Aus der Betriebsanleitung einer Kaffeemaschine

Führen Sie keine fremdartigen Gegenstände in das Gehäuse ein.“

Führen Sie keine fremdartigen Gegenstände in das
Gehäuse ein.“

Teemaschine, gekauft bei ALDI im November 2007:
„Bringen Sie das Gerät nicht mit Wasser in Berührung“.

Mir scheint, das sind die Folgen des neuen Gewährleistungsgesetzes (oder wie das heißt)!

Auch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]