gemeinsame Wohnung

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Jun 2012
Hallo,
meine Mutter hat Ihren Ehemann (Pflegstufe 1) in der gemeinsammen Wohnung selbst gepflegt. Nun ist sie schwer erkrankt und Wir als Kinder haben Ihn zum ersten erstmal in Kurzzeitpflege dann in Verhinderungspflege dann in ein Pflegeheim untergebracht. Nun nach mittlerweile über 5 Monaten die meine Mutter im krankenhaus/Rehaklinik verbracht hat,wird Sie wohl ende August entlassen und kommt zurück in die gemeinsame Wohnung, wohl ebenfalls mit Pflegestufe 1. Sie kann Ihren Ehemann nicht mehr pflegen, möchte dieses auch nicht mehr. Der Ehemann aber ist nun davon überzeugt und will den Heimplatz spfort kündigen und ebenfalls zurück in die Wohnung.Welche Möglichkeiten haben Wir um dies zuverhindern? Wir müssen dazu sagen,das der Ehemann nicht demenzkrank ist......

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: gemeinsame Wohnung
    hallo,

    können nicht beide in der Wohnung sein und der Pflegedienst kommt regelmäßig? Vielleicht zusätzlich noch jemand, der putzt oder im Haushalt hilft?
    Ist denn etwas Geld da für Hilfen, oder müssen sie sehr sparen?

    Gruß Bixie
    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: gemeinsame Wohnung
      Hallo,
      ich habe lange mit meiner Mutter über Ihren Ehemann gesprochen und Sie ist zu der Erkenntnis gekommen,das Sie die Pflege nicht mehr übernehmen kann/will! Ich muß dazu sagen, das der Ehemann ein ziemlicher Tyran ist und Sie immer herum gestossen hat. Auf Grund Ihrer Erkrankung glaube ich, das Ihr auch nicht mehr möglich sein wird, Ihn zu pflegen. Sie hat einen zu hohen Gehirndruck, dieser wurde durch einen Schlauch im Kopf beseitigt....
      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: gemeinsame Wohnung
        hallo,

        da die Mutter sich offensichtlich nicht "wehren" kann, bittet die behandelnden Ärzte um Hilfe/Intervention im Sinne von "sie kann nicht mehr - basta!".

        Ob getrennt oder wieder zusammen (mit Pflege- und Haushaltshilfe), müssen aber die Eltern entscheiden und zwar beide Teile.

        Alles Gute,
        Hannelore
        • Antwort von nach 8 Tagen 1 hilfreich
          Re^4: gemeinsame Wohnung

          hallo,

          da die Mutter sich offensichtlich nicht "wehren" kann, bittet
          die behandelnden Ärzte um Hilfe/Intervention im Sinne von "sie
          kann nicht mehr - basta!".
          Hi,

          und dann? Solange der Ehemann nicht "entmündigt" ist, kann er selbst entscheiden, dran kann auch das "basta!" der Ärzte nichts ändern.
          Ob getrennt oder wieder zusammen (mit Pflege- und
          Haushaltshilfe), müssen aber die Eltern entscheiden und zwar
          beide Teile.

          Eben. Und hier heißt es klare Fronten zu schaffen. Beide haben Pflegestufe 1, beide sind auf Hilfe angewiesen. Ob sie diese Hilfe in einem Heim oder zuhause in Anspruch nehmen, können sie nur alleine entscheiden.

          Wenn der Ehemann nicht im Heim bleiben möchte, sehe ich jetzt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

          Entweder das Ehepaar trennt sich und nimmt jeder für sich in getrennten Wohnungen die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch oder sie bleiben in einer Wohnung und der Pflegedienst kommt zu Beiden.

          Gruß
          Tina
  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: gemeinsame Wohnung
    Hallo,
    habt ihr eine Vorsorgevollmacht für die Eltern? Gaanz wichtig!

    Ich würde erstmal mit dem Heim/Arzt/Krankenkasse sprechen, dass im Falle einer Entlassung die Versorgung des Vaters zu Hause nicht mehr gewährleistet ist. Im Notfall eine Beratungsstelle aufsuchen.

    Die Mutter kann und will den Vater nicht mehr pflegen.
    Bleibt - Vater bleibt im Heim.

    Mutter könnte noch zu Hause zurechtkommen aber benötigt ebenfalls Unterstützung. Könnte die gewährleistet werden?
    Möchte die Mutter allein in der Wohnung leben?

    Oder wollen Mutter und Vater zusammen leben? Wenn ja dann blieb die Option, beide gemeinsam in einem Heim unterzubringen. Vielleicht kann sich die Mutter vorstellen, dort gemeinsam mit ihrem Mann den Lebensabend zu verbringen. Oder in einem anderen Heim, es gibt welche, die ähneln eher Wohnungen, nur mit Betreuung. Die Kinder wären entlastet (ist nicht herzlos gemeint) aber müssten sich tagsüber keine Sorgen machen da sie die Eltern zusammen und in Obhut wissen.

    Herzlos würde ich es finden, beide zu trennen obwohl sie zusammenleben möchten. Die Überzeugung des Vaters ist schwierig aber wenn er nicht dement ist, sollte er verstehen dass die Mutter ihn aufgrund eigener Krankheit nicht mehr pflegen kann. Vielleicht könnt ihr die Mutter und sie ihren Mann überzeugen?

    Schwierige Sache aber ich habs auch durch.
    Auf alle Fälle mit ihnen reden und soweit möglich, ihre Wünsche berücksichtigen.

    Viel Erfolg und starke Nerven!
    LG Lola
    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: gemeinsame Wohnung
      Hallo,
      mit der Krankenkasse habe ich schon gesprochen, die hat nur abgewunken und hat gesagt, "da können Wir Ihnen nicht helfen"! Ansonsten, ja die Mutter möchte in der Wohnung alleine Leben, wird aber Unterstützung nötig haben und nein Sie kann Ihn einfach nicht mehr pflegen. Es geht einfach nach meiner Ansicht nur über die Überzeugungskraft und auf Einsicht des Ehemannes. Laut Heimleitung kann er wenn er es möchte, den Heimvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Meine Frage ist es einfach, welche Möglichkeiten haben Wir außer der Überzeugung, das er im Pflegeheim bleibt, Zwangsaufenthalt ist ja nicht!
      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: gemeinsame Wohnung
        Hallo,

        das hört sich so an, als sei euer Vater so daran gewöhnt, von eurer Mutter versorgt zu werden, dass er sich gar nicht vorstellen kann, das selbige dies nicht mehr kann.
        Unter den Umständen ist verständlich, dass Eure Mutter die Wohnung nicht mehr mit eurem Vater teilen will - es liefe dann wohl automatisch darauf hinaus, dass Vatern nach Muttern ruft, wenn er irgendwas möchte.

        Blöde Situation.

        Fragen: ist die Wohnung der beiden eine Mietwohnung oder Eigentum? Wäre es für deine Mutter ev. eine Lösung, sich eine eigene Wohnung zu nehmen? Was nat. auch eine finanzielle Frage ist.

        Könnt Ihr eurem Vater klar machen, dass die Mutter selbst zu krank ist, um ihm noch in irgendeiner Weise helfen zu können? Könnte er das akzeptieren und leben?

        In der Hoffnung, dass sich das irgendwie doch lösen lässt,
        Gruß Paran
  3. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: gemeinsame Wohnung
    Hallo !

    Deine Mutter kann ihren Mann nicht pflegen und möchte dies auch nicht. Soweit völlig klar und ok.
    Möchte sie auch nicht mehr mit ihm zusammen leben ? DAS wäre die Frage, denn für die Pflegefrage gibt es die Lösúng der ambulanen Pflege durch einen entsprechenden Pflegedienst und Haushaltshilfen.

    Dein Vater will nicht im Heim bleiben und getrennt von seiner Frau dort leben. Das ist sein gutes Recht ! und nichts auf der Welt könnte ihn dazu zwingen wenn er nicht dement ist oder einen gesetzlichen Betreuer mit Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Schliesslich ist er erwachsen und freier Bürger.

    Letztlich ist das Ganze eine Sache zwischen den Eheleuten und nicht eure (auch wenn ihr sicher emotional betroffen seid und man euch um Hilfe bittet). Ihr könnt nur beraten und zwar mit folgenden Möglichkeiten :

    - ambulante Pflege der beiden Senioren zuhause mit Hilfe von Pflegedienst (die beraten meist auch gut, hört euch doch mal an, was die so anbieten könnten)
    - stationäre Pflege der Beiden im Heim
    - Umzug Beider in eine Senioren - WG, betreutes Wohnen oder teilstationäres Appartment/Seniorenstift
    - Trennung der beiden, wenn es das ist, was deine Mutter möchte.

    In vielen Städten gibt es gute Beratungsstellen
    - von Caritas oder/und Diakonie
    - von der Stadt oder Region
    - von DRK, AWO oder anderen Wohlfahrtsverbänden
    Vielleicht findet ihr dort noch Ideen und Anregungen, die du mit deinen Mutter und dem alten Herrn besprechen und Ihnen vorstellen könnt.

    Entscheiden dürft ihr gar nix. Wie gesagt. Aber den beiden in dieser schwierigen Lage beistehen mit Rat und Tat und ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.
    Dafür wünsche ich euch Kraft, Geduld und gutes Gelingen !

    Grüße !
  4. Antwort von nach 3 Tagen 3 hilfreich
    Re: gemeinsame Wohnung
    hi meine Mutter hat Ihren Ehemann (Pflegstufe 1)
    also nicht deinen Vater ? in der
    gemeinsammen Wohnung selbst gepflegt. Nun ist sie schwer
    erkrankt und Wir als Kinder haben Ihn zum ersten erstmal in
    Kurzzeitpflege dann in Verhinderungspflege dann in ein
    Pflegeheim untergebracht.
    Nun .... <bla> ... wird meine Mutter
    wohl ende August entlassen und kommt zurück in die
    gemeinsame Wohnung, wohl ebenfalls mit Pflegestufe 1.
    Sie kann
    Ihren Ehemann nicht mehr pflegen, möchte dieses auch nicht
    mehr.
    DANN wird es Zeit dass die beiden volljährigen , nicht demenzkranken Menschen Miteinander reden - gell?! :) Der Ehemann aber ist nun davon überzeugt und will den
    Heimplatz sofort kündigen und ebenfalls zurück in die
    Wohnung.Welche Möglichkeiten haben Wir um dies zuverhindern?
    wieso IHR ? Die Eltern sind nicht entmündigt, sie sind volljährig (!), sie sind nur körperlich nicht mehr auf der Höhe, aber geistig reichts noch .. wieso mischt ihr euch ein?


    ja dann .. REDEN sollten sie - lass dich nicht instrumentalisieren - es ist IHRE Sache wie sie das regeln ;)

    Gruß H.
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