Grundprogramm nur mit Kabelgebühren Fernsehen

Hallo,
unsere Wohnungsgesellschaft hat unsere alte Antennenanlage erneuert ( Kabelfernsehenleitungen war vorhanden) obwohl das neue DVB-T, mit nur einer kleinen Umrüstung, Fernseheprogramme weiter zur Verfügung gestanden hätte. Nun wurde trotz alledem neue Kabel, wohl hochwertigere, verlegt, wobei nun eine kleine monatl. Moderniesierungpauschale bezahlt werden muß. Das heißt aber noch lange nicht !!! das nun Fernsehen geschaut werden kann. Um dieses zu erreichen, sollen wir das Grundprogramm, mit separaten Vertrag bei der neuen Kabelfirma, mit einer monatl. Gebühr von 4 Euro abschließen, ansonsten bleibt der Fernseher dunkel. Nun meine Frage: muß der Vermieter nicht dafür sorgen, das wenigsten die Grundprogramme ohne zusätzliche Kosten gesehen werden kann? Die monalt. Mieterhöhunge, wegen dieser Kabelmoderniesierung, sollen wir ja auch bezahlen, obwohl keinerlei Leistung erbracht wird, wenn nicht eben das ganz einfache Grundprogramm extra bezahlt wird.
Dazu muß ich noch sagen, es ist nicht gestattet SAT-Schüsseln bei uns anzubringen. Einen DVB-T Reciever haben wir zwischenzeitl. gekauft u. mit einer Stabantenne können wir wenigsten fernsehen.
Vielleicht hat jemand darauf eine Antwort Recht o. Unrecht.
Danke Angelika

Hallo Angelika,

unsere Wohnungsgesellschaft hat unsere alte Antennenanlage
erneuert ( Kabelfernsehenleitungen war vorhanden) obwohl das
neue DVB-T, mit nur einer kleinen Umrüstung, Fernseheprogramme
weiter zur Verfügung gestanden hätte. Nun wurde trotz alledem
neue Kabel, wohl hochwertigere, verlegt, wobei nun eine kleine
monatl. Moderniesierungpauschale bezahlt werden muß. Das heißt
aber noch lange nicht !!! das nun Fernsehen geschaut werden
kann. Um dieses zu erreichen, sollen wir das Grundprogramm,
mit separaten Vertrag bei der neuen Kabelfirma, mit einer
monatl. Gebühr von 4 Euro abschließen, ansonsten bleibt der
Fernseher dunkel. Nun meine Frage: muß der Vermieter nicht
dafür sorgen, das wenigsten die Grundprogramme ohne
zusätzliche Kosten gesehen werden kann? Die monalt.
Mieterhöhunge, wegen dieser Kabelmoderniesierung, sollen wir
ja auch bezahlen, obwohl keinerlei Leistung erbracht wird,
wenn nicht eben das ganz einfache Grundprogramm extra bezahlt
wird.
Dazu muß ich noch sagen, es ist nicht gestattet SAT-Schüsseln
bei uns anzubringen. Einen DVB-T Reciever haben wir
zwischenzeitl. gekauft u. mit einer Stabantenne können wir
wenigsten fernsehen.

Diese Regelung, insbesondere die Umlage und die Bedingungen sind aus meiner Sicht nicht zulässig. Der Vermieter darf nicht durch Änderungen des Anbieters zu Nachteilen führen. Insbesondere verstösst der Vermieter gegen das GG, das den Zugang zur öffentlichen Meinungsäusserung ausdrücklich sichetr. Dir muss das 1. und 2. Programm und das 3. des jeweiligen Bereiches zugänglich gemacht werden.

Durch das geringere Angebot dürfte auch die Frage der Modernisierungsumlage unzulässig sein. Suche einen Mieterverein am Ort auf, der die Verhältnisse kennt. Mietvertrag mitnehmen, die Schreiben der Ankündigung eienr Modernisierung, damit geprüft werden kann, was dort erklärt ist und was wirklich eingehalten wird und versuche Informationen zu erhalten, seit wann die früheren Kabel liegen. Möglicherweise handelt es sich um eine nicht umlagefähige Instandsetzung eines ohnehin notwendigerweise erneuerbaren Kabels.

Gruss Günter

Hallo Günter,
vielen Dank für Deine aussagefähige Meinung darüber. Auf den Hinweis einen Mieterverein auszusuchen, hatte ich mir auch schon gedanken gemacht. Da ich diese Modernisierung damals nur unter Vorbehalt zugestimmt hatte, installieren mußte ich es erst einmal, da der weitere Kabelverlauf für andere Mieter durch unsere Wohnung verlegt wurde. Gegen die Mieterhöhung hatte ich eh Einspruch eingelegt u. die Miete bisher ohne neuen Mietaufschlag der Gesellschaft zukommen gelassen.
Nette Grüße Angelika

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