Hallo!
Ab 15.9.2003 habe ich eine neue Wohnung.
Nachdem ich den Mietvertrag unterschrieben habe (14.8.2003),
habe ich mit meiner Freundin beschlossen, dass sie bei mir einzieht (alles
kurzfristig!).
Dies duldet aber leider nicht der Vermieter.
Der Vermieter meinte,
dass die Wohnung (35 m²) zu klein sei.
Außerdem hat ein anderer Mieter in der gleichen Wohnung
das gleiche Anliegen gehabt und in diesem Fall wurde
dies auch nicht erlaubt.
Nun habe ich gelesen,
dass der Vermieter dies aber erlauben muss,
da es sich um meine Lebenspartnerin handelt.
Die Wohnung ist auch nicht zu klein (35 m²) für 2 Personen!
Wie soll ich mich nun verhalten?
Ich habe schon 3mal mit dem Vermieter darüber gesprochen.
… aber er will dies nicht.
Danke im voraus
Sven
PS.: Im Mietvertrag steht u.a. folgendes drin:
Nr.6 Zustimmungsbedürftige Handlungen des Mieters
(1) Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Vermieters, wenn er…
a) die Wohnung oder einzelne Räume entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überläßt, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltiche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch)…
(2) Die Zustimmung des Vermieters muß schriftlich erfolgen…
(3) Für die Fälle der Überlassung der Wohnung oder einzelner Räume nach Abs. 1a) gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 549 BGB). Der Vermieter wird im übrigen eine Zustimmung erteilen, wenn keine berechtigten Interessen des Vermieters entgegenstehen und Belästigungen anderer Hausbewohnuner und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.
(4) Der Vermieter kann eine erteilte Zustimmung widerrufen, wenn Auflagen nicht eingehalten,…
