Aus dem Merkblatt der DP zu §49 der allg. Dienstverordnung
Der Wertsack
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im
Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil
sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht
verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache,
dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei
einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit
Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein
in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im
Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werde müssen, so ist die in
Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist
auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Bei einem
im Ladezettel mit dem Vermerk „Wertsack“ eingetragenen Beutel handelt es sich
jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein
Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch
den Vermerk „versackt“ darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem
versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit
„Wertsack“ bezeichneten Wertpaketsack handelt.