Antwort von
nach einer Stunde
hilfreich
Wortspielerei
21 Millionen Euro Strafe für CDU, eine richtige Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts.
Ob die CDU nun vom Bundesverwaltungsgericht oder vom OVG Berlin verknackt wurde, ist doch so ziemlich egal. Letztendlich hat das Bundesverwaltungsgericht, wie auch schon du sagstest, dem neuen Parteiengesetz Rechnung getragen. Aber auch damit scheint sich die CDU Probleme zu haben. Im Endeffekt nmuss man aber wohl sagen, es war schon gut von dieser Regierung, das Parteinegesetz zu verschärfen.
Auch hier wieder unpräzise: Das Bundesverwaltungsgericht hat
es aus formaljuristischen Gründen abgelehnt, sich weiter mit
dem Fall zu befassen. Damit ist mit der Abweisung der Klage
keine Wertung verbunden, sondern man trägt der Änderung des
Parteigesetzes Rechnung.
das ist sachlich so richtig
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich außerdem nicht mit dem
eigentlichen Fall beschäftigt, sondern damit, ob der Ausschluß
der Revision, den das Oberverwaltungsgericht bzgl. seines
eigenen Urteils verfügt hatte, rechtmäßig war. Denn genau
wegen dieses Ausschlusses der Revision hat die Union
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Diese
Beschwerde - und nichts anderes - wurde abgewiesen. Damit geht
es nun zum Bundesverfassungsgericht.
Dem hat die
Justiz jetzt widersprochen. Diese Gerichtsentscheidung ist
deshalb auch eine schallende Ohrfeige für Roland Koch.
Mal abgesehen, daß Koch eine schallende Ohrfeige - die er im
übrigen auch gerne von mir bekommen kann - ganz gut tun würde:
Das rechtfertigt nicht die Verdrehung von Tatsachen. Nochmal:
Der Fall wurde vom BVG nicht entschieden, sondern auf den
richtigen (???)
juristischen Weg gebracht. Entschieden ist noch
lange nichts.
Mit noch etwas weniger freundlichen Grüßen
Christian
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,234...
Gruß mic