Hallo, Wer kann helfen bei folgenden fragen:
Zu wann muß die Miete beim Vermieter sein?
Darf der Mieter eine Wohnungsbesichtigung Machen?
Welche Gründe brauch er dafür?
Wann darf der Vermiter Kündigen ? zB bei zahlungsverzug?
Ist es Hausfriedensbruch wen der Vermiter durch die Fenster beim Mieter schaut?
Danke im Vorraus
Hi,
Hallo, Wer kann helfen bei folgenden fragen:
Zu wann muß die Miete beim Vermieter sein?
Darf der Mieter eine Wohnungsbesichtigung Machen?
Welche Gründe brauch er dafür?
Wann darf der Vermiter Kündigen ? zB bei zahlungsverzug?
steht normalerweise alles im Mietvertrag
Ist es Hausfriedensbruch wen der Vermiter durch die Fenster
beim Mieter schaut?
wird wohl schwer ein Gericht zu überzeugen, es ist immerhin seine Wohnung.
Hallo,
Zu wann muß die Miete beim Vermieter sein?
Richtet sich nach dem Mietvertrag, meist jedoch im voraus, spätestens am 3. Werktag eines Monats.
Darf der Mieter eine Wohnungsbesichtigung Machen?
Welche Gründe brauch er dafür?
Ja, darf er. Z. B. wenn er sie dem Nachmieter zeigen möchte, wenn er verkaufen will, wenn er sich vom allgemeinen Zustand überzeugen möchte.
Wann darf der Vermiter Kündigen ? zB bei zahlungsverzug?
Zahlungsverzug ist ein Kündigungsgrund, Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses ist ein Grund (z. B. bei Beleidigungen), Eigenbedarf ist ein Grund.
Ist es Hausfriedensbruch wen der Vermiter durch die Fenster
beim Mieter schaut?
Nein, denn er ist nicht in die Wohnung selbst eingedrungen.
Der Vermieter darf Dir erst fristlos kündigen, wenn Du mit der Höhe zweier Monatsmieten (exlusive Nebenkosten) im Verzug bist. Aus eigener Erfahrung als Vermieterin weiß ich das!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke und nochmehr
Danker erst mal,
Die Miete ist jetzt das erste mal zu spät .
Laut Bank ist das Geld erst am 4.9 abgegangen da lohn später gekommen ist.
Der Mieter drängt auf die Miete: Ist ja ok aber er schimmft richtig.
Daruaf das die Miete überwiesen ist sagt er nur GLAUB ICH NICHT.
Desweiteren Will er nun mit einem Elekriker schauen ob ich Lampen in der Wohnung ordnungsgemäß angebracht habe. Da ich Handwerklich erfahrung habe habe ich es selber gemacht. er sagt aber das Lampen nur von Elektrikern angebracht werden dürfen.
Wir brauchten Keine Kaution zahlen da wir die alte Küche gegen eine Neue Küche tauschen wolten. Nun Steht die neue Küche aber die Arbeitsplatten fehlen noch. Durch die Größe istes mir nicht möglich die selber zu holen und mein Kumpel hatte noch keine zeit.
Nun sagt er bis Freitag muß die Küche fertig sein sonst Kündigung.
PS
Darf er bei uns in den Garten um sich umzuscheuen und in die Fenster zu schauen ?
GARTEN IST ABGEZÄUNT UND AN DER GARTEN FORTE ( nich abgeschlossen aber zu ) STEHT * DURCHGANG VERBOTEN *
Hallo, Wer kann helfen bei folgenden fragen:
Zu wann muß die Miete beim Vermieter sein?
Bei den Alt-Verträgen vor dem 01.09.2001 ist der Mietvertrag massgeblich. War z.B. in den Verträgen die Klausel, dass jemand die Miete erst nach Ablauf einer Erklärungsfrist mindern kann, war die Miete erst zum Letzten des Monats fällig.
Grundsätzlich ist die Miete - soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist - zum 3. Werktag eines Monats fällig.
Darf der Mieter eine Wohnungsbesichtigung Machen?
Kommt auf den Mietvertrag an und auf den Grund. Der Vermieter kann auf keinen Fall, selbst wenn er vereinbart hat, dass er Besichtigungen vornehmen darf, ohne Grund in die Wohnung.
Welche Gründe brauch er dafür?
Bei Kündigung dürfte es klar sein, ebenso bei Verkauf. Sonst nur wenn Mängel angezeigt werden oder der Vermieter tatsächliche Beweise hat, dass der Mieter die Wohnung verwahrlosen lässt. Dann natürlich noch bei Ablesungen der Hweizkörper, wobei, wenn eine Firma beauftragt ist, der Mieter dem Vermieter keinen Zutritt ermöglichen muss. Der Ableser der Firmas reicht aus.
Wann darf der Vermiter Kündigen ? zB bei zahlungsverzug?
Bei Eigenbedarf, wenn mindestens zwei Monatsmieten in Rückstand sind, bei ausbleibender Kautionszahlung. Zahlt der Mieter jedoch ist eine fristlose Kündigung hinfällig.
Ist es Hausfriedensbruch wen der Vermiter durch die Fenster
beim Mieter schaut?
Sofern der Mieter den angrenzenden Garten gemietet hat ja, denn dann hat der Vermieter auch nichts auf dem vermieteten Grundstück ohne Erlaubnis des Mieters zu suchen. Im übrigen kann das „Spannen“ auch eine strafbare Handlung sein. Ich erlebe es in der Praxis im Jahr mindestens bei drei Fällen, dass Vermieter an den Fenstern die Nase reiben. Wenn man näher an solche Dinge geht, stellt man fest, dass es diesen Personen nicht um Kontrollen geht, sondern dass deren Interessen ist zu sehen ob Paare Sex haben oder an den Fenstern auftauchen wenn jemand unter der Dusche steht.
Gruss Günter
Diese Probleme eines Mieters möchte ich einmal haben …
Selbst wenn ein Straftatbestand vorliegen sollte, wird er wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Muss den wegen jeder Kleinigkeit die Frage auftauchen: darf er/darf er nicht/ wie kann ich dem Vermieter damit eins auswischen??
Darf er bei uns in den Garten um sich umzuscheuen und in die
Fenster zu schauen ?
GARTEN IST ABGEZÄUNT UND AN DER GARTEN FORTE ( nich
abgeschlossen aber zu ) STEHT * DURCHGANG VERBOTEN *
Hallo Simone,
ich glaube nicht, dass wir die Frage diskutieren müssen, ob es denn sein muss, dass wegen jeder „Kleinigkeit die Frage auftaucht, was ein Vermieter darf und was nicht“. In einem funktionierenden Mietverhältnis taucht diese Frage auch nicht auf. Wenn aber ein Vermieter sich um die Fenster schleicht, ist das mehr als nur eine Sicherungsmassnahme. Dafür darf niemand Verständnis haben. Der Weg, dass sich jemand die Nase am Fenster platt drückt, wenn eine Mieterin unter der Dusche steht oder im Schlafzimmer sich umzieht zur sexuellen Belästigung ist leider kurz. Ich fordere in solchen Fällen erstmals den Vermieter auf, sich den Fenstern fern zu halten. Klappt das nicht, wird die Ehefrau aufgefordert, darauf zu achten, dass der Ehemann künftig nicht sich an fremden Fenstern aufhält. Das wirkt.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Lieber Günther W.,
die Antwort bezog sich darauf, dass die Angelegenheit derart läppisch ist, dass sich für mich die Frage stellt, ob allen Ernstes wegen eines Blickes in das Fenster die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auftauchen muss.
Wie bereits gesagt: die Staatsanwaltschaft hat wichtigere Dinge zu tun, als derartig „klagefreudige“ Mieter zu betreuen. Ich halte es für das beste, ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und nicht wegen jedem Schritt die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Mietervereine oder Rechtsanälte zu bemühen.
Leider ist das Mietrecht zunehmend zu einem „was steht mir gegen den Vermieter zu“ verkommen. Finde das sehr bedauerlich.
Ende der Diskussion und einen schönen Tag dir noch,
Simone.
Hallo Simone,
ich glaube nicht, dass wir die Frage diskutieren müssen, ob es
denn sein muss, dass wegen jeder „Kleinigkeit die Frage
auftaucht, was ein Vermieter darf und was nicht“. In einem
funktionierenden Mietverhältnis taucht diese Frage auch nicht
auf. Wenn aber ein Vermieter sich um die Fenster schleicht,
ist das mehr als nur eine Sicherungsmassnahme. Dafür darf
niemand Verständnis haben. Der Weg, dass sich jemand die Nase
am Fenster platt drückt, wenn eine Mieterin unter der Dusche
steht oder im Schlafzimmer sich umzieht zur sexuellen
Belästigung ist leider kurz. Ich fordere in solchen Fällen
erstmals den Vermieter auf, sich den Fenstern fern zu halten.
Klappt das nicht, wird die Ehefrau aufgefordert, darauf zu
achten, dass der Ehemann künftig nicht sich an fremden
Fenstern aufhält. Das wirkt.Gruss Günter