Rotkäppchen geht durch den Märchenwald.....

Von: , Frage gestellt am Di, 25. Jun 2002

Rotkäppchen geht durch den Märchenwald und trifft auf Pinoccio. zerrt ihn ins Gebüsch - schlägt ihn - setzt sich auf sein Gesicht -- und schreit ihn an - los, lüg du sau.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Rotkäppchen für Juristen.....

    Rotkäppchen - für Juristen erzählt

    Veröffentlicht in ZAP Nr. 20/1994 S. 985.


    Es war einmal eine Minderjährige. Der Überlieferung nach im vorpubertären Alter. Die Eltern des Mädchens hatten ihm in Ausübung des ihnen gesetzlich eingeräumten Namensbestimmungsrechts
    (§ 1627 Abs. 1, 2 BGB) den Rufnamen Rotkäppchen gegeben, unbeanstandet vom Standesamt, das gem. §§ 16, 17 des Personenstandgesetzes nach gebundenem Ermessen hätte widersprechen können.

    Rotkäppchen wurde von der Mutter beauftragt (§ 662 BGB), Kuchen und Wein zu der im Walde
    wohnenden kranken Großmutter zu bringen, ohne daß übermittelt ist, ob es sich dabei um die
    Großmutter väterlicher- oder mütterlicherseits handelte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB)
    erfolgte eine der nach herrschender Meinung ausreichende Belehrung vor den möglichen Gefahren
    des Weges. In ständiger Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, daß selbst bei einem
    6jährigen Kind, soweit keine schädlichen Neigungen festgestellt werden, es ausreicht, vor den
    allgemein üblichen Gefahren einer Weggefährdung zu warnen, um alsdann das Kind unbewacht zu
    lassen; eine ständige Begleitung durch eine Aufsichtsperson wird nicht gefordert, ein ständiges
    Eingesperrtsein eines Kindes in diesem Alter ist weder geboten noch aus erzieherischen Gründen
    erwünscht (VersR 1972, 54) !

    Entgegen dieser für ausreichend anzusehenden Belehrung ließ sich das Kind von einem der
    menschlichen Sprache mächtigen Wolf in ein Gespräch verwickeln und gab bei dieser Gelegenheit
    Informationen preis, die der Wolf arglistig zu seinem Vorteil ausnutzte. Die insoweit erfolgte
    Einlassung des Kindes hinsichtlich des Gesprächs mit dem Tier ist nicht zu widerlegen, zumal
    bekanntermaßen auch Loriot im Fernsehen einen sprechenden Hund vorführen konnte.

    Die weiteren Angaben des Mädchens anläßlich seiner Vernehmung um die Vorkommnisse im
    Hause der Großmutter, daß nämlich der Wolf zunächst die Großmutter und alsdann nach einem
    etwas verfänglichen Gespräch auch Rotkäppchen bei lebendigem Leibe verschlungen habe, wurden
    indirekt durch Zeugenaussage des Jägers bestätigt, der durch Aufschneiden des sich im Tiefschlaf
    befindlichen Wolfs die beiden Personen unverletzt befreite. Als Präjudiz kann auf den Propheten
    Jonas verwiesen werden, von dem in der Bibel überliefert ist, daß er zunächst von einem Fisch
    (Jonas 2,1) verschlungen und nach 3 Tagen - möglicherweise wegen Unbekömmlichkeit - wieder
    ausgespuckt wurde (Jonas 2,11).

    Das Aufschneiden des Wolfs durch den Jäger ist tatbestandsmäßig als verbotene Vivisektion zu
    werten. Die mögliche Einlassung des Jägers, eine Tötung des Tieres - etwa durch Kopfschuß - sei
    wegen der gerade laufenden Schonzeit nicht zumutbar gewesen, wäre eine Schutzbehauptung und
    darum unbeachtlich. Wegen des vorhandenen Notstandes entfällt jedoch zumindest der
    Schuldvorwurf, was eine Bestrafung ausschließt (§ 35 StGB).

    Dagegen ist der Jäger wegen Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz zu bestrafen, soweit er als
    Mittäter gemeinschaftlich handelnd (§ 25 Abs. 2 StGB) mit der gleichfalls straffälligen Großmutter
    und dem noch nicht strafmündigen Rotkäppchen (§ 19 StGB) den aufgeschnittenen Wolf mit
    schweren Feldsteinen füllte und so den qualvollen Tod des Tieres herbeiführte. Die verwirkte Strafe
    wäre jedoch mit Rücksicht auf die zuvor erbrachte Hilfeleistung zur Bewährung auszusetzen.

    Dem Vernehmen nach soll Rotkäppchen später mit dem Jäger die Ehe eingegangen sein, beide
    sollen die Großmutter zu sich genommen haben.

    Und wenn sie nicht gestorben sind, dann lügen sie noch heute.


    Gruß

    HC

    • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
      Rotkäppchen für Informatiker

      Rotkäppchen (wie der Informatiker es seinen Kindern erzählt):

      Es war einmal ein kleines süßes Mädchen, das immer ein Käppchen aus rotem Samt trug. Aufgrund dieses Attributes erhielt es ein Assign unter dem symbolischen Namen Rotkäppchen. Eines Tages sprach die Mutter: "Rotkäppchen, die Gesundheit deiner Großmutter hat einen Interrupt bekommen. Wir müssen ein Pflegeprogramm entwickeln und zur Großmutter bringen, um das Problem zu lösen. Verirre dich jedoch nicht im Wald der alten Sprachen, sondern gehe nur strukturierte Wege. Nutze dabei immer eine Hochsprache der vierten Generation, dann geht es der Großmutter schnell wieder gut. Und achte darauf, daß dein Pflegeprogramm transaktioniert ist, damit es deine Großmutter nicht noch mehr belastet."

      Da der Weg zur Großmutter reentrant war, traf Rotkäppchen den Wolf. Er tat sehr benutzerfreundlich, hatte im Background jedoch schon einen Abbruch programmiert. Während Rotkäppchen einen GOTO ins Blumenfeld machte, ging der Wolf im Direktzugriff zur Großmutter und vereinnahmte sie unverzüglich durch einen delete. Ohne zu zögern gab er sich den Anschein kompatibel zu sein, und nahm die logische Sicht der Großmutter an. Dann legte er sich in ihren Speicherplatz.

      Kurz danach lokalisierte auch Rotkäppchen die Adresse der Großmutter und trat in den Speicherraum. Vor der Installation des Pflegeprogramms machte Rotkäppchen sicherheitshalber einen verify, sie fragte: "Ei Großmutter, warum hast Du so große Augen?" - "Weil ich zufriedene Endbenutzer gesehen habe." - "Ei Großmutter, warum hast Du so große Ohren ?" - "Damit ich die Wünsche der User besser verstehen kann." - "Ei Großmutter, warum du so ein entsetzlich großes Maul ?" - "Damit ich dich besser canceln kann !" Sprach's und nahm das arme Ding als input. Nach einem logoff begab sich der Wolf zur Ruhe, schlief ein und begann laut zu schnarchen.

      Als der Jäger auf seinem loop durch den Wald am Haus der Großmutter vorbeikam, sah er durch ein window den Wolf im Bett liegen. "Finde ich Dich hier, du alter Sünder", sprach er, "ich habe Dich lange gesucht !" Als Kenner der Szene analysierte er sofort, daß nach den Regeln der boolschen Algebra die Großmutter nur im Bauch des Wolfes sein konnte. Er nahm sein Messer, teilte den Bauch des Wolfes in mehrere Sektoren, und machte, welch Freude, die Großmutter und das Rotkäppchen wieder zu selbständigen Modulen. Als Input für den Bauch des Wolfes nahmen sie viele Kilobyte Steine und beendeten die Operation mit einem close. Als der Wolf erwachte, verursachte ihm sein dermaßen aufgeblähter Hauptspeicher solche Schmerzen, daß er an einer storage violation jämmerlich zugrunde ging.

      Da waren alle vergnügt und das Pflegeprogramm aktivierte die Großmutter. Rotkäppchen aber dachte: "Du wirst dein Lebtag nie wieder einen GOTO machen, sondern nur noch stukturierte Wege gehen, wie dir's die Mutter geboten hat."

      • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
        Und Rotkäppchen für Beamte

        Rotkäppchen für Beamte

        Rotkäppchen auf Amtsdeutsch

        Im Kindsfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.

        Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbige Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, der Großmutter eine Sendung von Nahrungs- und Genußmittel zu Genesungszwecken zuzustellen.

        Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege auf Kreis- und Bezirksebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzwidriger Amtsanmaßung Einsicht in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, daß die R. zu ihrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Großmutter eilend war.

        Da wolfsseits Verknappung auf dem Ernährungssektor vorherrschend war, faßte er den Entschluß, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbige wegen Augenleidens arbeitsunfähig geschrieben war, gelang dem in Freßvorbereitung befindlichen Untier die Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte.

        Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden R. seine Indentität mit der Großmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz unter Beweis.

        Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zuständige Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeräusche und stellt deren Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuß bezuschußt wurde.
        Nach Beschaffung einer Pulverschießvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflußnahme auf das Raubwesen einen Schuß ab. Dieser wurde in Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreis- und Bezirksebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig. Die gespreizte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem Schußgeber die Vermutung, daß der Leichnam noch lebendes Menschenmaterial beinhalte.
        Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines einseitig angeschliffenen und mit Spitze und Handgriff versehenen Stück Bandstahl den Kadaver zur Totvermarktung und stieß hierbei auf die noch lebhafte R. nebst beigefügter Großmutter. Durch die unverhoffte Befreiung aus dem Nahrungsmittelverwertungsorgan besagten Wolfes bemächtigte sich bei genannten Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl, dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und Nichtbeachtung diverser anderer Polizeiverordungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtigmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den kulturschaffenden Gebrüdern Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht. Wenn die oben aufgeführten Personen nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselbigen derzeitig noch lebhaft.

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