Einfach nur Scheiße!

Die Geisterscheiße:
Du weißt, dass du geschissen hast. Da ist Scheiße am Klopapier, aber keine Scheiße in der Schüssel. Könnte auch „Torpedoscheiße“ gewesen sein, wenn man es plumpsen gehört hat.

Die Teflonscheiße:
Kommt so sanft und weich raus, dass man es gar nicht merkt. Keine Spuren auf dem Klopapier. Du musst in die Kloschüssel sehen, um sicher zu gehen.

Die Gummischeiße:
Diese hat die Konsistenz von heißem Teer und hinterlässt widerspenstige Reste in der Kloschüssel. Du wischst dir den Arsch 18 Mal und er ist immer noch nicht sauber. Du endest damit, dass du dir Klopapier in die Unterhosen stopfst, um sie nicht zu versauen.

Die Spätzünderscheiße:
Du hast dir den Hintern fertig abgewischt und stehst grade auf … als der nächste Schub kommt.

Die Schlangenscheiße:
Sie ist glitschig, hat die Dicke eines Daumens und ist mindestens 50cm lang. Hat das Potenzial zur Torpedoscheiße.

Die Korkenscheiße:
Auch als „Schwimmer“ bekannt: Sogar nach dem dritten Mal Spülen ist sie noch da. Oh Gott! Wie wird man sie los? Das Scheißding geht einfach nicht unter. Tritt normalerweise überall auf, nur nicht in der eigenen Wohnung.

Die Wunschscheiße:
Du sitzt da mit Ameisen in den Därmen. Du schwitzt, lässt ein paar Fürze, tust einfach alles … außer scheißen.

Feuchte-Backen-Scheiße:
Diese Abart trifft mit hoher Geschwindigkeit schräg auf die Wasseroberfläche auf und spritzt deinen Hintern nass.

Zementblock- oder „Oohh Gott!“-Scheiße:
Kurz nach dem Beginn wünschst du dir, du hättest eine örtliche Betäubung bekommen.

King Kong- oder Kommodenscheiße:
Dieser Haufen ist so groß, dass er sich weigert, in der Kanalisation zu verschwinden, bevor du ihn in kleinere Brocken zerlegt hast (ein Kleiderbügel funktioniert hier recht gut). Passiert überall, nur nicht auf dem eigenen Klo.

Gehirnblutungsscheiße:
Diese Scheiße hat Elvis gekillt. Sie kommt normalerweise erst dann, wenn man vor lauter Drücken schon abwechselnd rot, grün und blau anläuft.

Bierscheiße:
Eine der schlimmsten, aber auch häufigsten Scheißesorten. Sie tritt am Tag nach der Nacht davor auf. Normalerweise riecht sie gar nicht so schlecht, aber das täuscht. Du besprühst die Schüssel von oben bis unten bis sie aussieht als sei sie mit einer Schrotladung Oregano beschossen worden und du wunderst dich, wie dein Loch in so viele Richtungen gleichzeitig zeigen kann. Dann stellst du fest, dass das Klopapier alle und weit und breit keine Klobürste in Sicht ist. Passiert auch nur auf fremden Klos.

noch eine!
Hallo Frank,
na, Du musst es wissen? Oder was ist das für eine Studie *g*

Füge noch anbei:

DIE CHILI SCHEISSE:

Wenn sie Dir entweicht brennt Dein Po dermaßen… genauso wie der Rachen beim Verzehr der Chilis.
So hat man zweimal davon…*G*

*spotvolta*

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Hallo Frank,
na, Du musst es wissen? Oder was ist das für eine Studie *g*

Füge noch anbei:

DIE CHILI SCHEISSE:

Wenn sie Dir entweicht brennt Dein Po dermaßen… genauso wie
der Rachen beim Verzehr der Chilis.
So hat man zweimal davon…*G*

*spotvolta*

Aber RICHTIGES Chili
muß dreimal brennen

  1. beim Essen
  2. beim Scheissen
  3. dem Kanalarbeiter in den Augen…

gilt als PW…

Einfach nur geil!
Hab ich gleich weitergeleitet!
Hab mich gekringelt! (und wers nicht gut fand, ist vielleicht doch nur ein Korinthenk***er…)

PW:

Spaß mit dem Finanzminister!
oder: sage nochmal jemand, die Gesetzgeber hätten keinen Humor…

§2 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG):
Satz 1:
Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag und den Abzug nach §13(3), ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
So weit so gut – bis hierhin ist noch alles easy.

Satz 2:
Bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte sind zunächst jeweils die Summen der Einkünfte aus jeder Einkunftsart, dann die Summe der positiven Einkünfte zu ermitteln.
*denk, denk, denk* …OK…

Satz 3:
Die Summe der positiven Einkünfte ist, soweit sie den Betrag von 51.500 Euro übersteigt, durch negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten nur bis zur Hälfte zu mindern.
jetzt würde ich mir gerne eine Zeichnung machen!

Satz 4:
Die Minderung ist in dem Verhältnis vorzunehmen, in dem die positiven Summen der Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten zur Summe der positiven Einkünfte stehen.
HÄH???

Satz 5:
Übersteigt die Summe der negativen Einkünfte den nach Satz 3 ausgleichsfähigen Betrag, sind die negativen Summen der Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten in dem Verhältnis zu berücksichtigen, in dem sie zur Summe der negativen Einkünfte stehen.
Also wir haben eine negative Summe die wir aber nicht in voller Höhe abziehen dürfen, und teilen dann diese negative Summe in mehrere kleinere negative Summen, die wir dann aber insgesamt auch nur in derselben Höhe abziehen dürfen wie die rsprüngliche negative Gesamtsumme…
**Das ist dasselbe als würde mir meine Mutter sagen daß ich nicht mehr als drei Stücke Torte essen dürfte. Anschließend würde ich dann das Verhältnis dieser erlaubten drei Stücke zur ganzen Torte umrechnen (das wären 18,75%), die Torte in sechzehn Stücke schneiden und von jedem einzelnen Stück die erlaubten 18,75% abknabbern… Hmmm, LECKER!

Aber es kommt noch besser:**

Satz 6:
Bei Ehegatten, die nach den §26, 26b zusammen veranlagt werden, sind nicht nach den Sätzen 2 bis 5 ausgeglichene negative Einkünfte des einen Ehegatten dem anderen Ehegatten zuzurechnen, soweit sie bei diesem nach den Sätzen 2 bis 5 ausgeglichen werden können; können negative Einkünfte des einen Ehegatten bei dem anderen Ehegatten zu weniger als 51.500 Euro ausgeglichen werden, sind die positiven Einkünfte des einen Ehegatten über die Sätze 2 bis 5 hinaus um den Unterschiedsbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 51.500 Euro durch die noch nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte dieses Ehegatten zu mindern, soweit der Betrag der Minderungen bei beiden Ehegatten nach den Sätzen 3 bis 6 den Betrag von 103.000 Euro zuzüglich der Hälfte des den Betrag von 103.000 Euro übersteigenden Teils der zusammengefaßten Summe der positiven Einkünfte beider Ehegatten nicht übersteigt.
??? Gibt es noch irgendjemanden, der das hier versteht???
Ein großes Bier oder wahlweise eine Sitzung beim Psychotherapeuten für denjenigen, der diese Aussagen
a. versteht und
b. den restlichen Lesern dieses Artikels mit einfachen Worten ebenfalls verständlich machen kann

Satz 7:
Können negative Einkünfte des einen Ehegatten bei ihm nach Satz 3 zu weniger als 51.500 Euro ausgeglichen werden, sind die positiven Einkünfte des anderen Ehegatten über die Sätze 2 bis 6 hinaus um den Unterschiedsbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 51,500 Euro durch die noch nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte des einen Ehegatten zu mindern, soweit der Betrag der Minderungen bei beiden Ehegatten nach den Sätzen 3 bis 7 den Betrag von 103.000 Euro zuzüglich der Hälfte des den Betrag von 103.000 Euro übersteigenden Teils der zusammengefaßten Summe der positiven Einkünfte beider Ehegatten nicht übersteigt.
Ich gebs auf…