Da wiehert der Amtsschimmel

Manchmal fällt einem wirklich nichts mehr ein…

Schmunzelgrüße

Renee

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Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

In Nr.2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken zu ersetzen.
(Ausschussempfehlung zum Bussgeldkatalog)

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt sondern versackt werden.
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.
(Beschluss des OLG Schleswig)

Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus befindet, die nachweislich nicht tot ist.
(Der Hobbygärtner)

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58,144).
(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein /Orlopp)

An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)

Kunststoff-Fenster mögen zahlreiche Vorteile haben; insbesondere in bezug auf Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunsstoff zu sein.
(Urteilsbegründung des LG München)

Wenn dieses Schild mit Schnee bedeckt ist, ist die Straße unbefahrbar…
(Schild im Hochmoor von Yorkshire)

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot…
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
(Formular im Postgirodienst )

Noch einer:

Ein Ausbilder ist ein vom Ausbidenden zur Ausbildung von Auszubildenden ausgebildeter Mitarbeiter

(geht hoffentlich als PW durch)

… Ankündigung und Ausführung eines Darmwindes in österr. Amtsräumen’’:

http://www.sagen.at/texte/gegenwart/images/darmwind.jpg

all inclusive
Als der Weiß Ferdl eines Abends vom Hofbräu nach Hause wankte, überfiel ihn ein gar mächtiger Druck auf der Flöte, dem er sich am nächstbesten Hauseck entledigte. Nun ist aber auch in München das wilde Bieseln verboten; ein Schutzmann, der die Untat beobachtet hatte, knöpfte ihm also, wie es sich gehört, 30 Pfennig ab. Der Weiß Ferdl zog ein Fuchzgerl aus der Tasche, der Tschako wollte ihm herausgeben, worauf der Ferdl unwirsch abwinkte: „Passt scho, an Schoaß hab i aa glei glassn.“

Hallo Renee,

schau doch mal hier da findest du sinnlose Gesetze:

http://www.sinnlose-gesetze.de/

Ich hoffe das geht als PW durch!

Mit freundlichen Grüßen Stefan

Auszug aus der TDV (Technische Dienstvorschrift) der Bundeswehr (1988):

„Ab 120 cm Wassertiefe hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen.“

Schounge Jrooß ousser Eefel,
Markus Onlein aus Offlein

Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist
damit die Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)

Das ist leider gar nicht so witzig für die dann Hinterbliebenen - der Bedienstete scheidet mit dem Tod nämlich auch aus dem Dienst aus…

… Überführungskosten der Leiche aus dem Ausland (wenn’s eine Auslandsdienstreise war) müssen somit rein rechtlich nämlich aus der privaten Tasche der Hinterbliebenen gezahlt werden.

=> Unsinnige Sätze haben somit manchmal auch Wirkung.

Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Nicht zu verwechseln mit Gewürzsalzen, Gewürzaromasalzen, Gewürzpräparaten oder Gewürzaromapräparaten…

Unbedarfte Hausfrauen/-männer würden das alles als "Gewürzmischung " bezeichnen, lebensmittelrechtlich ist das aber falsch.

Grüßle
Regina