Hallo Sven,
zu deinem Netto:
kannst du einfach rechnen:
1100 DM
-Krankenversicherung
-Rentenversicherung
-Arbeitslosenversicherung
-Pflegeversicherung
= Netto
entspricht etwa:
1100
-6,25%
-9,55%
-3,25%
-0,85%
=881,10 DM
Steuern dürften hierbei das ganze Jahr lang nicht anfallen.
Beitragssätze sind immer das doppelte, aber dein Arbeitgeber übernimmt ja die Hälfte. Bis auf den Beitrag der Krankenversicherung kannst du den Prozentsatz nicht nach oben oder unten variieren.
Zum 2.
Also bis 1999 galten folgende Summen für die Berechnung des BAB:
Dein Bruttoverdienst wird auf 12 Monate gerechnet (ab Antragstellung).
Dein Bedarf wird ermittelt:
800 DM Bedarf bei auswärtiger Unterbringung
(ab Vollendung des 21. Lj. wären es 845 DM)
- 20 DM Bedarf Arbeitskleidung
- eine mtl. Heimfahrt einfache Strecke
- Fahrt zur Berufsschule/ Arbeitsstätte
- Wohnungszuschuss, wenn die Mietkosten 240 DM übersteigen, max. aber 75 DM
- bei Gewährung Vermögenswirksame Leistung eine Pauschale von 35 (egal ob du mehr bekommst)
= dein Bedarf
Okay… sagen wir Heimfahrt 190 km und täglich 4km einfach zur Arbeit. (je 0,38 DM bei doppelter Anrechnung)
Bedarf pro 12 Monate
9600 DM
- 1732,80 DM (mtl. Heimfahrt)
- 638,40 DM (tgl. Fahrt zur Arbeit bei 210 Dienst-Tagen)
- 240 DM Arbeitskleidung
- 900 DM Wohngeld (bei der Miete)
===================================
= 13111,20 DM Bedarf pro 12 Monate
zur Verfügung stehen dir:
du bekommst 78 DM VL… und 12 Gehälter
14136 DM Verdienst
- 420 DM VL-Abzug
-1080 DM Freibetrag (p.M. 90 DM)
-3124,06 DM (Sozialpauschale 22,1%)
=9511,94 DM
13111,20 DM- 9511,94 DM= 3599,26 DM p.a.
Macht pro Monat: 299 DM BAB.
Die Sätze dürften sich eher leicht nach oben geändert haben.
Kannst du aber nachlesen unter
SGB III § 59
SGB III § 65 Abs. 1
SGB III § 67 Abs. 1 + 2
Bundesreisekostengesetz( BRKG) § 6 Abs. 1
SGB III § 68 Abs. 3 Satz 1
SGB III § 71 Abs. 1
BAföG § 21 Abs. 2 Nr. 1
BAföG § 22 Abs. 1 Nr. 3
BAföG § 23 Abs. 3 i.V.m. SGB III § 71 Abs. 2
SGB III § 75 Satz 1
Gruß
Marco