Hallo Bärle,
wieder einmal Nachmieter, die die Last der Vormieter übernommen haben und nun feststellen müssen, dass sie auch noch die Haftung für die Vormieter tragen. Ich kann nur immer wieder empfehlen, nie solche Vereinbarungen ohne schriftliche Erklärung des Vermieters und was bei Auszug zu geschehen hat, vorzunehmen.
Demnächst steht bei uns ein Umzug an. Laut Mietvertrag müssen
wir die Wohnung weisseln.
Bis dahin habe ich auch kein Problem.
Beim Einzug für 3 Jahren haben wir mit den Vormietern
ausgemacht, dass wir früher in die Wohnung können, wenn wir
für sie die Arbeiten erledigen.
Zuerst einmal bedurfte diese Vereinbarung der Zustimung des Vermieters. Wenn der Vermieter aber zugestimmt hat, hat er der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch Euch für die Voirmieter zugestimmt. Dies bedeutet, dass ihr nahc dem recht eine renovierte Wohnung übernommen habt bzw. zumindest die Haftung übernommen hat, die Schönheitsreparaturen bei Auszug der Vormieter zu leisten, ohne dass diese Arbeiten bei eurem Auszug als Anfangsrenovierung anerkannt wird.
Dabei haben wir festgestellt, das es hier nicht so einfach ist
die Wohung zu streichen. Die Farbe bleibt nicht an den Wänden.
Wir haben die Farbe also mehrmals abgekratz und abgewaschen,
mit Tiefengrund bearbeitet, gestrichen, abgekratzt…
Haben sogar im Bad und im Wohnzimmer eine neue Decke
eingezogen, damit wenigstens die Farbe dort hält.
Müssen wir bei einem Auszug das ganze Theater noch mal
durchmachen?
Wie lautet die Vereinbarung im Mietvertrag ? Wir sind uns einig, dass die Renovierung bei Einzug nicht als „Eure Leistunmg“ in eurem Mietverhältnis gilt. So, was ist nun für die Mietzeit vereinbart ? Wann war der Einzug ? Welche Fristen sind vereinbart für Küche,Bad,WC, sonstige Räume ? Gibt es eine handschriftlich vereinbarte Regelung - zusätzlich eingetragen im Mietvertrag - dass bei Auszug auf jeden Fall renoviert werden muss, egal wie lange ihr gewohnt habt ? Gibt es eine Quotenklausel ? Also nach 1 Jahr 33 %, 2 Jahr 66 % usw. ?
Oder ist im Mietvertrag vereinbart - Bei Auszug renoviert zu übergeben - ohne dass Feristen festgelegt sind ?
Immerhin handelt es sich, nach meiner Auffassung, um einen
Bauschaden und das sollte doch nicht mehr das Problem eines
Mieters sein.
Wenn es sich um Putzschäden handelt, sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter vorgenommen werden und gemeinsam schriftlich geklärt werden, wer welche Kosten trägt.
Gruss Günter