während Ausbildung Bafög ?

Hallo

ich werde in meiner ausbdilung wohl 1100brutto bekommen,
und die Wohnung wo ich mir nehmen müsste kostet nicht unter 560warm(40qm)
wie hoch stehen die Chancen vom staat zuschüsse zu erhalten?
(sei es einrichtung,bafög o.ä.)

ich müsste,sonst hungern die zwei ein halb jahre ausbidlungszeit…:frowning:((((((((

gruss
sven

Wie weit
wohnst du denn von deinen Eltern weg? Ist es wirtschaftlich gerechtfertigt, dass du dir eine eigene Wohnung nimmst?

Diese Fragen musst du dir ggf. gefallen lassen.

Trifft es allerdings zu, dass du weit weg wohnst und somit auch die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, wird geprüft, ob und wie deine Eltern dich unterstützen könnten…
Deine eigene wirtschaftliche Bedürftigkeit wird auch geprüft, dürfte aber hier gegeben sein. :smile:

und dann bekommst du ggf. Zuschüsse.

Beantragen musst du das Ganze beim Arbeitsamt und es schimpft sich Berufsausbildungsbeihilfe.

Diese wird aber frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem du es beantragst. Also besorge dir schon einmal vorsorglich die Unterlagen und bringe die Belege bei. Dann bekommst du dein Geld sofort im 1. Monat zum Ende hin.

Gruß und viel Glück

Marco

wohnst du denn von deinen Eltern weg? Ist es wirtschaftlich
gerechtfertigt, dass du dir eine eigene Wohnung nimmst?

>>>>>>>>>>>>>HÄMMM,…
einkommen (mieten usw) sind extrem hoch,
nur, bleibt summa sumarum nichtmehr unbedingt viel übrig abzüglich den fix kosten.

Deine eigene wirtschaftliche Bedürftigkeit wird auch geprüft,
dürfte aber hier gegeben sein. :smile:

>>>>>>ja, aber wie soll ich bei 1100brutto(wieviel netto isn das?)
und 560warm überhaupt noch essen können???

und dann bekommst du ggf. Zuschüsse.

>>>>>>>´hoffentlich.-(

Beantragen musst du das Ganze beim Arbeitsamt und es schimpft
sich Berufsausbildungsbeihilfe.

>>>>>>>>>ok, danke werd ich sobald ich meinen arbeitsvertrag habe hin rennen, plus mietvertrag(sonst noch etwas?)

Diese wird aber frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem du es
beantragst. Also besorge dir schon einmal vorsorglich die
Unterlagen und bringe die Belege bei. Dann bekommst du dein
Geld sofort im 1. Monat zum Ende hin.

>>>>>>>super, vielen dank!

gruss
sven.

Hallo Sven,

zu deinem Netto:

kannst du einfach rechnen:

1100 DM
-Krankenversicherung
-Rentenversicherung
-Arbeitslosenversicherung
-Pflegeversicherung
= Netto

entspricht etwa:

1100
-6,25%
-9,55%
-3,25%
-0,85%
=881,10 DM

Steuern dürften hierbei das ganze Jahr lang nicht anfallen.

Beitragssätze sind immer das doppelte, aber dein Arbeitgeber übernimmt ja die Hälfte. Bis auf den Beitrag der Krankenversicherung kannst du den Prozentsatz nicht nach oben oder unten variieren.

Zum 2.
Also bis 1999 galten folgende Summen für die Berechnung des BAB:

Dein Bruttoverdienst wird auf 12 Monate gerechnet (ab Antragstellung).

Dein Bedarf wird ermittelt:

800 DM Bedarf bei auswärtiger Unterbringung
(ab Vollendung des 21. Lj. wären es 845 DM)

  • 20 DM Bedarf Arbeitskleidung
  • eine mtl. Heimfahrt einfache Strecke
  • Fahrt zur Berufsschule/ Arbeitsstätte
  • Wohnungszuschuss, wenn die Mietkosten 240 DM übersteigen, max. aber 75 DM
  • bei Gewährung Vermögenswirksame Leistung eine Pauschale von 35 (egal ob du mehr bekommst)
    = dein Bedarf

Okay… sagen wir Heimfahrt 190 km und täglich 4km einfach zur Arbeit. (je 0,38 DM bei doppelter Anrechnung)

Bedarf pro 12 Monate

9600 DM

  • 1732,80 DM (mtl. Heimfahrt)
  • 638,40 DM (tgl. Fahrt zur Arbeit bei 210 Dienst-Tagen)
  • 240 DM Arbeitskleidung
  • 900 DM Wohngeld (bei der Miete)
    ===================================
    = 13111,20 DM Bedarf pro 12 Monate

zur Verfügung stehen dir:
du bekommst 78 DM VL… und 12 Gehälter

14136 DM Verdienst

  • 420 DM VL-Abzug
    -1080 DM Freibetrag (p.M. 90 DM)
    -3124,06 DM (Sozialpauschale 22,1%)
    =9511,94 DM

13111,20 DM- 9511,94 DM= 3599,26 DM p.a.

Macht pro Monat: 299 DM BAB.

Die Sätze dürften sich eher leicht nach oben geändert haben.

Kannst du aber nachlesen unter

SGB III § 59
SGB III § 65 Abs. 1
SGB III § 67 Abs. 1 + 2
Bundesreisekostengesetz( BRKG) § 6 Abs. 1
SGB III § 68 Abs. 3 Satz 1
SGB III § 71 Abs. 1
BAföG § 21 Abs. 2 Nr. 1
BAföG § 22 Abs. 1 Nr. 3
BAföG § 23 Abs. 3 i.V.m. SGB III § 71 Abs. 2
SGB III § 75 Satz 1

Gruß
Marco

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Hi marco

super, dan muss ich doch nicht hungern:wink:)))))

danken für die erklärungen und die gesetzes verweise

viele grüsse
sven.
(der leider immernoch keine * vergeben darf)

Hi Sven,

das ganze ist natürlich davon ausgehend, dass deine Eltern dich nicht unterstützen können.

Und das mit den Sternen werde ich wohl auch diesmal überleben :smile:

Fällt mir noch ein… Kindergeld dürften deine Eltern im Nachhinein oder zeitgleich trotzdem bekommen. Du musst nur deine Werbungkosten sammeln und dann von deinem Einkommen abziehen, denn die WK dürften bei dir über 2000 DM liegen ( Miete zählt mitzu die ersten 2 Jahre) und dann, wenn du mehr als Freigrenze und WK-Zuschlag verdienst ( etwa 15.500 DM p.a.), davon absetzen… :smile:
Bringt ggf. ab nächstem Jahr nochmal 300 DM p.M.

Und wo bleibt jetzt das Hungertuch, wenn alles klar geht? :smile:

Marco

Hallo marco

Bringt ggf. ab nächstem Jahr nochmal 300 DM p.M.

>>>>>>>>na, wie gut das ich doch in der brd wohne,…
das hört sich ja doch noch richtig rosig an…:smile:)

ähmm, ab wieviel einkommen können meine eltern mich angäblcih unterstüzen??

und ist mit dieser summe das gesammte geld vor festen abzügen wie zinstilgung gemeint, oder sind solche hohen kosten noch abzuzien vom einkommen ???

Und wo bleibt jetzt das Hungertuch, wenn alles klar geht? :smile:

>>>>>>>>>>:smile:
das hungertuch heng ich nochmal weg vorerst :smile:))))))

CIAO
SVEN.

bei deinen Eltern wird das Bruttoeinkommen gerechnet.
Abzüglich von Pauschalen.
Dafür haben sie dann aber auch Freigrenzen und Mindestselbstbehalte… wenn du Geschwister hast, die zu Hause wohnen oder die acuh von deinen Eltern unterstützt werden müssen, steigen deine Chancen deutlich an, dass deine Eltern dich nicht unterstützen können…

Freigrenzen kenne ich hier nicht. Musst mal die §§ dazu wälzen…

Tilgungen zählen mit als Verdienst und Geld, was man dir geben könnte.

Gruß
Marco

die chancen
für das Kindergeld stehen im Übrigen höher, als die vom BAB, weil da das Geld deiner Eltern keine Rolle spielt.

Marco

Tilgungen zählen mit als Verdienst und Geld, was man dir geben
könnte.

>>>>>>>>>>autsch,…
die grenze die die eltern verdienen dürfen,damit ich hilfe bekomme , sind aber sicher nicht im fünf stelligen bereich angesiedelt…

ciao
sven*der jetzt erstmal das hungertusch einfettet um genug kalorien zu bekommen*gggg*

für das Kindergeld stehen im Übrigen höher, als die vom BAB,
weil da das Geld deiner Eltern keine Rolle spielt.

>>>>>>>naja, dan bekomm ich wenigstens die 270maak von meinen eltern , ich dank dir für die mühe!

gruss
sven.