Eine Nachricht, die zum Brett paßt

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Jan 2003

Hallo,

ich habe mit Interesse diesen Fall verfolgt. Der Prozess endete zwar mit einem Freispruch, man sieht aber dennoch, wie dünn das Eis ist, auf dem man sich in öffentlichen Foren bewegt:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001/

Als Moderator möchte ich Euch allen bitten, bei Euren Auseinandersetzungen sachlich zu bleiben und sarkastische Äußerungen auch vor diesem Hintergrund zu bedenken. Wir wollen nicht, daß sich ein solcher Fall nicht bei uns wiederholt!

Gruß

José

25 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Eine Nachricht, die zum Brett paßt

    Hi José!

    Meinst du, es war in dem Fall mit dem Schlimmsten
    zu rechnen? Erwartetest du das? Siehst du Angst
    im Kommen?

    Liebe Grüße Hallo,

    ich habe mit Interesse diesen Fall verfolgt. Der
    Prozess endete zwar mit einem Freispruch, man sieht aber
    dennoch, wie dünn das Eis ist, auf dem man sich in
    öffentlichen Foren bewegt:
    http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001/

    Als Moderator möchte ich Euch allen bitten, bei
    Euren Auseinandersetzungen sachlich zu bleiben und
    sarkastische Äußerungen auch vor diesem Hintergrund zu
    bedenken. Wir wollen nicht, daß sich ein solcher Fall nicht bei uns
    wiederholt!
    Gruß

    José

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Re^2: Eine Nachricht, die zum Brett paßt

      Hi :) Meinst du, es war in dem Fall mit dem Schlimmsten
      zu rechnen? Erwartetest du das? Siehst du Angst
      im Kommen?
      Nein, das nicht. Was ich erschreckend fand, war wie schnell sich die Staatsanwaltschaft eingemischt hat, und mit welcher Energie der Fall verfolgt wurde.

      Der Ausgang überrascht micht nicht. Aber es ist doch bis zum Prozess gekommen, und der Angeklagte hatte immerhin schon einen Strafbefehl über 1500 € bekommen.

      Fragwürdig ist auch die Einstellung dvon T-Online, aber das steht auch alles im heise-Artikel :)

      Gruß

      J.

      • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
        Re^3: Eine Nachricht, die zum Brett paßt

        Hallo, Meinst du, es war in dem Fall mit dem Schlimmsten
        zu rechnen? Erwartetest du das? Siehst du Angst
        im Kommen?
        Nein, das nicht. Was ich erschreckend fand, war wie schnell
        sich die Staatsanwaltschaft eingemischt hat, und mit welcher
        Energie der Fall verfolgt wurde.
        Ich finde die Reaktion der StA völlig in Ordnung. Wer den Eindruck erweckt, dass er terroristische Taten befürwortet, hat die Konsequenzen zu tragen. In DE ist Befürwortung, Unterstützung und/oder Mitgliedschaft in terroristischen Gruppen verboten.

        Dabei müssen wir dann schon unterscheiden, ob sich zwei User in die Haare kriegen und es ausfällig wird oder ob ein User in Verbindung zu einem Thema den Eindruck erweckt, er/sie würden Straftaten billigen, mit Beifall umrahmen oder dazu aufrufen.

        Man muss also auch im Internet abwägen, was in den Bereich der "Freien Meinungsäusserung" fällt und grundgesetzlich gedeckt ist oder was ein anderes Gesetz verletzt.

        Grüsse Günter Der Ausgang überrascht micht nicht. Aber es ist doch bis zum
        Prozess gekommen, und der Angeklagte hatte immerhin schon
        einen Strafbefehl über 1500 € bekommen.
        Ein Gericht ist dazu da, die Hintergründe zu klären, die den Strafbefehl ausgelöst haben. Dies ist rechtsstaatlich völlig in Ordnung. Oftmals ist tatsächlich nur in einem Gerichtsverfahren zu klären, ob die ursprüngliche Ansicht, die zu einem Strafbefehl geführt hat, richtig gewesen ist. Da hier der "objektive Tatbestand" nicht nachgewiesen weeden konnte, war nicht zu verurteilen. Fragwürdig ist auch die Einstellung dvon T-Online, aber das
        steht auch alles im heise-Artikel :)
        Grüsse Günter

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Hmmm.

          Hi, Nein, das nicht. Was ich erschreckend fand, war wie schnell
          sich die Staatsanwaltschaft eingemischt hat, und mit welcher
          Energie der Fall verfolgt wurde.
          Ich finde die Reaktion der StA völlig in Ordnung. Wer den
          Eindruck erweckt, dass er terroristische Taten befürwortet,
          hat die Konsequenzen zu tragen.
          Das Thema ist: hat Holger Voss, der betroffene Forumsteilnehmer, diesen Eindruck erweckt? Im Prozess ist doch deutlich geworden, daß der Eindruck nur deswegen entstehen konnte, weil der StA eben nicht den ganzen Artikel gelesen hat. Das ist in dem Fall bedenklich, denn es bleibt der fade Beigeschmack, hier würde bewußt danebengeschaut, um diesen Eindruck entstehen zu lassen. Man muss also auch im Internet abwägen, was in den Bereich der
          "Freien Meinungsäusserung" fällt und grundgesetzlich gedeckt
          ist oder was ein anderes Gesetz verletzt.
          Ganz klares JA! Ein Gericht ist dazu da, die Hintergründe zu klären, die den
          Strafbefehl ausgelöst haben. Dies ist rechtsstaatlich völlig
          in Ordnung.
          Ja, aber in diesem Fall wäre es gar nicht zum Gerichtstermin gekommen, hätte der StA seine Hausaufgaben gemacht. Dies hat er ja auch öffentlich zugegeben. Oftmals ist tatsächlich nur in einem
          Gerichtsverfahren zu klären, ob die ursprüngliche Ansicht, die
          zu einem Strafbefehl geführt hat, richtig gewesen ist.
          Der Punkt ist, daß Holger Voss zunächst einmal die Zahlungsaufforderung bekam, und zwar ohne Anhörung. Zum Prozess kam es erst durch seine Weigerung, dieser nachzukommen.

          Gruß

          J.

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^5: Hmmm.

            Hallo Sancho, Nein, das nicht. Was ich erschreckend fand, war wie schnell
            sich die Staatsanwaltschaft eingemischt hat, und mit welcher
            Energie der Fall verfolgt wurde.
            Ich finde die Reaktion der StA völlig in Ordnung. Wer den
            Eindruck erweckt, dass er terroristische Taten befürwortet,
            hat die Konsequenzen zu tragen.
            Das Thema ist: hat Holger Voss, der betroffene
            Forumsteilnehmer, diesen Eindruck erweckt? Im Prozess ist doch
            deutlich geworden, daß der Eindruck nur deswegen entstehen
            konnte, weil der StA eben nicht den ganzen Artikel gelesen
            hat. Das ist in dem Fall bedenklich, denn es bleibt der fade
            Beigeschmack, hier würde bewußt danebengeschaut, um diesen
            Eindruck entstehen zu lassen. Man muss also auch im Internet abwägen, was in den Bereich der
            "Freien Meinungsäusserung" fällt und grundgesetzlich gedeckt
            ist oder was ein anderes Gesetz verletzt.
            Ganz klares JA! Ein Gericht ist dazu da, die Hintergründe zu klären, die den
            Strafbefehl ausgelöst haben. Dies ist rechtsstaatlich völlig
            in Ordnung.
            Ja, aber in diesem Fall wäre es gar nicht zum Gerichtstermin
            gekommen, hätte der StA seine Hausaufgaben gemacht. Dies hat
            er ja auch öffentlich zugegeben.
            Die Kritik mag jetzt, nach dem Freispruch, richtig sein. Aber vor dem Verfahren kann man doch dem StA unterstellen, dass er unter Abwägung rechtsstaatlicher Interessen gehandelt hat. Er hat zumindest bei Erlass des Bussgeldbescheides éine andere Meinung vertreten. Auch ein StA kann noch im Verfahren seien Meinung ändern. Oftmals ist tatsächlich nur in einem
            Gerichtsverfahren zu klären, ob die ursprüngliche Ansicht, die
            zu einem Strafbefehl geführt hat, richtig gewesen ist.
            Der Punkt ist, daß Holger Voss zunächst einmal die
            Zahlungsaufforderung bekam, und zwar ohne Anhörung.
            Dieser Berichterstattung kann ich nicht folgen. ´Weshalb soll ein Gericht die Eröffnung eines Verfahrens zulassen, wenn derart erhebliche Verfahrensverstösse im Vorfeld vorgelegen haben. Mir ist kein Gericht bekannt, das der StA nachgibt, wenn diese in einem Bussgeldverfahren die Anhörung nicht vorgenommen hat. Ich halte diese Information in diesem Fall für schlichtweg nicht den Tatsachen entsprechend. Die Zulassung eines Verfahrens wird nicht von der StA entschieden sondern von Richtern. Und wenn Richter erkennen, dass die StA ein Verfahren führen will, bei dem die betroffene Person nicht angehört wurde, wird das Verfahren nicht zugelassen. Dann "muss die StA die Hausaufgaben machen und zwar auf Anordnung des Gerichtes".

            Zum Prozess kam es erst durch seine Weigerung, dieser
            nachzukommen.
            Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen einen Bussgeldbescheid vor Gericht zu prüfen. Wenn Du gegen ein Knöllchen Widerspruch einlegst, landet dies auch vor Gericht. Aufgabe der Justiz ist es auch, Massnahmen und/oder Anordnungen anderer Einrichtungen auf deren Richtigkeit, Zulässigkeit undVerfassungsmäßigkeit zu überprüfen.

            Grüsse Günter

            • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
              Re^6: Augen verschließen?

              Hi, Mir ist kein Gericht bekannt, das der StA nachgibt,
              wenn diese in einem Bussgeldverfahren die Anhörung nicht
              vorgenommen hat. Ich halte diese Information in diesem Fall
              für schlichtweg nicht den Tatsachen entsprechend.
              Hä? Die
              Zulassung eines Verfahrens wird nicht von der StA entschieden
              sondern von Richtern. Und wenn Richter erkennen, dass die StA
              ein Verfahren führen will, bei dem die betroffene Person nicht
              angehört wurde, wird das Verfahren nicht zugelassen. Dann
              "muss die StA die Hausaufgaben machen und zwar auf Anordnung
              des Gerichtes".
              Eben das wird kritisiert. Was ich nicht verstehe ist: Du beurteilst den Fall aus dem Standpunkt, wie es sein müßte. Das, was Bedenken hervorruft, wird von Dir negiert, da es nicht vorkommen darf - dann muß eben die Berichterstattung falsch sein.

              Gruß

              J.

            • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
              Re^7: Augen verschließen? Keineswegs !

              Hallo Sancho, Mir ist kein Gericht bekannt, das der StA nachgibt,
              wenn diese in einem Bussgeldverfahren die Anhörung nicht
              vorgenommen hat. Ich halte diese Information in diesem Fall
              für schlichtweg nicht den Tatsachen entsprechend.
              Hä? Die
              Zulassung eines Verfahrens wird nicht von der StA entschieden
              sondern von Richtern. Und wenn Richter erkennen, dass die StA
              ein Verfahren führen will, bei dem die betroffene Person nicht
              angehört wurde, wird das Verfahren nicht zugelassen. Dann
              "muss die StA die Hausaufgaben machen und zwar auf Anordnung
              des Gerichtes".
              Eben das wird kritisiert. Was ich nicht verstehe ist: Du
              beurteilst den Fall aus dem Standpunkt, wie es sein müßte.
              Das, was Bedenken hervorruft, wird von Dir negiert, da es
              nicht vorkommen darf - dann muß eben die Berichterstattung
              falsch sein.
              Hier habe ich durchaus ein Problem. In solchen Berichten wird selten richtig und vor allem - auch weil gewisse Vorgänge nicht veröffentlicht werden - umfassend über einen Fall informiert. Und in dem hier diskutierten Fall wäre eine vorsätzlich durch die Richter/Staatsanwälte begangene Rechtsbeugung die Grundlage für das Verfahren gewesen. Dies bedeutet immerhin, dass hierbei ein Disziplinarverfahren droht und die Entfernung aus dem Dienst. Juristen bei einer Staatsanwaltschaft und Juristen an einem Gericht sind nicht so blöde, dass die den eigenen Job wegen eines Bussgeldbescheides gefährden. Deshalb meine Aussage wie bisher. Ich glaube nicht, dass der Bericht vollständig und umfassend ist und den gesamten Tatsachen entspricht. Es wurden offenbar wesentliche Hinweise nicht abgedruckt.

              Grüsse Günter

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Eine Nachricht, die zum Brett paßt

    ist es (weider) 'so weit' ?
    ich denke, man soll schon die augen offen halten.
    gruss - digi

  3. Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
    Re: Eine Nachricht, die zum Brett paßt

    Hallo, ich habe mit Interesse diesen Fall verfolgt. Der Prozess
    endete zwar mit einem Freispruch, man sieht aber dennoch, wie
    dünn das Eis ist, auf dem man sich in öffentlichen Foren
    bewegt:
    http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001/

    Als Moderator möchte ich Euch allen bitten, bei Euren
    Auseinandersetzungen sachlich zu bleiben und sarkastische
    Äußerungen auch vor diesem Hintergrund zu bedenken. Wir wollen
    nicht, daß sich ein solcher Fall nicht bei uns wiederholt!
    Dieser Fall fällt juristisch unter den Begriff staatsfeindlicher Aktionen oder Billigung, Förderung oder/und Unterstützung von terroristischen Aktionen/Gruppen. Nach dem Strafrecht in DE reicht es schon aus, Beifall für ein Attentat zu spenden, um sich strafbar zu machen. Ich erinnere an die Ermordung von Hans Martin Schleyer und an ein Flugblatt mit dem Hinweis, dass der "Mord mit klammheimlicher Freude" zur Kenntnis genommen wurde.

    Selbstverständlich sollten Beleidigungen hier im Brett nicht sein.

    Grüsse Günter



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