Die schrägsten Vorschriften Deutschlands

„Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.“
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.“
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

„Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

„Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.“
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

„Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

„Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)

Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)

An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

„Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.“
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

Dien Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
(Formular in Postgirodienst)

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

-)

ramona

Mehr vom Wertsack…

„Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen
Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird,
weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den
Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

Hier der komplette Text aus dem Merkblatt:

In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe „Wertsack“, „Wertbeutel“, „Versackbeutel“ und „Wertpaketsack“ vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem §49 der ADA vorzuheften.

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbevörderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsacks verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsacks herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.

Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.

Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk „Wertsack“ eingetragener Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk „versackt“ darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit „Wertsack“ bezeichneten Wertpaketsack handelt.

Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.

Seltsam…
…finde ich:

„Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die
Trennung nach Geschlechtern.“
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

Aha! Aber ein Personalrat aus zwei Personen, zum Beispiel zwei Frauen, muss nach Geschlechtern getrennt werden! Großartig!

Grüße,

Anwar

PW:
Treffen sich zwei katholische Priester: „Wir werden das wohl nicht mehr erleben, dass wir mal heiraten können…“ - „Nein,“ sagt der Andere, „aber unsere Kinder…“

„Rabbi, wann werde ich erleben, dass Sie sich ein Schnitzel schmecken lassen?“ „Auf Ihrer Hochzeit, Herr Pfarrer!“

Danke Darkwing.

Der Text, gelesen von Jochen Malmsheimer, führte bei einer
Veranstaltung in unserem Pub dazu, dass sich viele Menschen
unter Missachtung aller gesellschaftlichen Regeln unwillkürlich
der Öffnung und Schließung jedweder Kanäle hingaben. :wink:

Einfach großartig!

Gruß,
Guido

PS: Sorry, ohne PW, habe hitzefrei.