Staatliche Prüfung & Voraussetzung?

Hi Experte,

ich hätte hier eine Frage…

Vor etwa 20 Jahre habe ich die Hauptschule ohne Abschluß abgebrochen und war mehr als zehn Jahre selbstständig. Inzwischen besteht die Möglichkeit, von Arbeitsamt eine Umschulung zur Fremdsprachekorrespondent zu machen, was mir auch sehr gut gefällt. Die Aufnahmeprüfung für die Schule habe ich auch ohne Problem bestanden. Leider hat die Schule mich aufmerksam gemacht, daß für die staatliche Prüfung (beim Abschluß) die Voraussetzung besteht muß, daß ich mindestens einen Hauptschuleabschluß haben muß, sonst würde ich nicht zur Prüfung zugelassen und mich nicht als „staatlich geprüfter Fremdsprachekorrespondent“ nennen dürfen.

Ich bin echt beim Verzweifeln, das Schulamt sagte einfach „machen sie dann Ihren Abschluß dann nach…“, toll! Mit 39 bin ich nicht mehr der jüngste, wie soll denn das funktionieren??? Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Gibt’s einen anderen Weg?

Für Eure Hilfe Danke ich im voraus!

Alex

Hi Affe :smile:

Mit bestandenem Hauptschulabschluss wird dir die Berufsreife zuerkannt. Diese ist Voraussetzung für das Erlernen eines staatlich anerkannten Berufes. Grundsätzlich kann man mit dem Hauptschulabschluss jeden staatlich anerkannten Beruf erlernen. Mit mittlerer Reife kann man die Lehrzeit um maximal 6 Monate verkürzen, mit Abitur sogar um maximal 12 Monate.

An der Berufsreife führt kein Weg vorbei. Du kannst sie aber auch ohne Schulbesuch nachholen und dich direkt zur Prüfung anmelden. Nähere Informationen bekommst du beim Arbeitsamt:

http://195.145.119.72/dueren/ausbildung/ausbildungsm…

Viel Erfolg …

Stefan.