21 Millionen Euro Strafe für CDU

Von: , Frage gestellt am Sa, 15. Feb 2003

Hallo,
21 Millionen Euro Strafe für CDU, eine richtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Damit steht jetzt fest, dass die CDU in Hessen in den achtziger Jahren konsequent gegen Recht und Gesetz verstoßen hat. Besonders abscheulich war diese Schwarze-Kassen-Praxis deswegen, weil sie noch mit Vermächtnissen jüdischer Bürger begründet wurde, die in Wirklichkeit nie existiert haben.
Auch der Hessische Ministerpräsident Roland Koch war der Auffassung, die vom Bundestagspräsidenten verhängte Strafe sei unbegründet und Ausdruck von Parteilichkeit. Dem hat die Justiz jetzt widersprochen. Diese Gerichtsentscheidung ist deshalb auch eine schallende Ohrfeige für Roland Koch.

Gruß Mic

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 26 Minuten hilfreich
    Unfug!

    21 Millionen Euro Strafe für CDU, eine richtige Entscheidung
    des Bundesverwaltungsgerichts.
    Auch hier wieder unpräzise: Das Bundesverwaltungsgericht hat es aus formaljuristischen Gründen abgelehnt, sich weiter mit dem Fall zu befassen. Damit ist mit der Abweisung der Klage keine Wertung verbunden, sondern man trägt der Änderung des Parteigesetzes Rechnung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich außerdem nicht mit dem eigentlichen Fall beschäftigt, sondern damit, ob der Ausschluß der Revision, den das Oberverwaltungsgericht bzgl. seines eigenen Urteils verfügt hatte, rechtmäßig war. Denn genau wegen dieses Ausschlusses der Revision hat die Union Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Diese Beschwerde - und nichts anderes - wurde abgewiesen. Damit geht es nun zum Bundesverfassungsgericht. Dem hat die
    Justiz jetzt widersprochen. Diese Gerichtsentscheidung ist
    deshalb auch eine schallende Ohrfeige für Roland Koch.
    Mal abgesehen, daß Koch eine schallende Ohrfeige - die er im übrigen auch gerne von mir bekommen kann - ganz gut tun würde: Das rechtfertigt nicht die Verdrehung von Tatsachen. Nochmal: Der Fall wurde vom BVG nicht entschieden, sondern auf den richtigen juristischen Weg gebracht. Entschieden ist noch lange nichts.

    Mit noch etwas weniger freundlichen Grüßen
    Christian

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,234...

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Wortspielerei

      21 Millionen Euro Strafe für CDU, eine richtige Entscheidung
      des Bundesverwaltungsgerichts.
      Ob die CDU nun vom Bundesverwaltungsgericht oder vom OVG Berlin verknackt wurde, ist doch so ziemlich egal. Letztendlich hat das Bundesverwaltungsgericht, wie auch schon du sagstest, dem neuen Parteiengesetz Rechnung getragen. Aber auch damit scheint sich die CDU Probleme zu haben. Im Endeffekt nmuss man aber wohl sagen, es war schon gut von dieser Regierung, das Parteinegesetz zu verschärfen. Auch hier wieder unpräzise: Das Bundesverwaltungsgericht hat
      es aus formaljuristischen Gründen abgelehnt, sich weiter mit
      dem Fall zu befassen. Damit ist mit der Abweisung der Klage
      keine Wertung verbunden, sondern man trägt der Änderung des
      Parteigesetzes Rechnung.
      das ist sachlich so richtig Das Bundesverwaltungsgericht hat sich außerdem nicht mit dem
      eigentlichen Fall beschäftigt, sondern damit, ob der Ausschluß
      der Revision, den das Oberverwaltungsgericht bzgl. seines
      eigenen Urteils verfügt hatte, rechtmäßig war. Denn genau
      wegen dieses Ausschlusses der Revision hat die Union
      Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Diese
      Beschwerde - und nichts anderes - wurde abgewiesen. Damit geht
      es nun zum Bundesverfassungsgericht. Dem hat die
      Justiz jetzt widersprochen. Diese Gerichtsentscheidung ist
      deshalb auch eine schallende Ohrfeige für Roland Koch.
      Mal abgesehen, daß Koch eine schallende Ohrfeige - die er im
      übrigen auch gerne von mir bekommen kann - ganz gut tun würde:
      Das rechtfertigt nicht die Verdrehung von Tatsachen. Nochmal:
      Der Fall wurde vom BVG nicht entschieden, sondern auf den
      richtigen (???) juristischen Weg gebracht. Entschieden ist noch
      lange nichts.

      Mit noch etwas weniger freundlichen Grüßen
      Christian

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,234...
      Gruß mic

      • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
        Am Anfang d. Wort,am Ende der Rechenschaftsbericht

        Ob die CDU nun vom Bundesverwaltungsgericht oder vom OVG
        Berlin verknackt wurde, ist doch so ziemlich egal.
        Letztendlich hat das Bundesverwaltungsgericht, wie auch schon
        du sagstest, dem neuen Parteiengesetz Rechnung getragen. Aber
        auch damit scheint sich die CDU Probleme zu haben.
        Wieder nicht verstanden: Das BVG war schlichtweg nicht mehr zuständig. Im
        Endeffekt nmuss man aber wohl sagen, es war schon gut von
        dieser Regierung, das Parteinegesetz zu verschärfen.
        Das ist absolut richtig. Die Fälschung bzw. das unrichtige Aufstellen von Rechenschaftsberichten muß ein Straftatsbestand werden.

        Allerdings hat die SPD dann gute Chancen, selber mit dabei zu sein. Deswegen habe ich auch nicht verstanden, warum sie damals so eine Welle um Kohl, Schäuble und Koch gemacht hat. Da ruft das Glashaus. Als eines von vielen Beispielen:
        http://www.welt.de/daten/2002/08/23/0823de352082.htx Mal abgesehen, daß Koch eine schallende Ohrfeige - die er im
        übrigen auch gerne von mir bekommen kann - ganz gut tun würde:
        Das rechtfertigt nicht die Verdrehung von Tatsachen. Nochmal:
        Der Fall wurde vom BVG nicht entschieden, sondern auf den
        richtigen (???)
        Ja, der Protest gegen das Urteil des OVG wird nun dort vorgetragen, wo er hingehört, nämlich vor das BVerfG. So ist es richtig. Die Beschwerde vor dem BVG war falsch. Also: jetzt richtiger Weg, vorher falscher Weg.

        Ob der Protest gegen die Entscheidung des OVG Erfolg haben wird oder ob die hessische CDU eine Verbrecherbande ist, ist davon völlig unabhängig.

        Gruß
        Christian

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