Hallo,
meine alter Vermieter stellt mir keine Bescheinigungen aus (Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Mietzeitbescheinigung).
Außerdem schickt er mir keine Nebenkosteabrechnung für das Jahr 2001.
Was kann ich machen? Ich habe ihm schon mehrmals aufgefodert mir diese Unterlagen zuzusenden.
Viele Grüße
Mike
Hallo
Ich würde als günstige alternative vorschlagen,beim Mieterschutzbund nachzufragen.Denn so viel ich weiß,dürfen nur noch bist zum 31.12. des nachfolgendem Jahres,eine Nebenkostenabrechnung rechtzeitig vorgelegt werden.
Da deine für 2001 war und wir mittlerweile fast ende 2003 haben,dürfte die
hinfällig sein.(„Dafür kann ich aber nicht garantieren“).Eine genaue Antwort
könnte dir ein Anwalt geben.Daher möchte ich meinen ersten Rat mit dem
Mieterschutzbund noch einmal bestätigen.Die werden dir auch besser sagen können,
ob der Vermieter dir deine gewünschten Nachweise geben muß.
Gruß Nino
Hallo Mike,
meine alter Vermieter stellt mir keine Bescheinigungen aus
(Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Mietzeitbescheinigung).
Eine solche Bescheinigung muss der Vermieter nicht ausstellen, es sei denn, Du benötigst eine solche Bescheinigung wegen einer Versetzung im Rahmen von beamtenrechtlichen Vorschriften.
Außerdem schickt er mir keine Nebenkosteabrechnung für das
Jahr 2001.
Was kann ich machen? Ich habe ihm schon mehrmals aufgefodert
mir diese Unterlagen zuzusenden.
Sofern Du eine Nachforderung aus den Nebenkosten zu erwarten hast, musst Du keine Zahlungen leisten. Nach dem neuen Mietrecht, gültig seit 01.09.2001 sind Nebenkosten aus dem Jahre 2001 mit Ablauf des 31.12.2002 verjährt. Hast Du jedoch ein Guthaben zu erwarten, muss der Vermieter das Guthaben erstatten. Die Forderung aus einem Guthaben unterliegt in solchen Fällen dem § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).
Gruss Günter