Eigenbedarf

Hallo Experten!
Wir wollen uns demnächst ein Haus kaufen und haben u.a. eines in Aussicht, das sehr schön ist aber folgenden Haken hat: Es leben dort seit 14 Jahren zwei Familien drin. Wir wollen das Haus aber für unsere Großfamilie als EFH umbauen.
Könnten wir denen kündigen? Welche Chancen haben wir? Sollten wir sie schon vor dem Hauskauf einbeziehen oder besser „überraschen“? Ich will nicht fies sein, aber das Haus nutzt uns mit Mietern gar nichts.
Danke für Hinweise,
Monika

Hallo Monika,

Wir wollen uns demnächst ein Haus kaufen und haben u.a. eines
in Aussicht, das sehr schön ist aber folgenden Haken hat: Es
leben dort seit 14 Jahren zwei Familien drin. Wir wollen das
Haus aber für unsere Großfamilie als EFH umbauen.
Könnten wir denen kündigen?

Diesen Familien kann mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Die Kündigung ist aber erst möglich wenn ihr im Grundbuch eingetragen seid. Sodann können die Mieter noch Widerspruch erheben und es kann durchaus dann zwei Jahre dauern - nach der Kündigung - bis ihr überhaupt beginnen könnt mit einem Umbau. Solange nicht geklärt ist, ob diese Mieter freiwillig ausziehen und bis wann, würde ich mir den Kauf sehr gut überlegen.

Welche Chancen haben wir? Sollten

wir sie schon vor dem Hauskauf einbeziehen oder besser
„überraschen“? Ich will nicht fies sein, aber das Haus nutzt
uns mit Mietern gar nichts.

Überraschen nützt nichts. Andererseits kann derzeit nur der derzeitige Besitzer Einfluss nehmen, ihr könnt eure Vorstellungen zwar darlegen, aber ob es hilft ??

Gruss Günter

Hi Monika,

ehrlich gesagt, würde ich kein vermietetes Haus kaufen, um dort selber einzuziehen, denn das zieht nur Ärger nach sich. Frag dich mal warum der Verkäufer den Mietern noch nicht gekündigt hat, wo er es doch verkaufen will??? Weil es nicht so einfach ist, die Mieter raus zubekommen. Als Kapitalanlage ja, aber als Eigenheim - in meinen Augen - völlig ungeeignet.

Ich denke mit Umbau und allem drum und dran habt ihr genug Ärger und Unkosten und dann noch darauf warten, das Mieter ausziehen??? Ne schont eure Nerven :smile:.

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Galaktische Gruesse

UFONET

Hallo Experten!
Wir wollen uns demnächst ein Haus kaufen und haben u.a. eines
in Aussicht, das sehr schön ist aber folgenden Haken hat: Es
leben dort seit 14 Jahren zwei Familien drin. Wir wollen das
Haus aber für unsere Großfamilie als EFH umbauen.
Könnten wir denen kündigen? Welche Chancen haben wir? Sollten
wir sie schon vor dem Hauskauf einbeziehen oder besser
„überraschen“? Ich will nicht fies sein, aber das Haus nutzt
uns mit Mietern gar nichts.

Hallo Monika,

ich gehe davon aus, dass Du meien Antwort auf die direkte Anfrage erhalten hast. Trotzdem hier für anderen User nochmnals meine Erläuterung.

In Deinem Fall beträgt die Kündigungsfrist 12 Monate und zwar ab dem Termin, zu dem Du als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen bist. Danach besteht für die Mieter auch die Chance, Widerspruch zu erheben. Dieser Widerspruch wird üblicherweise erst zwei Monate vor Ende des vom Vermieter gekündigten Mietverhältnisses erklärt. Wenn keine Wohnung vorhanden ist - oder der Mieter wegen der bisher günstigen Miete sich keine Wohnung gesucht hat - denn Du kannst nach dem Hauskauf und der Kündigung wg. Eigenbedarf keine Mieterhöhung durchsetzen, kann es nochmals 1,5 - 2 Jahre gehen, bis Du in die Wohnung kannst.

Der Mieter kann wegen des drohenden Auszuges auch Arbeiten verhindern. Dies kann bedeuten, dass Dir vor drei Jahren das Haus nicht zur Verfügung stehen könnte.

Mein Rat nochmals. Der bisherige Vermieter muss mit den Mietern sprechen. Es muss den Mietern erklärt werden, dass das Haus verkauft wird/werden soll und sie wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Es sollte hier eine - wenn möglich - schriftliche Vereinbarung getroffen werden, wann die Mieter ausziehen. Hier kann durchaus eine finanzielle Hilfe für den Umzug Wunder wirken.

Gelingt keine Vereinbarung, kann man nur abraten. Übrigens, aus der Kenntnis Deiner direkten Frage noch ein Hinweis. Du musst die Notwendigkeit, ein Zweifamilienhaus für Deine Familie zu nutzen beweisen. Solange Kleinkinder vorhanden sind, kann aus der Erfahrung bezweifelt werden, dass ein Gericht den Bedarf für beide Wohnungen anerkennt. Sind Mädchen ab 9 Jahre und Jungen ab 10 Jahre vorhanden anerkennen die Gerichte, dass es notwendig ist in diesme Alter die Kinder zu trennen und sie nicht in einem Raum übernachten zu lassen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ich hab da eine Zusatzfrage: Wie wahrscheinlich ist es, dass der Widerspruch gegen die Kündungung vor Gericht durch kommt?

Gruß ivo

Hallo Günter,

ich hab da eine Zusatzfrage: Wie wahrscheinlich ist es, dass
der Widerspruch gegen die Kündungung vor Gericht durch kommt?

Hi Ivo,

da ich den Mieter nicht kenne, auch nicht in welcher Situation erlebt und ob er möglicherweise eie erhebliche höhere Miete in Kauf nehmen muss, kann ich Dir die Frage nicht beantworten. Jeder Fall liegt anders.

Gruss Günter