wir habe in unserer Mietwohnung neue Fenster bekommen. Dabei haben die Handwerker das Laminat beschädigt. Wir wollen diesen Schaden bei unserer Vermieterin anzeigen nur leider ist die gute Frau nie zu erreichen. Welche Fristen muß ich einhalten, damit ich das Laminat austauschen lassen kann. Die Rechnung schicke dann der Vermieterin.
Außerdem haben die Handwerker die Wände mehr schlecht als recht verputzt, so daß ein tapezieren in diesem Zustand nicht möglich ist. Auch dies würde ich gerne der Vermieterin mitteilen. Kann ich auch hier nach einer bestimmten Frist ohne Antwort die Wände richten lassen und der Vermieterin die Rechnung schicken? Im Moment ist es nich so sehr wohnlich in unserem Ess- und Wohnzimmer mit den zerfransten Tapeten und ohne Gardienen.
wenn die Vermieterin persönlich nicht erreichbar ist, würde ich ihr in einem freundlichen Schreiben die jetzige Lage schildern und nachfragen, ob du hier gesondert Handwerker beauftragen sollst oder ob sie das erledigen möchte. Bitte sie, bis zu einem bestimmten Datum dir Bescheid zu geben.
Es ist möglich, dass die Vermieterin gesonderte Ansprüche gegen die Handwerker hat aufgrund der schlechten Durchführung der Arbeiten. Daher solltest du nicht voreilig den Schaden selbst beheben, sondern deiner Vermieterin Gelegenheit geben, den Schaden zu begutachten und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Viele Grüse,
Simone
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wir habe in unserer Mietwohnung neue Fenster bekommen. Dabei
haben die Handwerker das Laminat beschädigt. Wir wollen diesen
Schaden bei unserer Vermieterin anzeigen nur leider ist die
gute Frau nie zu erreichen. Welche Fristen muß ich einhalten,
damit ich das Laminat austauschen lassen kann. Die Rechnung
schicke dann der Vermieterin.
Außerdem haben die Handwerker die Wände mehr schlecht als
recht verputzt, so daß ein tapezieren in diesem Zustand nicht
möglich ist. Auch dies würde ich gerne der Vermieterin
mitteilen. Kann ich auch hier nach einer bestimmten Frist ohne
Antwort die Wände richten lassen und der Vermieterin die
Rechnung schicken? Im Moment ist es nich so sehr wohnlich in
unserem Ess- und Wohnzimmer mit den zerfransten Tapeten und
ohne Gardienen.
Du musst sämtliche Mängel und Schäden der Vermieterin schriftlich mitteilen und diese auffordern dieselben bis spätestens xx.xx.xxxx zu beseitigen. Weise die Vermieterin hin, dass Du die Form der Mängelanzeige nach dem Gesetz zu wahren hast und sie bittest, da die Handwerker die Schäden verursacht haben, diese Schäden dem Handwerker mitzuteilen und diesen aufzufordern Schadenersatz zu leisten. Du darfst auf keinen Fall die Schäden beseitigen bevor die Firma oder deren Versicherung sie nicht besichtigt und als Schaden aufgenommen hat.