… überhaupt seinen Lehrvertrag, ohne zustimmung des erziehungsberechtigten kündigen ?
… überhaupt seinen Lehrvertrag, ohne zustimmung des
erziehungsberechtigten kündigen ?
Durfte er ihn denn ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten abschließen???
nein, mußte von Ausbildungsbetrieb, Erziehungsberechtigtem und HWK abgezeichnet werden.
… überhaupt seinen Lehrvertrag, ohne zustimmung des
erziehungsberechtigten kündigen ?Durfte er ihn denn ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten
abschließen???
Hi Klaus,
… überhaupt seinen Lehrvertrag, ohne zustimmung des
erziehungsberechtigten kündigen ?
Nein, darf er nicht. Die Kündigung muß durch die Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Punkt.
Ciao
Tessa
… überhaupt seinen Lehrvertrag, ohne zustimmung des
erziehungsberechtigten kündigen ?
Darf er , siehe Handwerksordnung / Berufsbildungsgesetz § 15
Hehe, ich habe gerade den IHK-Ausbilderlehrgang hinter mir. Ein 16-Jähriger braucht sowohl beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages als auch beim Kündigen die Zustimmung seiner Eltern. Ein 16-Jähriger ist nämlicht minderjährig.
cu Stefan.