Eltern. Ein 16-Jähriger ist nämlicht minderjährig.

cu Stefan.