Finanzamt (Kein Witz)

Der Traum eines jeden Anwalts…
*****************

So etwas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine
seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000
Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er
prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht … die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und
auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert.
Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin
auf Ihren „Flüchtigkeitsfehler“ hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten
eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine
Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt
fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde
der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig
zurück.

Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt
seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert
(mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur
Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt
klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.

Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher!
Der Mann hat alles richtig gemacht!

wunderbar
Hallo Jörg,

eine einfach wunderbare Geschichte.
Wärst Du bitte so nett und gibst die Quelle an (vielleicht sogar ein AZ).
Danke.

Gruss
Ray

Hi Ray!

Alwo vor ein paar Wochen kam die Geschichte mal im ZDF in der Sendung
„WISO“.

Gruß

Edi

PW:
Erwin trifft eine berühmte Schauspielerin. Er sagt zu ihr „Ich hätte
sie mir in echt ganz anders vorgestellt“ - „Wahrscheinlich alt und
hässlich?“ - „Nein, jung und hübsch“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ray,

lief vor einiger Zeit im ZDF (Frontal 21).
Hab leider auf der Homepage im ZDF nichts mehr
dazu gefunden.
Der Beitrag ist auch in einigen anderen Foren zu finden.

Viele Grüße
Jörg

PW :
Nachdem der junge Mann seine Angebetete nachts ordentlich rangenommen hat,bemerkt er auf dem Nachttisch das Foto eines anderen Mannes.
„Wer ist das denn?“ fragt er sichtlich nervös. „Ist das Dein Mann?“
„Nein, natürlich nicht, Dummerchen!“
„Vielleicht Dein Freund?“
„Aber nein, Du bist doch mein Freund“
Es lässt ihm keine Ruhe: „Oder Dein Papa, oder Dein Bruder?“
„Nein auch nicht, entspann Dich.“
„Aber wer zum Geier ist es dann?“
„Das bin ich vor der Operation!“

Urban Legends
Hallo,

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
Bankautomaten
eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das
Finanzamt eine
Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

Ja klar, dass Finanzamt zieht mal eben 13 Mios ein. Hat ja offensichtlich einen anständigen Dispo gehabt der Mann. Das Finanzamt zieht ja immer sofort ein, weiß ja auch die Bankverbindung und braucht keine rechtliche Grundlage…

Hätte aber das Format, als Urban Legend in die Geschichte einzugehen.

PW:
Kommt ´ne Kuh zum Bäcker und sagt: „Ein Brot bitte“. Fragt der Bäcker: „Weißbrot oder Schwarzbrot?“ Sagt die Kuh: „Ist egal, ich bin mit dem Fahrrad da“.

Blöd, aber mir fällt gerade kein besserer PW ein :smile:

Gruß

Matthias

Hallo,

Ja klar, dass Finanzamt zieht mal eben 13 Mios ein. Hat ja
offensichtlich einen anständigen Dispo gehabt der Mann.

an der Stelle ist offensichtlich etwas faul an der Gechichte. Über solch einen Dispo vefügt niemand, niemand. Leute, die über solche Summen oder wesentlich mehr verfügen können, tun das nicht per Dispo. Gerade in solchen Kreisen legt man sein Geld anders an und gibt es geplanter aus.

Andererseits: Die Story wurde hier ja, scheint mir, gar nicht als Witz eingebracht, sondern als Kritik an Rechtsanwaltsgebühren. Und in dem Punkt ist die Sache richtig. Und absolut nicht kritikfähig.

Reechtanwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert, unabhängig vom Aufwand.

Unglaubwürdig an der Story ist deshalb auch, dass das Finanzamt die Zahlung verweigert hat. Das Finanazamt ist rechtskundig, hat eigene Juristen, die wissen, dass sie einen solchen Prozess verlieren würden.

Gruß
Peter

PW
Nachbar zu Nachbar 2, der Rechtsanwalt ist:
"Ihr Sohn hat meine Wohnzimmerscheibe mit einem Fußball zerdeppert. Sind Sie nicht dafür haftbar?
Nachbar 2:
Ja. Was kostet das?
Nachbar 1:
250 Euro!
Nachbar 2:
Gut, dann bekomme ich jetzt 50 Euro von Ihnen!
Nachbar 1:
???
Nachbar 2:
Nun: 300 EU Beratungskosten für mich, abzüglich 250 EU für Ihre Scheibe, macht 50 EU zu meinen Gunsten!

Da lob ich mit mein Finanzamt, die machen nämlich bald zu.
Woher ich das weiß? Ich hab einen Brief mit dem Betreff „letzte Mahnung“ erhalten. :smile:

Hallo zusammen,

nach ein wenig Recherche habe ich noch ein paar Info’s zu der Sache erhalten :

Größtenteils ist der dargestellte Sachverhalt korrekt.

  • Bei dem Finanzamt handelte es sich um das FA St. Augustin (Nähe Bonn).
  • Die fehlerhafte Eingabe der Zinseinnahmen ist auch so erfolgt.
  • Die Sachbearbeiterin hatte nach dem Anruf die Steuerforderung korrigiert und die alte Steuerforderung zurückgenommen.
  • Untergegangen war, das auch autom. Soli gefordert wurde, was zu der Lastschrift von 13 Mio. € führte.
  • Die Bank hat die 13 Mio nicht an das FA abgeführt, jedoch wird hier dann wohl das Konto gesperrt (können wir Ivo vielleicht fragen)
  • Das RA Honorar mußte eingeklagt werden. Hier habe ich bisher noch nicht erfahren in welcher Höhe das war. Aber man soll sich auf eine beträchtlich geringere Summe geeinigt haben.

Wenn ich mehr erfahre, werde ich Euch wieder informiern.
Viele Grüße
Jörg

Hallo,

ergänzend zu dem unten Gesagten:

Bei einem Streitwert von 200.000.000 EU beträgt laut Prozesskostenrechner

http://www.hmdj.justiz.hessen.de/C1256BA6002C4581/Cu…

die Anwaltsgebühr „nur“ 1.503.740,00 EU.

Ein Anwalt darf gar nicht weniger nehmen, als die BRAGO es vorschreibt.

Gruß
Peter

PW
Gehen drei Rechtsanwälte die Straße entlang. Kommt ein Auto und fährt einen tot. Was für eine Marke war das?
Ford. („Wir tun was!“)
Die beiden gehen weiter. Kommt wieder ein Auto, fährt den zweiten tot. Welche Marke war das?
Opel. („Wir haben gelernt!“)
Als ein drittes Auto kommt, flüchtet der letzte Rechtsanwalt über den Straßengraben. Das Auto hinterher. Er springt über eine Mauer. Das Suto hinterher. Er klettert auf einen Baum. Das Auto hinterher. Welche Marke war es diesmal?
Toyota. („Nichts ist unmöglich!“

Hallo Peter,

Unglaubwürdig an der Story ist deshalb auch, dass das
Finanzamt die Zahlung verweigert hat. Das Finanazamt ist
rechtskundig, hat eigene Juristen, die wissen, dass sie einen
solchen Prozess verlieren würden.

Streitpunkt dürfte wohl sein, was in diesem Fall als Streitwert und damit als Bemessungsgrundlage für die Gebühren anzusetzen ist.

Daniel

Hallo Peter und Freunde,

wir befinden uns im WITZE-Brett.

Humor ist zwar eine ernste Sache, allerdings gehts doch in erster linie darum, ob die Story amüsiert.

Hallo Gunter,

wir befinden uns im WITZE-Brett.

Humor ist zwar eine ernste Sache, allerdings gehts doch in
erster linie darum, ob die Story amüsiert.

um der ernsten Sache zu ihrem Recht zu verhelfen, bin ich auf die Thematik eingegangen.

Um zum Ampüsement beizutragen, hab ich jedes Mal einen PW angehängt. Und jedes Mal einen zum Thema Rechtsanwalt.

Apropos PW: Wo ist deiner?

Gruß
Peter

PW
Herr Rechtsanwalt, kostet es Geld, wenn ich Sie etwas frage?
Ja, tut es.
Und wenn ich mehrere Fragen habe, kostet es mehr?
Auch das ist richtig. Und wie ist Ihre dritte Frage?

Herr Rechtsanwalt, kostet es Geld, wenn ich Sie etwas frage?
Ja, tut es.
Und wenn ich mehrere Fragen habe, kostet es mehr?
Auch das ist richtig. Und wie ist Ihre dritte Frage?

Der geht eigentlich so:

  • Herr Rechtsanwalt, was kostet es, wenn ich Ihnen eine Frage stelle?
  • 190 €, und was ist die zweite Frage?

Ciao, Wotan

Der geht eigentlich so:

  • Herr Rechtsanwalt, was kostet es, wenn ich Ihnen eine Frage
    stelle?
  • 190 €, und was ist die zweite Frage?

Nein, eigentlich heißt es:

Was kosten bei Ihnen zwei Fragen ?

Sonst passt die Pointe nicht.

PW:

Newsticker im Internet:
Papst Benedikt XVI. ins Amt eingeführt
Teufel tritt zurück

Sind zwar zwei unterschiedliche Meldungen, könnte aber passen :smile:)

Your taxpayer money at work
Ein Fall, ausgesorgt fuers Leben