Renovierung bei Auszug

Hallo,

Demnächst steht bei uns ein Umzug an. Laut Mietvertrag müssen wir die Wohnung weisseln.
Bis dahin habe ich auch kein Problem.

Beim Einzug für 3 Jahren haben wir mit den Vormietern ausgemacht, dass wir früher in die Wohnung können, wenn wir für sie die Arbeiten erledigen.
Dabei haben wir festgestellt, das es hier nicht so einfach ist die Wohung zu streichen. Die Farbe bleibt nicht an den Wänden. Wir haben die Farbe also mehrmals abgekratz und abgewaschen, mit Tiefengrund bearbeitet, gestrichen, abgekratzt…
Haben sogar im Bad und im Wohnzimmer eine neue Decke eingezogen, damit wenigstens die Farbe dort hält.

Müssen wir bei einem Auszug das ganze Theater noch mal durchmachen?
Immerhin handelt es sich, nach meiner Auffassung, um einen Bauschaden und das sollte doch nicht mehr das Problem eines Mieters sein.

Gruß
Bärle

Hallo Bärle,

wieder einmal Nachmieter, die die Last der Vormieter übernommen haben und nun feststellen müssen, dass sie auch noch die Haftung für die Vormieter tragen. Ich kann nur immer wieder empfehlen, nie solche Vereinbarungen ohne schriftliche Erklärung des Vermieters und was bei Auszug zu geschehen hat, vorzunehmen.

Demnächst steht bei uns ein Umzug an. Laut Mietvertrag müssen
wir die Wohnung weisseln.
Bis dahin habe ich auch kein Problem.

Beim Einzug für 3 Jahren haben wir mit den Vormietern
ausgemacht, dass wir früher in die Wohnung können, wenn wir
für sie die Arbeiten erledigen.

Zuerst einmal bedurfte diese Vereinbarung der Zustimung des Vermieters. Wenn der Vermieter aber zugestimmt hat, hat er der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch Euch für die Voirmieter zugestimmt. Dies bedeutet, dass ihr nahc dem recht eine renovierte Wohnung übernommen habt bzw. zumindest die Haftung übernommen hat, die Schönheitsreparaturen bei Auszug der Vormieter zu leisten, ohne dass diese Arbeiten bei eurem Auszug als Anfangsrenovierung anerkannt wird.

Dabei haben wir festgestellt, das es hier nicht so einfach ist
die Wohung zu streichen. Die Farbe bleibt nicht an den Wänden.
Wir haben die Farbe also mehrmals abgekratz und abgewaschen,
mit Tiefengrund bearbeitet, gestrichen, abgekratzt…
Haben sogar im Bad und im Wohnzimmer eine neue Decke
eingezogen, damit wenigstens die Farbe dort hält.

Müssen wir bei einem Auszug das ganze Theater noch mal
durchmachen?

Wie lautet die Vereinbarung im Mietvertrag ? Wir sind uns einig, dass die Renovierung bei Einzug nicht als „Eure Leistunmg“ in eurem Mietverhältnis gilt. So, was ist nun für die Mietzeit vereinbart ? Wann war der Einzug ? Welche Fristen sind vereinbart für Küche,Bad,WC, sonstige Räume ? Gibt es eine handschriftlich vereinbarte Regelung - zusätzlich eingetragen im Mietvertrag - dass bei Auszug auf jeden Fall renoviert werden muss, egal wie lange ihr gewohnt habt ? Gibt es eine Quotenklausel ? Also nach 1 Jahr 33 %, 2 Jahr 66 % usw. ?

Oder ist im Mietvertrag vereinbart - Bei Auszug renoviert zu übergeben - ohne dass Feristen festgelegt sind ?

Immerhin handelt es sich, nach meiner Auffassung, um einen
Bauschaden und das sollte doch nicht mehr das Problem eines
Mieters sein.

Wenn es sich um Putzschäden handelt, sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter vorgenommen werden und gemeinsam schriftlich geklärt werden, wer welche Kosten trägt.

Gruss Günter

Hi,

da Ihr ja derzeit durch Eure eigene Vorarbeit haftende Farbe habt, könnt Ihr die doch überstreichen. Das sollte problemlos gehen.

Gruß,
Micha

Hallo,

so wie ich es verstanden habe, ist euer Einzug gerade mal 3 Jahre her und ihr habt bereits bei Einzug die Verpflichtung übernommen, alles frisch zu renovieren. Es kann sein, dass dieser Passus im Mietvertrag nicht zulässig ist. Es gibt eine neuere BGH-Entscheidung zu dem Thema, die eine solche Vereinbarung als nicht rechtswirksam betrachtet.

Im übrigen ist nach 3 Jahren erst ein Streichen in Bad und WC / Küche erforderlich. Für die übrigen Wohnräume zumeist er nach 5 Jahren.

Bitte lasst die Angelegenheit und die Vereinbarungen nochmals prüfen. Ohne Kenntnis des Vertrages ist eine Ferndiagnose nicht möglich.

Viele Grüsse,
Simone.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,

eigentlich liegt hier das Problem bereits beim Vorvormieter. Denn unsere Vormieter haben ja eine „renovierte“ Wohnung bekommen. Das bei ihnen die Farbe abgeplatzt ist, hat sie nicht wirklich gestört, da die nur zwei Jahre drin gewohnt haben.

Die Vereinbarung wurde mit unserem Vormieter und unserem Vermieter vereinbart. Dem Vermieter war es egal wer es macht, hauptsache es wird gemacht. Daher wurde die Wohnungsübergabe besenrein vollzogen.

Während unseres Einzugs haben wir das auch dem Vermieter mitgeteilt, was es für Probleme gab. Er hat es zwar bedauert, gab aber sonst keine Reaktion drauf.

Wir können zwar hoffen, dass wir wieder solche Nachmieter finden und es ihnen unterjubeln. Sowas finde ich allerdings unfair. Diese Wände müssten einmal fachmänisch bearbeitet werden, das die Farbe wieder hält und vielleicht werden sie dann auch wieder gerade (auf einen Meter ca. 1 cm Tiefenunterschied).

Was können wir tun?

Gruß
Bärle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

so wie ich es verstanden habe, ist euer Einzug gerade mal 3
Jahre her und ihr habt bereits bei Einzug die Verpflichtung
übernommen, alles frisch zu renovieren. Es kann sein, dass
dieser Passus im Mietvertrag nicht zulässig ist. Es gibt eine
neuere BGH-Entscheidung zu dem Thema, die eine solche
Vereinbarung als nicht rechtswirksam betrachtet.

Nein, liebe Simone, diese Rechtsauffassung ist falsch. Die Mieter haben den Auftrag zu den Schönheitsreparaturen vom Vormieter übernommen, damit sie früher einziehen konnten. Sie haben eine Leistung gegenüber dem Vormieter erbracht und dafür eine Gegenleistung erhalten, die mit dem eigenen Mietvertrag nichts zu tun hat. Das Urteil des BGH vom Mai 2003 hat eine andere Situation als Grundlage und findet hier keine Anwendung.

Gruss Günter

Im übrigen ist nach 3 Jahren erst ein Streichen in Bad und WC
/ Küche erforderlich. Für die übrigen Wohnräume zumeist er
nach 5 Jahren.

Bitte lasst die Angelegenheit und die Vereinbarungen nochmals
prüfen. Ohne Kenntnis des Vertrages ist eine Ferndiagnose
nicht möglich.

Viele Grüsse,
Simone.

Hallo,

Demnächst steht bei uns ein Umzug an. Laut Mietvertrag müssen
wir die Wohnung weisseln.
Bis dahin habe ich auch kein Problem.

Beim Einzug für 3 Jahren haben wir mit den Vormietern
ausgemacht, dass wir früher in die Wohnung können, wenn wir
für sie die Arbeiten erledigen.
Dabei haben wir festgestellt, das es hier nicht so einfach ist
die Wohung zu streichen. Die Farbe bleibt nicht an den Wänden.
Wir haben die Farbe also mehrmals abgekratz und abgewaschen,
mit Tiefengrund bearbeitet, gestrichen, abgekratzt…
Haben sogar im Bad und im Wohnzimmer eine neue Decke
eingezogen, damit wenigstens die Farbe dort hält.

Müssen wir bei einem Auszug das ganze Theater noch mal
durchmachen?
Immerhin handelt es sich, nach meiner Auffassung, um einen
Bauschaden und das sollte doch nicht mehr das Problem eines
Mieters sein.

Gruß
Bärle

1 „Gefällt mir“

Hallo Bärle,

nochmals mein Hinweis. Ich benötige nähere Informationen wie in einer anderen Anfrage bereits erwähnt. Du kannst Dich auch mit mir über email direkt in Verbindung setzen unter Bärle-wer-qweiss-was -

Gruss Günter

Hallo,

ich denke ihr müsst sie weisseln, denn ihr hattet das mit den Vormietern ausgemacht und nicht mit dem Vermieter. Ihr hattet den Vorteil, dass ihr früher in die Wohnung kommt.

Meine Meinung - no chance - ihr müsst weisseln.

(Ich persönlich halte die Regelung, renovieren beim Auszug eh für ungeschickt)

Liebe Gruesse

UFONET

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]