Antwort von
nach einem Tag
hilfreich
Re^5: Hmmm.
Hallo Sancho,
Nein, das nicht. Was ich erschreckend fand, war wie schnell
sich die Staatsanwaltschaft eingemischt hat, und mit welcher
Energie der Fall verfolgt wurde.
Ich finde die Reaktion der StA völlig in Ordnung. Wer den
Eindruck erweckt, dass er terroristische Taten befürwortet,
hat die Konsequenzen zu tragen.
Das Thema ist: hat Holger Voss, der betroffene
Forumsteilnehmer, diesen Eindruck erweckt? Im Prozess ist doch
deutlich geworden, daß der Eindruck nur deswegen entstehen
konnte, weil der StA eben nicht den ganzen Artikel gelesen
hat. Das ist in dem Fall bedenklich, denn es bleibt der fade
Beigeschmack, hier würde bewußt danebengeschaut, um diesen
Eindruck entstehen zu lassen.
Man muss also auch im Internet abwägen, was in den Bereich der
"Freien Meinungsäusserung" fällt und grundgesetzlich gedeckt
ist oder was ein anderes Gesetz verletzt.
Ganz klares JA!
Ein Gericht ist dazu da, die Hintergründe zu klären, die den
Strafbefehl ausgelöst haben. Dies ist rechtsstaatlich völlig
in Ordnung.
Ja, aber in diesem Fall wäre es gar nicht zum Gerichtstermin
gekommen, hätte der StA seine Hausaufgaben gemacht. Dies hat
er ja auch öffentlich zugegeben.
Die Kritik mag jetzt, nach dem Freispruch, richtig sein. Aber vor dem Verfahren kann man doch dem StA unterstellen, dass er unter Abwägung rechtsstaatlicher Interessen gehandelt hat. Er hat zumindest bei Erlass des Bussgeldbescheides éine andere Meinung vertreten. Auch ein StA kann noch im Verfahren seien Meinung ändern.
Oftmals ist tatsächlich nur in einem
Gerichtsverfahren zu klären, ob die ursprüngliche Ansicht, die
zu einem Strafbefehl geführt hat, richtig gewesen ist.
Der Punkt ist, daß Holger Voss zunächst einmal die
Zahlungsaufforderung bekam, und zwar ohne Anhörung.
Dieser Berichterstattung kann ich nicht folgen. ´Weshalb soll ein Gericht die Eröffnung eines Verfahrens zulassen, wenn derart erhebliche Verfahrensverstösse im Vorfeld vorgelegen haben. Mir ist kein Gericht bekannt, das der StA nachgibt, wenn diese in einem Bussgeldverfahren die Anhörung nicht vorgenommen hat. Ich halte diese Information in diesem Fall für schlichtweg nicht den Tatsachen entsprechend. Die Zulassung eines Verfahrens wird nicht von der StA entschieden sondern von Richtern. Und wenn Richter erkennen, dass die StA ein Verfahren führen will, bei dem die betroffene Person nicht angehört wurde, wird das Verfahren nicht zugelassen. Dann "muss die StA die Hausaufgaben machen und zwar auf Anordnung des Gerichtes".
Zum
Prozess kam es erst durch seine Weigerung, dieser
nachzukommen.
Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen einen Bussgeldbescheid vor Gericht zu prüfen. Wenn Du gegen ein Knöllchen Widerspruch einlegst, landet dies auch vor Gericht. Aufgabe der Justiz ist es auch, Massnahmen und/oder Anordnungen anderer Einrichtungen auf deren Richtigkeit, Zulässigkeit undVerfassungsmäßigkeit zu überprüfen.
Grüsse Günter