Keine Folter

Von: , Frage gestellt am Mo, 30. Jun 2008

Hallo,

endlich mal ein Urteil aus Europa das ich wirklich begrüße.
http://www.tagesschau.de/ausland/gaefgenstrassburg2....

Hätte man damals den kleinen Jakob noch lebendig gefunden, hätte Wolfgang Daschner bestimmt das Bundesverdienstkreuz bekommen, anstatt bestraft zu werden.

Gruß, Joshi

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Minuten hilfreich
    Frage

    Die Frage habe ich ganz vergessen.
    Kann Wolfgang Daschner jetzt gegen seine Verurteilung klagen?
    Noch ´n Gruß, Joshi

    • Antwort von nach 35 Minuten hilfreich
      Re: Frage

      Hallo, Die Frage habe ich ganz vergessen.
      Kann Wolfgang Daschner jetzt gegen seine Verurteilung klagen?
      Noch ´n Gruß, Joshi
      Nein. Denn einerseits hat der EGMR gesagt, dass dem Kläger gerade wegen der Verurteilung Daschners ausreichend Genugtuung getan wurde, so dass dessen Verurteilung gerade eine Grundlage der Klageabweisung ist.

      Im Übrigen hat das Gericht auch nicht gesagt, dass eine Folter, bzw. Folterandrohung nicht vorliege, sondern gerade umgekehrt, dass der Prozess rechtsstaatlich war, weil die unter der Androhung ergangenen Geständnisse gerade nicht verwertet wurden, sondern sich das Strafgericht nur auf spätere Geständnisse gestützt hat.

      Der EMRK hat also letztlich selbst gesagt, dass Folter angedroht wurde, dieses jedoch nicht als ausreichend angesehen, das Strafverfahren für rechtswidrig zu beurteilen.

      Gruß
      Dea

  2. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Keine Folter

    Hallo,

    ja endlich haben es mal einige kapiert. Es kann doch nicht sein, dass so ein Kerl auch noch in Berufung gehen kann. Das kostet nur den Steuerzahler viel Geld... mit dem vernünftigeres anzufangen ist als einem Mörder in den Hintern zu kriechen.

    LG Rosenfreak

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Re^2: Keine Folter

      Hi,

      den Anspruch auf Rechtsmittel hat jeder, ob Mörder oder nicht.
      Ich halte das für richtig.

      Das Geld-Argument halte ich für vorgeschoben.

      WoDi

      • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
        Re^3: Keine Folter

        Ein Gemeinwesen deren Mitglieder gerne rechtsstaatlich statt willfährig behandelt werden wollen, dürfen keine Kosten scheuen.

        guvo

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Uneinsichtig

      Hi,

      wenn es mir nachgehen würde, würde ich ihm wegen Uneinsichtigkeit die
      E..r ausreißen lassen.


      Grüße
      PITI

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Uneinsichtig

        Hi, wenn es mir nachgehen würde, würde ich ihm wegen
        Uneinsichtigkeit die
        E..r ausreißen lassen.
        Glücklicherweise geht es nicht nach dir.
        Schade, dass es hier kein Stammtischbrett gibt.

        WoDi

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Wer ist hier uneinsichtig?

        Hallo PITI,

        schon mal bedacht, dass deine Meinung lediglich auf persönliche Verletzheiten beruht, die Du in Deinem Leben erfahren haben dürftest?

        In dem Fall würde jedes Urteil hauptsächlich auf Launen beruhen. So oder so keine gute Idee.

        Gruß
        guvo

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Uneinsichtig

        wenn es mir nachgehen würde, würde ich ihm wegen
        Uneinsichtigkeit die
        E..r ausreißen lassen.
        Ja, genau, das Wahrnehmen von legitimen rechtsstaatlichen Möglichkeiten muß sanktioniert werden. Widerspruch gegen eine Behördenentscheidung? Nix da. Einspruch gegen einen Steuerbescheid? Es wird gezahlt, aber zackig. Berufung oder Revision gegen ein Urteil in einem Strafverfahren? Von wegen, ab sofort wird ohne Diskussion eingesessen.

        Glückwunsch, mal eben den Rechtsstaat abgeschafft.

        C.



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