Achtet mal ganz genau darauf, auf WAS hier geboten wurde!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&it…
Auch ein guter Gag! So wird man Verpackungsmüll schnell los:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&it…
TwingO
Achtet mal ganz genau darauf, auf WAS hier geboten wurde!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&it…
Auch ein guter Gag! So wird man Verpackungsmüll schnell los:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&it…
TwingO
Hallo Twingo,
selten so gelacht. Ich habe den Typen mal angeschrieben, der hier für das Bild soviel geboten hat. Kann der nicht lesen? Wenn ich eine Antwort bekomme, poste ich dies mal.
MFG
Karsten
PW Sagt der Trabbi Fahrer zum Tankstellenpächter:
ich hätte gerne ein Paar Scheibenwischer für meinen Trabbi.
Umrundet der Pächter den trabbi und sagt:
einverstanden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Ich habe den Typen mal angeschrieben, der
hier für das Bild soviel geboten hat. Kann der nicht lesen?
Also ich hab mir mal seine Bewertungen angeschaut, sind (fast) alle auf Spanisch! Meine Vermutung: der ‚arme‘ Kerl kann kein Deutsch. Aber dann ist er wirklich selbst Schuld.
Finds immernoch zum totlachen!
Gruss, Jules
PW: Was ist rot und läuft die Strasse auf und ab?
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Eine Hagenutte
Hallo Jules,
geh doch mal auf
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=…
solange der Link noch funktioniert.
Da sind doch zig Dumme, die selbst erst mal das Gebot hochtreiben.
Seltsam.
Und der Verkäufer heißt Superpole, das könnte man auch als Super Pole lesen, und nun hat er kassiert und ist kein Ebay Mitglied mehr.
Seltsam.
Gruß
Karsten
PW Warum sollte man in Polen niemals lachen, wenn ein Auto gegen die Wand fährt? Es könnte deins sein!
Hallo Karsten,
Spanisch! Meine Vermutung: der ‚arme‘ Kerl kann kein Deutsch. Aber dann
ist er wirklich selbst Schuld.
ich sehe die Schuldfrage nicht so. Man muss kein Ausländer sein, um das Angebot misszuverstehen: ein deutscher Internet-Neueinsteiger, der nicht weiß was jpg heißt, könnte genausogut reinfallen. Andere schreiben bei ähnlichen Angeboten immerhin „ein Foto von“ oder Originalverpackung von" o. ä.
Ob aber „als jpg“ als Beschreibung ausrecht? Ich bezweifle, dass der Verkäufer vor Gericht damit durchkäme.
Und der Verkäufer heißt Superpole, das könnte man auch als
Super Pole lesen, und nun hat er kassiert und ist kein Ebay Mitglied mehr.
Seltsam.
Woher weißt du, dass er kassiert hat? Warum sollte er freiwillig aussteigen, wenn alles rechtens war und ebay nichts dagegen hätte? Ich vermute, man hat ihn rausgeworfen.
Gruß
Peter
PW
382
Hallo Peter,
Man muss kein Ausländer
sein, um das Angebot misszuverstehen: ein deutscher
Internet-Neueinsteiger, der nicht weiß was jpg heißt, könnte
genausogut reinfallen. Andere schreiben bei ähnlichen
Angeboten immerhin „ein Foto von“ oder Originalverpackung von"
o. ä.
Ebenso steht in dieser Angebotsbeschreibung etwas weiter unten: „Sie bieten hier auf eine Bilddatei.“ Spätestens DAS dürfte dann schon eindeutig sein.
Ich vermute, man hat ihn rausgeworfen.
Das denke ich auch.
Gruß,
Anja
PW:
Nach einer Kneipentour beschließen zwei Freunde, noch ein Bier in der Wohnung des Einen zu trinken.
Vor der Wohnungstür sagt der Erste: „Psssst! Meine Frau schläft sicher schon!“
Leise betreten sie die Wohnung, der Erste geht in die Küche und der Zweite wirft einen Blick ins Schlafzimmer.
Entsetzt geht er in die Küche und sagt: „Du, bei Deiner Frau liegt ein anderer Mann im Bett!“
Darauf der Erste: „Sei leise! Wir haben nur zwei Bier!“
Hi,
selten so gelacht. Ich habe den Typen mal angeschrieben, der
hier für das Bild soviel geboten hat. Kann der nicht lesen?
Wie siehts mit _deinen_ Lesekünsten aus?
eBay-AGB:
_Herunterladbare Medien
Grundsatz
Es ist verboten, Artikel bei eBay anzubieten, die über das Internet bereitgestellt oder versendet werden.
Beispiele:
(…) * Eine Datei, die nach Angebotsende per E-Mail an den Käufer verschickt wird_
Muss der Käufer also zahlen?
Grüße,
J~
PW: Wer andern’ eine Grube gräbt ist Gräber 
Moin,
ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich bin der Meinung, das hier eine Anfechtung nach § 123 BGB möglich sein müsste ( arglistige Täuschung ).
Diese Auktion war doch darauf ausgelegt den Käufer zu täuschen, anders ist z.B. die Artikelüberschrift nicht zu erklären. Dort ist das Originalprodukt erwähnt ohne jegliche Zusätze. Desweiteren ist es m.E. auch so wie schon geschrieben, das nicht jeder Einsteiger etwas mit der Dateierweiterung .jpg anfangen kann.
Desweiteren finde ich es übrigens auch gar nicht lustig, wenn bei Ebay versucht wird zu betrügen und manchmal mit der Leichtgläubigkeit oder Naivität der Leute gespielt wird, wie in diesem Fall. Sicherlich kann man sagen wer nicht liest ist selber Schuld, aber so einfach sollte man sich das nicht machen. Wenn aus der Artikelbeschreibung ganz eindeutig hervorgeht, das es sich um die Verpackung handelt, weil es in der Überschrift steht und im Text, am besten dickgedruckt und unterstrichen ist, würde ich den Grundsatz wer nicht liest ist doof unterstreichen, so aber nicht unbedingt.
Ciao
Soera
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
falsch zitiert
Hallo Peter:
Spanisch! Meine Vermutung: der ‚arme‘ Kerl kann kein Deutsch. Aber dann
ist er wirklich selbst Schuld.
Das ist nicht von mir!!!
Mit dem Rausschmeissen kann gut sein. Aber wie ich schon schrieb, sind mehrere hereingefallen.
Ob der wirklich sein Geld bekommen hat? Selbst wenn unten der Vermerk ist, dass es nur eine Bilddatei ist, ist die ganze Sache nicht in Ordnung.
MFG
Karsten
P.W.
http://www.sabon.org/hymnen/
In aller Ruhe durchlesen, vor allem die Speicherchips made in DDR.
Hallo Karsten,
Spanisch! Meine Vermutung: der ‚arme‘ Kerl kann kein Deutsch. Aber dann
ist er wirklich selbst Schuld.Das ist nicht von mir!!!
Habe ich auch nicht gesagt! 
Ich wollte keine zwei Mails schreiben und habe deshalb einen Satz aus der Mail deines Vor-Schreibers, auf den du dich bezogst, mit rein genommen.
Honi soi qui mal y pense!

Peter
PW
Treffen sich zwei Kühe, dagt die eine: „Muh!“
Antwortet die andere: „Das wollte ich auch gerade sagen!“
Grundsatz
Es ist verboten, Artikel bei eBay anzubieten, die über das
Internet bereitgestellt oder versendet werden.Beispiele:
(…) * Eine Datei, die nach Angebotsende per E-Mail an
den Käufer verschickt wird
Schickt er halt eine Diskete *g*