Mit den Füßen nach vorne

Hallo,
in empfehlenswerte Seiten wurde gerade ein Video zu diesem Link gepostet http://www.lawblog.de/ , da habe ich mal gestöbert und folgenden Artikel entdeckt:

  1. 2 .2007
    Mit den Füßen nach vorne

Mandanten teilen mir mit, ihr Prozessgegner werde gerade mit beiden Füßen nach vorne aus der Wohnung getragen. Der Nachbar soll schon zwei Wochen tot in der Wohnung gelegen haben.

Damit ist das Verfahren unterbrochen (§ 239 Zivilprozessordnung). Es ging um Unterlassungsansprüche. Also liegt es nicht nahe, den Prozess in der Sache fortzusetzen. Sofern es Erben gibt, könnten wir mit denen noch über die Kosten streiten.

Aber auch nur, sofern die Rechtsschutzversicherung darauf besteht.

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12 Kommentare zu “Mit den Füßen nach vorne”

  1. n.n. meint: (12. 2 .2007 um 17:46)

aber es ging nicht um eine unterlassungsklage wegen übler gerüche!?

oder war das jetzt zu makaber!?
2. A. John meint: (12. 2 .2007 um 17:49)

Mandanten teilen mir mit, ihr Prozessgegner werde gerade mit beiden Füßen nach vorne aus der Wohnung getragen.
Vielleicht ergibt sich daraus ja ein neues Mandat?

Gruß A. John
3. Lutz meint: (12. 2 .2007 um 18:33)

Wenn er zwei Wochen tot in der Wohnung lag, wird er zu etwaigen Erben wahrscheinlich zumindest kein besonders gutes Verhältnis gehabt haben.
4. Gerd meint: (12. 2 .2007 um 18:36)

“Mandanten teilen mir mit, ihr Prozessgegner werde gerade mit beiden Füßen nach vorne aus der Wohnung getragen.”

Da fehlt es aber den Mandanten ein wenig an Pietät, mindestens. Und ihrem Anwalt offenbar auch.
5. twig meint: (12. 2 .2007 um 18:48)

Wieso Pietät?
Humor ist wenn man trotzdem lacht ;D

Und wenn es zwischen Mietern wegen Unterlassungsansprüchen schon vor Gericht geht, dann greift in diesem Fall nur noch Kranzschleife à la Bodo Bach: Tschüss alter Babbsack, hier parkste richtig.
6. Anonymous meint: (12. 2 .2007 um 19:01)

Hmmm, also mit der Wiederholungsgefahr des zu unterlassenden Verhaltens kann es aber auch nicht so weit her sein - zumindest war ja die letzten 2 Wochen Ruhe gewesen…
7. zessin meint: (12. 2 .2007 um 21:15)

@4
nichts ist so makaber wie das wirkliche leben. manchmal sollte man dinge einfach so titulieren wie sie sind. das leben ist nun mal endlich, da braucht es doch keine blumigen worte. vor allem nicht, wenn es der prozessgegner ist. oder?
8. jm meint: (12. 2 .2007 um 22:14)

@4: Achgottachgott ….
9. Moxy meint: (12. 2 .2007 um 23:05)

Ich überlege, ob der erstrebte Unterlassungsanspruch nicht vielleicht doch etwas zu weit formuliert worden war…

Aber wie konnte man auch ahnen, dass der Gegner gleich im vorauseilenden Gehorsam… - nicht mal zum Termin erschienen ist er!!!
10. Cybaer meint: (13. 2 .2007 um 11:23)

Na hoffentlich wird nicht aus einem “Prozessgegner spuckt immer im Treppenhaus” kein “Prozessgegner spukt immer im Treppenhaus”.

Falls doch, Verhandlungsort: Jüngstes Gericht …
11. JT meint: (13. 2 .2007 um 12:22)

@10: Dürfte dann aber sicherlich verjährt sein :smile:)
12. zessin meint: (13. 2 .2007 um 18:35)

@10
die ladung würd ich gerne sehen :smiley:
wer unterschreibt die dann eigentlich?

Mandanten teilen mir mit, ihr Prozessgegner werde gerade mit
beiden Füßen nach vorne aus der Wohnung getragen. Der Nachbar
soll schon zwei Wochen tot in der Wohnung gelegen haben.

Oh, oh, Looki,
war das in Schwaben? ging die Klage etwa um zwei Wochen lang nicht geleistete Kehrwoche?
(soll als PW gelten)
Gruß
Eckard

Eckard,

Nachsitzen in Geographie und schwäbischer (Kehrwochen)Lebensart

Gruß
Richard (Nicht-Schwabe)

PW: Die Rechnung vom Kundendienst meines Citräns