Rotkäppchen - für Juristen erzählt
Veröffentlicht in ZAP Nr. 20/1994 S. 985.
Es war einmal eine Minderjährige. Der Überlieferung
nach im vorpubertären Alter. Die Eltern des Mädchens
hatten ihm in Ausübung des ihnen gesetzlich
eingeräumten Namensbestimmungsrechts
(§ 1627 Abs. 1, 2 BGB) den Rufnamen Rotkäppchen
gegeben, unbeanstandet vom Standesamt, das gem. §§ 16,
17 des Personenstandgesetzes nach gebundenem Ermessen
hätte widersprechen können.
Rotkäppchen wurde von der Mutter beauftragt (§ 662
BGB), Kuchen und Wein zu der im Walde
wohnenden kranken Großmutter zu bringen, ohne daß
übermittelt ist, ob es sich dabei um die
Großmutter väterlicher- oder mütterlicherseits
handelte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB)
erfolgte eine der nach herrschender Meinung
ausreichende Belehrung vor den möglichen Gefahren
des Weges. In ständiger Rechtsprechung wird die
Auffassung vertreten, daß selbst bei einem
6jährigen Kind, soweit keine schädlichen Neigungen
festgestellt werden, es ausreicht, vor den
allgemein üblichen Gefahren einer Weggefährdung zu
warnen, um alsdann das Kind unbewacht zu
lassen; eine ständige Begleitung durch eine
Aufsichtsperson wird nicht gefordert, ein ständiges
Eingesperrtsein eines Kindes in diesem Alter ist weder
geboten noch aus erzieherischen Gründen
erwünscht (VersR 1972, 54) !
Entgegen dieser für ausreichend anzusehenden Belehrung
ließ sich das Kind von einem der
menschlichen Sprache mächtigen Wolf in ein Gespräch
verwickeln und gab bei dieser Gelegenheit
Informationen preis, die der Wolf arglistig zu seinem
Vorteil ausnutzte. Die insoweit erfolgte
Einlassung des Kindes hinsichtlich des Gesprächs mit
dem Tier ist nicht zu widerlegen, zumal
bekanntermaßen auch Loriot im Fernsehen einen
sprechenden Hund vorführen konnte.
Die weiteren Angaben des Mädchens anläßlich seiner
Vernehmung um die Vorkommnisse im
Hause der Großmutter, daß nämlich der Wolf zunächst
die Großmutter und alsdann nach einem
etwas verfänglichen Gespräch auch Rotkäppchen bei
lebendigem Leibe verschlungen habe, wurden
indirekt durch Zeugenaussage des Jägers bestätigt, der
durch Aufschneiden des sich im Tiefschlaf
befindlichen Wolfs die beiden Personen unverletzt
befreite. Als Präjudiz kann auf den Propheten
Jonas verwiesen werden, von dem in der Bibel
überliefert ist, daß er zunächst von einem Fisch
(Jonas 2,1) verschlungen und nach 3 Tagen -
möglicherweise wegen Unbekömmlichkeit - wieder
ausgespuckt wurde (Jonas 2,11).
Das Aufschneiden des Wolfs durch den Jäger ist
tatbestandsmäßig als verbotene Vivisektion zu
werten. Die mögliche Einlassung des Jägers, eine
Tötung des Tieres - etwa durch Kopfschuß - sei
wegen der gerade laufenden Schonzeit nicht zumutbar
gewesen, wäre eine Schutzbehauptung und
darum unbeachtlich. Wegen des vorhandenen Notstandes
entfällt jedoch zumindest der
Schuldvorwurf, was eine Bestrafung ausschließt (§ 35
StGB).
Dagegen ist der Jäger wegen Tierquälerei nach dem
Tierschutzgesetz zu bestrafen, soweit er als
Mittäter gemeinschaftlich handelnd (§ 25 Abs. 2 StGB)
mit der gleichfalls straffälligen Großmutter
und dem noch nicht strafmündigen Rotkäppchen (§ 19
StGB) den aufgeschnittenen Wolf mit
schweren Feldsteinen füllte und so den qualvollen Tod
des Tieres herbeiführte. Die verwirkte Strafe
wäre jedoch mit Rücksicht auf die zuvor erbrachte
Hilfeleistung zur Bewährung auszusetzen.
Dem Vernehmen nach soll Rotkäppchen später mit dem
Jäger die Ehe eingegangen sein, beide
sollen die Großmutter zu sich genommen haben
Rotkäppchen (wie der Informatiker es seinen Kindern
erzählt):
Es war einmal ein kleines süßes Mädchen, das immer ein
Käppchen aus rotem Samt trug. Aufgrund dieses
Attributes erhielt es ein Assign unter dem
symbolischen Namen Rotkäppchen. Eines Tages sprach die
Mutter: „Rotkäppchen, die Gesundheit deiner Großmutter
hat einen Interrupt bekommen. Wir müssen ein
Pflegeprogramm entwickeln und zur Großmutter bringen,
um das Problem zu lösen. Verirre dich jedoch nicht im
Wald der alten Sprachen, sondern gehe nur
strukturierte Wege. Nutze dabei immer eine Hochsprache
der vierten Generation, dann geht es der Großmutter
schnell wieder gut. Und achte darauf, daß dein
Pflegeprogramm transaktioniert ist, damit es deine
Großmutter nicht noch mehr belastet.“
Da der Weg zur Großmutter reentrant war, traf
Rotkäppchen den Wolf. Er tat sehr benutzerfreundlich,
hatte im Background jedoch schon einen Abbruch
programmiert. Während Rotkäppchen einen GOTO ins
Blumenfeld machte, ging der Wolf im Direktzugriff zur
Großmutter und vereinnahmte sie unverzüglich durch
einen delete. Ohne zu zögern gab er sich den Anschein
kompatibel zu sein, und nahm die logische Sicht der
Großmutter an. Dann legte er sich in ihren
Speicherplatz.
Kurz danach lokalisierte auch Rotkäppchen die Adresse
der Großmutter und trat in den Speicherraum. Vor der
Installation des Pflegeprogramms machte Rotkäppchen
sicherheitshalber einen verify, sie fragte: „Ei
Großmutter, warum hast Du so große Augen?“ - „Weil ich
zufriedene Endbenutzer gesehen habe.“ - „Ei
Großmutter, warum hast Du so große Ohren ?“ - „Damit
ich die Wünsche der User besser verstehen kann.“ - „Ei
Großmutter, warum du so ein entsetzlich großes Maul ?“
- „Damit ich dich besser canceln kann !“ Sprach’s und
nahm das arme Ding als input. Nach einem logoff begab
sich der Wolf zur Ruhe, schlief ein und begann laut zu
schnarchen.
Als der Jäger auf seinem loop durch den Wald am Haus
der Großmutter vorbeikam, sah er durch ein window den
Wolf im Bett liegen. „Finde ich Dich hier, du alter
Sünder“, sprach er, „ich habe Dich lange gesucht !“
Als Kenner der Szene analysierte er sofort, daß nach
den Regeln der boolschen Algebra die Großmutter nur im
Bauch des Wolfes sein konnte. Er nahm sein Messer,
teilte den Bauch des Wolfes in mehrere Sektoren, und
machte, welch Freude, die Großmutter und das
Rotkäppchen wieder zu selbständigen Modulen. Als Input
für den Bauch des Wolfes nahmen sie viele Kilobyte
Steine und beendeten die Operation mit einem close.
Als der Wolf erwachte, verursachte ihm sein dermaßen
aufgeblähter Hauptspeicher solche Schmerzen, daß er an
einer storage violation jämmerlich zugrunde ging.
Da waren alle vergnügt und das Pflegeprogramm
aktivierte die Großmutter. Rotkäppchen aber dachte:
„Du wirst dein Lebtag nie wieder einen GOTO machen,
sondern nur noch stukturierte Wege gehen, wie dir’s
die Mutter geboten hat.“
Rotkäppchen für Beamte
Rotkäppchen auf Amtsdeutsch
Im Kindsfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts
wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig,
welche durch ihre unübliche Kopfbekleidung
gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden
pflegt.
Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein
Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbige
Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit
machte, der Großmutter eine Sendung von Nahrungs- und
Genußmittel zu Genesungszwecken zuzustellen.
Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer
Mutter über das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege
auf Kreis- und Bezirksebene belehrt. Dieselbe machte
sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift
straffällig und begegnete beim Übertreten des
amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht
gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte
in gesetzwidriger Amtsanmaßung Einsicht in das zu
Transportzwecken von Konsumgütern dienende
Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die
Feststellung, daß die R. zu ihrer verschwägerten und
verwandten, im Baumbestand angemieteten Großmutter
eilend war.
Da wolfsseits Verknappung auf dem Ernährungssektor
vorherrschend war, faßte er den Entschluß, bei der
Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere
vorsprachig zu werden. Weil dieselbige wegen
Augenleidens arbeitsunfähig geschrieben war, gelang
dem in Freßvorbereitung befindlichen Untier die
Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der
Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur
Durchführung brachte.
Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden
R. seine Indentität mit der Großmutter vor, stellte
ersterer nach und in der Folge durch
Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz unter
Beweis.
Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im
Forstwesen zuständige Waldbeamte B. vernahm
Schnarchgeräusche und stellt deren Urheberschaft
seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner
vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das
dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuß
bezuschußt wurde.
Nach Beschaffung einer Pulverschießvorrichtung zu
Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflußnahme auf
das Raubwesen einen Schuß ab. Dieser wurde in
Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreis-
und Bezirksebene nach Empfangnahme des Geschosses
ablebig. Die gespreizte Beinhaltung des Totgutes
weckte in dem Schußgeber die Vermutung, daß der
Leichnam noch lebendes Menschenmaterial beinhalte.
Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter
Zuhilfenahme eines einseitig angeschliffenen und mit
Spitze und Handgriff versehenen Stück Bandstahl den
Kadaver zur Totvermarktung und stieß hierbei auf die
noch lebhafte R. nebst beigefügter Großmutter. Durch
die unverhoffte Befreiung aus dem
Nahrungsmittelverwertungsorgan besagten Wolfes
bemächtigte sich bei genannten Personen ein
gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl,
dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis
erregenden Lärm und Nichtbeachtung diverser anderer
Polizeiverordungen Ausdruck verliehen, was ihre
Haftpflichtigmachung zur Folge hatte. Der Vorfall
wurde von den kulturschaffenden Gebrüdern Grimm zu
Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in
Märchenform zustellig gemacht. Wenn die oben
aufgeführten Personen nicht durch Hinschied abgegangen
und in Fortfall gekommen sind, sind dieselbigen
derzeitig noch lebhaft.
Für das aus der Reaktion eines unbekannten Chemikers mit seinem weiblichen Reaktionspartner, der im folgenden kurz mit dem Trivialnamen Mutter bezeichnet wird, hervorgegangene Reaktionsprodukt hat sich in der internationalen Nomenklatur der Name Rotkäppchen allmählich durchgesetzt, da das seinen Kopf bedeckende Kunstfasergewebe mit dem roten Phenazinfarbstoff Safranin gefärbt war. Aus einer Veröffentlichung in Carnevalistica Chimica Acta 11,11 entnahm die Mutter, daß der weibliche Reaktionspartner der Reaktion, bei der sie ihrerseits gebildet worden war - im folgenden mit Großmutter bezeichnet - einem Angriff von Stoffwechselprodukten von Bakterien ausgesetzt war. Die Großmutter reagierte exotherm, was an einer positiven Reaktionswärme zu erkennen war, die von ihrer Oberfläche an die sie umgebende Gasphase abgegeben wurde. Zur Erhöhung ihrer Aktivierungsenergie hatte sich die Großmutter auf einem sonst zu Rekreationszwecken des menschlichen Körpers dienenden Gestell ausgebreitet.
Die Mutter entnahm ihrer Chemikaliensammlung einige Flaschen mit Reagenzien, die geeignet waren, die schädlichen bakteriellen Stoffwechselprodukte nebst ihren Präparatoren aus der Großmutterlauge auszufällen. Die Reagenzien verpackte sie bruchsicher in einem mit Holzwolle ausgekleideten Tragegestell und beauftragte Rotkäppchen, dieses zur Großmutter zu befördern, es ermahnend, nicht das durch silikatische Gesteinsstücke befestigte Wegesystem zu verlassen.
Durch Anthocyaninfarbstoffe enthaltende Blütenblätter ließ es sich doch in die Cellulose- Lignin- Chlorophylll- Vorräte links und rechts der Wege locken. Dort begegnete es einem entlaufenen Versuchstier des physiologisch-chemischen Institutes namens Wolf. Dieses prüfte eingehend die Reagenzien und erkundigte sich nach ihrem Verwendungszweck. Der Wolf, der nach einer Substanz suchte, um in seiner Verdauungsapparatur einen neuen Ansatz fahren zu können, kam auf den Gedanken, dazu Großmutterfleisch zu verwenden. Er legte rasch den Weg zur Großmutter zurück. Da das Tier annahm, daß Großmutterfleisch leicht oxidierbar sei, legte es auf schnelles Arbeiten Wert und verwendete nicht, wie bei früheren Reaktionsansätzen, die von ihm entwickelte Fleischzerkleinerungsapparatur, die nach ihrem Erfinder auch Fleischwolf genannt wird, sondern zwängte die Großmutter in einem Stück in seinen Weithalskolben. Da sich der angreifenden Säure jetzt nur eine geringe Oberfläche bot, war die Reaktionsgeschwindigkeit natürlich sehr niedrig, und der Wolf legte sich auf ein von vier Stativen gehaltenes Liegegestell. Um Wärmeverluste an die Umgebung zu vermeiden, isolierte er sich mit Kleidung und Federbett der Großmutter.
Das Rotkäppchen, das alsbald eintraf, identifizierte den Wolf infolge zu oberflächlicher Analysemethoden als Großmutter. Es begann vorsichtig, den aliquoten Teil einer mitgeführten Reagenzlösung in den vermeintlichen Großmutterhals einzupipettieren. Der Wolf, der wegen der Reaktionshemmung in seinem Magen dringend einen Katalysator benötigte, glaubte diesen unter den Reagenzien zu erkennen und füllte sie alle in sich hinein, einschließlich Rotkäppchen und der ganzen Flasche Barbitursäurederivat, das der Großmutter eigentlich als Schlafmittel hätte dienen sollen.
Zur Erklärung dieses experimentellen Fehlers sei bemerkt, daß er mit sauberem, präparativem Arbeiten nicht vertraut war. Die danach zu erwartende Wirkung trat schnell ein. Der aufsichtsführende Chemiker, der vom Institut über das Entlaufen des Versuchstiers informiert worden war, fand den Wolf in diesem Zustand vor. Durch starkes Stoßen in der Bauchapparatur wurde er auf eine vorschriftswidrige Beschickung aufmerksam. Er öffnete die Apparatur und konnte Großmutter und Rotkäppchen ziemlich intakt entnehmen.
Sie waren kaum angeätzt. Den Wolf, dessen Außenwände durch das starke Stoßen schon Sprünge aufwiesen, zertrümmerte er vollständig und warf ihn auf den Sondermüll. Die beiden isolierten Substanzen wurden durch die plötzliche Lichteinstrahlung in einen angeregten Zustand versetzt. Die überschüssige Energie wurde in Form von Translations-, Rotations- und Oszillationsbewegungen abgegeben. Der Vorfall wurde in einer Zuschrift an die Herausgeber von Grimms Annalen der Chemie veröffentlicht.
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