e-book weiterverkauft

Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Feb 2004

Hallo,

ich habe derzeit ein Buch herausgebracht, das es auch als eBook zu kaufen gibt. Es kostet als eBook 25 € und ihr kennt den Ablauf sicher: man bekommt es als pfd zugesendet.

Jetzt habe ich bei ebay jemanden gefunden, der mein eBook ab 1 € anbietet und supergünstig weiterverscheuert...

Darf er das nur 1 x tun wie bei einem normalen Buch oder darf der tatsächlich ständig und immer wieder mein eBook anbieten? Oder darf er das überhaupt nicht?

Danke!

Heike Glänzer

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 56 Minuten 0 hilfreich
    Re: e-book weiterverkauft

    Hallo, Darf er das nur 1 x tun wie bei einem normalen Buch oder darf
    der tatsächlich ständig und immer wieder mein eBook anbieten?
    Oder darf er das überhaupt nicht?
    Das ist selbstverständlich nicht gestattet. Genauso wenig ist es zulässig, ein Printbook einzuscannen und das dann als eBook unter die Leute zu bringen (auch eine bei eBay beliebte Praxis).

    Ich würde die entsprechenden Angebotsseiten sichern, eventuell einen Testkauf machen, um die Adresse des Verkäufers zu bekommen (der offizielle Weg über eBay dauert i.d.R.) und dann die ganze Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Die Forderungen, die Du an den Verkäufer hast, dürften nicht ohne sein, aber das kann der Anwalt genau berechnen (mir ist in jedem Fall kein vergleichbarer Fall bekannt, wo die Sache unter einigen tausend Euro über die Bühne ging).


    viele Grüße,

    Ralf

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: e-book weiterverkauft

      Hi, Darf er das nur 1 x tun wie bei einem normalen Buch[...]?
      Oder darf er das überhaupt nicht?
      Das ist selbstverständlich nicht gestattet. [...]
      Stimme Ralf eigentlich zu. Kann seinem Einwand, dass es grundsätzlich verboten sei, ein eBook bei eBay zu verkaufen, nicht nochvollziehen. Sehe hier Analogien zu Computerprogrammen, die sehr wohl über eBay verkauft werden dürfen. Allerdings darf der Verkäufer keine Kopien hiervon mehr behalten.

      Ein eBook darf daher m.M. ebenfalls unter dem erstmaligen VK verkauft werden, da dieser beim Originalkauf regulär bezahlt wurde. Allerdings muss er alle vorhandenen Kopien löschen und darf selbst verständlich auch keine weitere Kopien hiervon verkaufen. Lasse mich hierin aber gerne korrigieren! ;-)

      Gruß
      Falke

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        hast du all deine ichs verkauft??? :-/ (o.w.t.)

        (_?_)Stimme Ralf eigentlich zu. (_?_)Kann seinem Einwand, dass es
        grundsätzlich verboten sei, ein eBook bei eBay zu verkaufen,
        nicht nochvollziehen. (_?_) Sehe hier Analogien zu
        Computerprogrammen...

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        dachte ich auch so, danke

        wer löscht schon seine Originale ??

        Wird schwer sein sowas zu beweisen, da sie ja jederzeit gelöscht werden können...

        • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
          Re: dachte ich auch so, danke

          Hi, wer löscht schon seine Originale ??

          Wird schwer sein sowas zu beweisen, da sie ja jederzeit
          gelöscht werden können...
          In diesem Fall nicht, da ja offensichtlich (so wie hier geschildet) Kopien angefertigt wurden.

          Noch eine Rückfrage: Du hattest oben geschrieben, Du hättest dieses Buch herausgegeben. Heißt das, Du hast das Buch verlegt hast oder meinst Du damit, Du bist Herausgeber im Sinne von "Hrsg."? In dem Fall solltest Du den Verlag informieren, da er für solche Sachen zuständig ist.

          viele Grüße,

          Ralf

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: e-book weiterverkauft

        Hi,
        Stimme Ralf eigentlich zu. Kann seinem Einwand, dass es
        grundsätzlich verboten sei, ein eBook bei eBay zu verkaufen,
        nicht nochvollziehen. Sehe hier Analogien zu
        Computerprogrammen, die sehr wohl über eBay verkauft werden
        dürfen. Allerdings darf der Verkäufer keine Kopien hiervon
        mehr behalten.
        ich gehe mal davon aus, daß es sich hierbei um Datenpakete handelt, die z.B. ursprünglich bei Amazon heruntergeladen wurden:

        "Grundsatz
        Es ist verboten, Artikel bei eBay anzubieten, die über das Internet bereitgestellt oder versendet werden.

        Beispiele:

        Ein Softwareprogramm, das der Käufer von Ihrer Website herunterladen kann
        Eine Datei, die nach Angebotsende per E-Mail an den Käufer verschickt wird
        Musik- oder Videodateien, die Sie über ein Peer-to-Peer-Netzwerk für den Datenaustausch bereitstellen
        herunterladbare E-Books
        Eine geheime URL-Adresse, unter der der Käufer Freeware oder Shareware herunterladen kann"

        Quelle:
        http://pages.ebay.de/help/policies/downloadable.html

        Andernfalls gäbe es noch die Möglichkeit für den Verkäufer, diese Kopien auf CD zu brennen:

        "Grundsatz:
        Es ist verboten, bei eBay beschreibbare Medien wie CDs, MCs, DVDs, Videobänder, Minidiscs, Disketten, Fotokopien oder andere Arten von beschreibbaren Medien anzubieten. Es sei denn, sie sind unbespielt oder unbedruckt.

        ....."

        Quelle:
        http://pages.ebay.de/help/policies/recordable.html


        Was hier allerdings schwerer wiegt als der Verstoß gegen die AGb von eBay ist die (c)-Verletzung gegenüber dem Verlag. Wobei ich aber auch nicht sagen kann, ob und in wie weit es gestattet ist, ein aus dem Internet legal heruntergeladenes eBook einmalig weiterzuverkaufen. Das weiß eventuell jemand, der so etwas schon einmal gekauft hat und den entsprechenden Lizenzvertrag kennt.


        In jedem Fall ist es illegal, weitere Kopien dieses eBooks zu verkaufen.

        viele Grüße,

        Ralf

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