SpieleCD zertrümmert DVD-Drive - wer zahlt?

habe original microsoft spiele-Cdrom eingelegt, die hats
in meinem laufwerk zerlegt und dabei das laufwerk zerstört.
der händler sagt: keine garantie, fehler liegt an der Cd.
ich bin auf die antwort von microsoft gespannt, aber die
werden den ball sicher zurückspielen. nachweisen kann ich
wohl nix, wie ist die rechtliche situation? bleib ich auf
dem schaden sitzen?

wer hat sowas schon erlebt oder gehört?

bin dankbar für hinweise,

gruß
scotty

Hi
hab ich schon erlebt. Mir hats ein CD-Rom Liafwerk zerlegt. Ht glaube ich keinen Sinn auf Schadensersatz bei Microsoft zu hoofen. Das liegt nämlich nicht an der CD, sondern am Laufwerk. Dein Händler hat unrecht, hat aber keine Lust das Laufwerk zu ersetzen. Außerdem hast du beim Händler mehr Chancen als bei Microsoft. Falls du die T-Online Versicherung abgeschlossen hast, ersetzen die dir das.

freak

Hallo,

Keine Chance, daran hat Microsoft keine Schuld, kann mit jeder x-beliebigen CD passieren und wenn du dir mal die rechtlichen Hinweise die dem Game beiligen ansiehst, wirst du feststellen, dass Microsoft sich gegen Fälle wie deinen abgesichert hat :frowning:

Gruß,
Tobias

Grds. haftet Microsoft
Hallo,
grds. haftet Microsoft für den Schaden. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit sie eine Haftung für einen solchen Fall augeschlossen haben und dieser Ausschluss wirksam ist. Von Bedeutung ist hier auch, ob die CD in diesem oder im letzten Jahr gekauft worden ist, da sich seit diesem Jahr rechtlich einiges geändert hat.
Ich würde es jedenfalls mal bei Microsoft versuchen.
Das DVD-Laufwerk war ja wohl fehlerfrei, somit haftet weder dessen Verkäufer noch der Hersteller.

Gruß
Berthold

Das liegt sicher NICHT am Laufwerk, oder nur zum ganz kleinen Teil. Das Laufwerk kann eine vorhandene Unwucht eventuell ein klein wenig dämpfen, das ist alles. Ist die Unwucht zu groß, dann PENG!

Der Verursacher ist also die CD bzw. DVD, die eine Unwucht aufweist und sich so quasi selbst zerstört. Gegen die Folgen hat sich der Hersteller sicher in seinen AGB abgesichert, die Frage wäre, ob das im Hinblick auf das Produkthaftungsgesetz wirksam geschehen ist. Fehlt also nur noch jemand, der Microsoft verklagt und glaubt er könnte damit Erfolg haben…

Der eigentliche Grund für diese Sachen sind aber die Verbraucher: Das Laufwerk kann ja nicht „schnell“ genug sein! Was, nur 40-fach? 50-fach ist doch wohl das mindeste! Den Unterschied merkt im wirklichen Leben kein Mensch, die Dinger sind z.T. langsamer als die guten alten 16er oder 24er. Ja, und als die CD erfunden wurde, da wurde sie für das Abspielen mit 1-facher Geschwindigkeit (Musik) spezifiziert! Mal kurz rechnen? Bei 52-facher Geschwindigkeit rotiert die CD mit bis zu 10400 Umdrehungen pro Minute, die Umfangsgeschwindigkeit ist dann 235 km/h! Wieso das nicht ganz standardmäßig zum Zerplatzen der CDs führt ist mir ein Rätsel…

1 „Gefällt mir“

Der eigentliche Grund für diese Sachen sind aber die
Verbraucher: Das Laufwerk kann ja nicht „schnell“ genug sein!
Was, nur 40-fach? 50-fach ist doch wohl das mindeste! Den
Unterschied merkt im wirklichen Leben kein Mensch, die Dinger
sind z.T. langsamer als die guten alten 16er oder 24er. Ja,
und als die CD erfunden wurde, da wurde sie für das Abspielen
mit 1-facher Geschwindigkeit (Musik) spezifiziert! Mal kurz
rechnen? Bei 52-facher Geschwindigkeit rotiert die CD mit bis
zu 10400 Umdrehungen pro Minute, die Umfangsgeschwindigkeit
ist dann 235 km/h! Wieso das nicht ganz standardmäßig zum
Zerplatzen der CDs führt ist mir ein Rätsel…

Ja und genau das meine ich. Die Laufwerke sind so schnell, dass so etwas passieren kann. Und wenn das so ist, liegt das Problem bei den Herstellern des Laufwerkes.

freak

Ja und genau das meine ich. Die Laufwerke sind so schnell,
dass so etwas passieren kann. Und wenn das so ist, liegt das
Problem bei den Herstellern des Laufwerkes.

Da hast du zwar Recht, aber ich gehe sicher davon aus, daß die Hersteller eben diesen Haftungsfall ausgeschlossen haben. Wieder mit der Frage, wer das mal per Klage klären möchte… Außerdem: kannst du eigentlich beweisen, daß die CD vorher heil war? Keine Kratzer? Nie runtergefallen? Nie zu heiß oder zu kalt gelagert? Kannst du beweisen, daß du all das geprüft hast, bevor du sie eingelegt hast? Wenn ja, hast du vielleicht eine Chance… Das passt dann aber wohl eher ins „Recht“-Brett.

Hi
ja es gehört ins Recht brett. Aber man hat eh keine Chance oder willst du für ein DVD Laufwerk jetzt Microsoft oder Samsung verklagen?

freak

wohl war, ich gehe mal in die „rechtsabteilung“. dank an alle
erstmal, scotty