Erben in Spanien

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Wir haben von unserer Mutter eine Immobilie geerbt.
1 Erblasser war deutscher Nationalität,
2.Erbmasse (Immobilie) ist in Spanien,
Nun will die spanische Grundbuchbehörde will von der Erbengemeinschaft einen Erbschein ( gemäß Auskunft Deutsches Konsulat in Spanien)
Ein Erbschein wird in Deutschland aber nur für in Deutschland liegende Immobilie erteilt. Es liegt ein amtlich beglaubigtes Testament vor ( spanisches Testament, das vom Notar anerkannt wurde, aber nicht dem „Registrador“, der zuständig ist für die Eintragung ins Grundbuch, reicht dieses spanische Testament nicht aus. Wer weiss Rat ?

Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe
Richard Seim

Der war gut **ROTFL** (OWT)
kein Text –

*suche witz* (owt)
!

Hi Richard,

auch wenn ich Dein Posting im Witz-Brett nicht ganz nachvollziehen kann (oder findest Du diese spanische Art witzig?), habe ich von derartigem „Recht“ gehört und empfehle Dir anwaltlichen Beistand in Spanien zu suchen.

Wäre ja auch eine Möglichkeit

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[…]
Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe
Richard Seim

Renate