'nicht unbillig', was heißt das?

Von: , Frage gestellt am Do, 20. Nov 2003

Hallo,

in einem österreichischen Brief wir das Wort unbillig verwendet, wer kann mir diesen Satz ins "Deutsche" übersetzten, so dass sich mir seine Bedeutung erschließt?

"Eine Nachverhandlung erfolgt nicht unbillig"

Gruß Finus

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Minuten 3 hilfreich
    Re: 'nicht unbillig', was heißt das?

    Hallo Finus,

    hier handelt es sich nicht um Dialekt, sondern um Kanzleideutsch. "Unbillig" ist eine Maßnahme, die unangemessen, unverhältnismäßig hart, beschwerlich, aufwendig ist. "Billig" im Gegensatz dazu eine Maßnahme, die nach Denkgesetzen auf der Hand liegt.

    Die Nachverhandlung erfolgt nicht unbillig = sie erfolgt nicht, wenn der Aufwand in einem unangemessenen Missverhältnis zum Anlass steht.

    Im allgemeinen Sprachgebrauch noch erhalten: "recht und billig".

    Schöne Grüße


    MM

    • Antwort von nach 35 Minuten 1 hilfreich
      billigen ...

      Hi Martin und Finus,

      ... ist das Verb dazu. Wenn man etwas billigt, akzeptiert man es als rechtlich
      oder auch moralisch o. k. "Ich kann das nicht billigen", heißt zum Beispiel: Ich
      kann das nach den und jenen Maßstäben nicht gut heißen. In der rechtssprache wird
      auch etwas "billigend in Kauf genoimmen" (ein nachteil akzeptiert, weil er
      rechtlich o.k. ist).
      Gruß
      Bolo2L

      • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
        Einspruch Euer Ehren

        Servus Bolo !

        Deine Erläuterung

        "billigend in Kauf genoimmen" (ein nachteil akzeptiert, weil er
        rechtlich o.k. ist).
        hat mich etwas verwirrt, da ich es im Juristendeutsch eigentlich genau umgekehrt kenne, daß damit etwas (eine Tat, ein Vorgang) bezeichnet wird, was eben gerade nicht rechtlich ok ist. Z.B. "Der Angeklagte hat dieses und jenes getan und dabei die Verletzung unbeteiligter Personen billigend in Kauf genommen". Im Gegensatz z.B. zum vorsätzlichen Handeln.

        Aber wahrscheinlich geht beides ...

        Grüße aus Wien
        Helmut

        • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
          Re: Einspruch Euer Ehren

          Hallo, Bolo und Helmut,
          jemand, der durch eine Handlung etwas billigend in Kauf nimmt, weiß, dass diese Handlung (oder Unterlassung) bestimmte Auswirkungen hat (positiv oder negativ), aber betrachte diese Auswirkungen als "angemessen" bzw. er geht dieses Risiko ein.
          Zunächst also wertfrei.
          Beispiel:
          Beim Übertreten einer Geschwindigkeitsbeschränkung wird die Möglichkeit eines Unfalles billigend in Kauf genommen. D.h. Man weiß, dass es dadurch zu einem Unfall kommen kann, nimmt diese Gefahr aber auf die leichte Schulter.
          Grüße
          Eckard.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: 'nicht unbillig', was heißt das? -> Dank

      Hallo Martin,

      vielen Dank für deine Antwort, hat mir sehr geholfen

      Gruß Finus

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: 'nicht unbillig', was heißt das?

    Hallo, Finus,
    billig Adj std. mhd. billich "angemessen, passend" Ableitung von dem eschlossenen Sibstantiv *bil "Form, richtige Form". Die heutige Bedeutung geht auf die Fügung "billige Preise" zurück, die eigentlich "angemessene Preise" sind, dann aber als "niedrige Preise" verstanden werden.
    Soweit der "Kluge"
    Die doppelte Verneinung "nicht unbillig" wird zur verstärkennden Unterstreichung.
    Grüße
    Eckard.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: 'nicht unbillig', was heißt das? -> Dank

      Hallo Eckard,

      auch dir meinen besten Dank, wie immer ist deine Antwort ausführlich und erschöpfend.

      Gruß Finus

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