Re^4: GEMA bei allem möglichen ...
Hi nochmnal,
Wenn dich der Richter fragt, und du so *blöd* bist so zu
antworten wie eben: ja!
weisst du das nun sicher, oder rätst du nur? Das Resultat (Bearbeitung B) könnte ja mit dem Original mehr zu tun haben als mit der Bearbeitung A! Ich hätte die Notation ja nur als Lehrstück genommen.
Hier bitte nochmal sauber unterscheiden: gemeldet
werden muss eine Aufführung meines Wissens in jedem Fall. Ob
die GEMA anschlißend auch berechtigt ist, aufgrund dieser
Meldung Gebühren zu erheben, hängt davon ab, ob die gemeldeten
Musikstücke tatsächlich bei der GEMA oder einer ihrer
internationalen Partnerorganisationen geschützt sind.
Woher soll ich denn vorher wissen, welche Stücke ich auf einem Sommercamp spielen werde? Evtl. treffe ich dort andere Musiker und spiele mit denen zusammen etwas am Lagerfeuer, was ich vorher gar nicht kannte. Folgedessen ist spontane Lagerfeuermusik im öffentlichen Bereich also rechtswidrig.
Nach
http://www.gema.de/cgi-bin/mediadownload?dir=de%2fad...
sieht es allerdings so aus, als müsste jemand, der jeden
Samstag für 1 Stunde Straßenmusik macht dafür 76,10 Euro pro
Monat bezahlen. Soviel kann der doch niemals einnehmen!
Das ist sein Problem. Dann sollte er halt die 16 Tage
ausnutzen und so lange musizieren, bis er die 76,10 Euronen
wieder drin hat ...
Vielleicht sind das seine einzigen freien Zeiten? Ich wollte ja nur aufzeigen, wie schwachsinnig unsere Gesetze und deren Folgen (hier GEMA Tarif) sind.
Auch frage ich mich, was eine öffentliche Aufführung ist.
Zählt ein Sommercamp z.B. dazu, bei dem theoretisch jeder
teilnehmen könnte und auf dem man nur als Laie ein paar Lieder
trällert? Theoretisch wohl.
Die Frage ist, was es heißt dass "theoretisch jeder
teilnehmen könnte". Natürlich gibt es eine Abgrenzung zu
geschlossenen Veranstaltungen, etwa privaten
Geburtstags- oder Vereinsfeiern. Wenn ein kommerzieller
Veranstalter dabei im Spiel ist, wird man den öffentlichen
Charakter einer Aufführung sicher eher bejahen. Dazwischen
gibt es natürlich noch eine große Grauzone, für die wohl nur
im Einzelfall genau zu bestimmen ist, ob eine Aufführung
jeweils als öffentlich gilt.
Die Haupt-Veranstaltung ist garantiert öffentlich, jeder hätte sich anmelden und kommen können. Aber die "Lagerfeuermusik" von der ich hier spreche war natürlich gar nicht geplant, sondern ist spontan entstanden. Nur kann eben jeder, der bei der Hauptveranstaltung ist, auch bei dieser Neben-Veranstaltung mithören.
Praktisch ist es dabei aber völlig
unmöglich, vorher anzumelden, was man spielen/singen wird.
Meines Wissens reicht es, vorher anzumelden dass eine
Aufführung stattfinden wird. Die genaue Programmfolge ist dann
hinterher unverzüglich einzureichen.
Du sagst also, ich müsstte jeden Tag bei der GEMA anmelden, dass ich im Stadtpark Flöte üben werde (mir könnte ja jemand zuhören)? Weisst du das sicher, oder rätst du nur? Vielleicht sollte ich das mal tun, wenn ich durch deren Tarifdschungel durchsteien würde und mir sicher wäre, dass nicht alleine schon die Anmeldung kostet.
Dazu schreibt
http://www.legamedia.net/dy/articles/article_15854.php was:
"So sind de facto sämtliche Straßenmusiker von Lizenzgebühren
befreit, weil, wie Hans-Herwig Geyer einräumt, "der
administrative Aufwand fürs Erheben die zu erwartenden
Einnahmen nicht rechtfertigen würde"."
Klar, jedermann (auch die GEMA) kann auf ihm zustehende Rechte
auch mal verzichten. Das heißt aber nicht, dass dieses Recht
dadurch generell abgeschafft wird. Worauf willst du hinaus?
Das hier unverantwortungsvoll eine sinnvolle Regelung unterlassen wird. Es gibt dafür nämlich keinen sinnvollen Tarif. Stattdessen kann dann immer hinterher die Fläche der gesamten Fußgängerzone als Veranstaltungsraum als Grundlage für die Berechnung genommen werden und damit im Einzelfall tausende kassiert werden.
Mir scheint, der Gesetzgeber hat hier mal wieder völligen Mist
verbockt. Es lebe die Lobbykratie Deutschland.
Das Urheberrecht ist eine internationale Angelegenheit.
Das Urheberrecht ist nicht das Problem, die GEMA mit ihren Tarifen ist das Problem. So bürokratisch wie bei der GEMA geht es wohl in den wenigsten Ländern zu, wie eine schnelle Web-Recherche aufzeigt. Dein Text ...
Ach ja: lies mal
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/p...
Nicht ganz ernst gemeint, aber dennoch juristisch fundiert und
sehr lehrreich.
... weist auch darauf sogar hin, dass die Aufführung in Österreich und den USA schon Erwerbszwecken dienen muss, bevor Vergügungspflicht besteht. Mein Beispiel mit der Lagerfeuermusik auf einem öffentlichen Sommercamp wäre also vergütungsfrei, denn das Lagerfeuerständchen würde vermutlich als eigene Veranstaltung zählen. Hier schlägt also Deutschland ganz klar über die Stränge.
Jedenfalls zeigt dein Happy Birtday Text wohl ganz klar, dass man sich wohl entweder einen Anwalt nehmen muss oder besser ganz auf das private Musizieren im öffentlichen deutschen Raum verzichtet. Auch wenn der Autor des Textes selbst das Risiko eingeht ;-)
Alles Gute wünscht
Michael