Suche Präzedenzfall:
Wir haben von unserer Mutter eine Immobilie geerbt.
1 Erblasser war deutscher Nationalität,
2.Erbmasse (Immobilie) ist in Spanien,
Nun will die spanische Grundbuchbehörde will von der Erbengemeinschaft einen Erbschein ( gemäß Auskunft Deutsches Konsulat in Spanien)
Ein Erbschein wird in Deutschland aber nur für in Deutschland liegende Immobilie erteilt. Es liegt ein amtlich beglaubigtes Testament vor ( spanisches Testament, das vom Notar anerkannt wurde, aber nicht dem „Registrador“, der zuständig ist für die Eintragung ins Grundbuch, reicht dieses spanische Testament nicht aus. Wer weiss Rat ?
Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe
Richard Seim