Ab wann ist man gewerblicher Verkäufer?

Hallo,

hätte mal ne Frage, ab wann oder welcher Verkaufszahl bzw. Stückzahl ist man eigentlich bei ebay gewerblicher Verkäufer bzw. ab wann muß man ein Gewerbe anmelden und wie wird das dann
bei einem Onlineshop versteuert.
Wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

Schon mal vielen Dank

MfG
Andreas

hi,

hätte mal ne Frage, ab wann oder welcher Verkaufszahl bzw.
Stückzahl ist man eigentlich bei ebay gewerblicher Verkäufer

m.w. darfst du bei ebay als privater verkäufer max. 40 teile zeitgleich anbieten.

gruß

michl

Servus,

ab wann muß man ein Gewerbe anmelden

Wenn man Ware zum Zweck des Verkaufens kauft, und dieses regelmäßig und öffentlich tut: Ab dem ersten Artikel.

Die Finanzbehörden haben übrigens einen ziemlich guten und erfolgreichen Crawler - ebay ist viel ergiebiger als früher die Kleinanzeigen! Bloß die Staatsanwaltschaft ist ein bissel überfordert, so dass es in sehr vielen Fällen mit der Versteuerung der Einkünfte sein Bewenden hat, und das Thema Steuerhinterziehung nicht aufgegriffen wird. Die meisten Gemeinden sind bei nicht angemeldeten Gewerbebetrieben (Ordnungswidrigkeit) auch relativ schläfrig, obwohl sie damit mit viel weniger Aufwand als bei der Parksünderüberwachung ganz ordentliche Knollen petzen könnten.

wie wird das dann
bei einem Onlineshop versteuert.

Gewinn = Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Darauf fällt ESt an.
Umsatzsteuer in jedem Fall, wenn die Kleinunternehmergrenzen überschritten werden. Sonst bloß bei Option zur Regelbesteuerung.
Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 24.500 €.

Schöne Grüße

MM

m.w. darfst du bei ebay als privater verkäufer max. 40 teile
zeitgleich anbieten.

Dass das nicht richtig sein kann, zeigt doch schon eine einfache Plausibilitätsprüfung: Wer gleichzeitig 40 identische, fabrikneue DVD-Player zum Kauf anbietet, wird unzweifelhaft niemanden mehr davon überzeugen können, er handle nicht gewerblich.

Hallo,

hätte mal ne Frage, ab wann oder welcher Verkaufszahl bzw.
Stückzahl ist man eigentlich bei ebay gewerblicher Verkäufer
bzw. ab wann muß man ein Gewerbe anmelden und wie wird das
dann
bei einem Onlineshop versteuert.
Wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

Die Rechtsprechung ist da noch uneinheitlich. Aber bzgl. Neuware ist der Ansatz von Martin auf jeden Fall schon mal gut, wenn es um mehr als den Gelegenheitskauf eines zweiten Stücks aus einem tollen Sonderangebot geht.

Wenn A*** also nächste Woche das absolute Superschnäppchen von Produkt X hat, und Du nimmst ein Gerät für den eigenen Bedarf und mit offener späterer Verwendung noch ein zweites mit, wird niemand damit ein Problem haben, wenn dieses dann nicht als Geschenk beim Bruder, sondern bei ebay landet. Wer hingegen selbst 10.000 Stück von dem Ding in Asien direkt beim Hersteller einkauft und dann entweder parallel oder über die Zeit immer wieder bei ebay einstellt, ist natürlich gewerblich tätig. Und auch wenn aus den Gelegenheitskäufen eine Hauptbeschäftigung wird, die einen Teil des Lebensunterhalts deckt, wird dies im Entdeckungsfall Ärger geben. Wer also nicht nur „mal“ den zweiten MP3-Player aus dem Sonderangebot mitnimmt, sondern regelmäßig die Zweit- und Drittstücke in so großer Zahl online hat, dass der Erlös zum Lebensunterhalt beiträgt, darf mit Problemen rechnen.

Schwieriger wird es bei Gebrauchtware, und es ist ja tatsächlich so, dass man auch als Privatmann zu großen Stückzahlen kommen kann. D.h. wenn ich Opas Briefmarkensammlung auflöse, dann habe ich ggf. schnell mal 1000 Verkäufe zusammen, und die Sache ist trotzdem noch privat. Kann man mir aber nachweisen, dass ich täglich diverse Sachen z.B. direkt bei ebay selbst erwerbe, um die dann regelmäßig wieder einzustellen, oder dass ich jedes Wochenende auf Haushaltsauflösungen rumlaufe um meine Bestände wieder aufzufüllen, sieht die Sache natürlich anders aus.

Etwas dazwischen steht die Eigenproduktion. D.h. der ein oder andere Hobbyist trennt sich natürlich durchaus mal von dem ein oder anderen Ergebnis seiner Arbeit. Auch dies wird, wenn die Geschichte lediglich zur Kostendeckung dient und man keine hauptberufliche Produktion annehmen muss, unproblematisch sein. Es gibt aber viele solcher Hobby-Produzenten bei ebay, die diese recht weiche Grenze ganz offensichtlich überschreiten. Wer da Mengen unter das Volk bringt, die nur bei 40 Stundenwoche und mehr zu produzieren sind, wird nicht ernsthaft behaupten können, dass dies ein Hobby sei. Insbesondere dann nicht, wenn der Preis durch die „Veredelung“ billiger Ausgangsmaterialien bestimmt wird.

Gruß vom Wiz

falsche Aussagen!
@Wiz,

ich bin ob Deiner Aussagen doch etwas erstaunt. Jemand der bereits schon solange bei wer-weiss-was aktiv ist, sollte gerade in punkto „Einstufung als gewerblich“ besser informiert sein.

Deine Argumentation beruht rein auf der landläufigen Meinung (erst wenn zum Lebensunterhalt oder bei bestimmten Preisen oder ab bestimmten Arbeitsaufwand usw) und hat mit der Realität nicht viel zu tun und stellt meines Erachtens eine grobe Fehlinformation dar.

Schwieriger wird es bei Gebrauchtware, und es ist ja
tatsächlich so, dass man auch als Privatmann zu großen
Stückzahlen kommen kann. D.h. wenn ich Opas
Briefmarkensammlung auflöse, dann habe ich ggf. schnell mal
1000 Verkäufe zusammen, und die Sache ist trotzdem noch
privat.

falsch!

Etwas dazwischen steht die Eigenproduktion. D.h. der ein oder
andere Hobbyist trennt sich natürlich durchaus mal von dem ein
oder anderen Ergebnis seiner Arbeit. Auch dies wird, wenn die
Geschichte lediglich zur Kostendeckung dient und man keine
hauptberufliche Produktion annehmen muss, unproblematisch
sein.

falsch!

Eine schöne Übersicht entsprechender Urteile, dass man viel schneller als gewerblich handelnder eingestuft werden kann, finden sich unter folgenden Link: http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay… (Bitte auch die Anhalts-Punkte am Ende des Artikels beachten, an denen eine Erkennung als gewerbliche Tätigkeit (im juristischen Sinne)möglich sein kann. Hierbei reicht unter Umständen bereits einer der Punkte

Zur Verdeutlichung noch ein Link zu einem recht aktuellen Fall, der Ende letzten Jahres durch die Medien ging.

mit besten Grüßen
Steffen B.

ups…

Zur Verdeutlichung noch ein Link zu einem recht aktuellen
Fall, der Ende letzten Jahres durch die Medien ging.

http://www.businessportal24.com/de/Deutsche_Ebay_Ver…