Eigenbedarf nach erst kurzer Vermietung

Hallo Experten!

Wie das ja heutzutage so ist, kann ein Umzug aus beruflichen Gründen jederzeit möglich werden.

Nun habe ich darüber nachgedacht, wie es denn aussähe, würde ich wieder zurück in meine Wohnung in M. ziehen wollen.

Situation:
2002 Wohnung in M. gekauft.
Einige Monate später aus beruflichen Gründen in Mietwohnung nach N. gezogen, Wohnung in M. vermietet ab 08/03.
Vermietung erfolgte über Makler, Mieter hat 2,5 Mnatsmieten Provision bezahlt.
Will ich nun in z.B. 5/04 zurück nach M., ohne allerdings im Job gekündigt worden zu sein, kann ich auf Eigenbedarf argumentieren?
Muss ich dem Mieter Schadenersatz bezahlen, da er ja erst kürzlich eine nicht unerhebliche Summe an Maklergebnühren bezahlt hat?
Welche Fristen gibt es?

Danke Euch und Grüße,

Mathias

Situation:
2002 Wohnung in M. gekauft.
Einige Monate später aus beruflichen Gründen in Mietwohnung
nach N. gezogen, Wohnung in M. vermietet ab 08/03.
Vermietung erfolgte über Makler, Mieter hat 2,5 Mnatsmieten
Provision bezahlt.
Will ich nun in z.B. 5/04 zurück nach M., ohne allerdings im
Job gekündigt worden zu sein, kann ich auf Eigenbedarf
argumentieren?

Das wird so nicht funktionieren. Der Mieter wird ja in aller Regel einen ganz normalen (unbefristeten) Mietvertrag haben. Möglich wäre der Abschluß eines befristeten Vertrages, den man u.U. verlängern kann.
Ob bestimmte Klauseln über eventuellen Eigenbedarf rechtlich sauber in einen Mietvertrag hineinformuliert werden dürfen, die dann bei Klage auch Erfolg haben, kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß
Tommy

Nur eine Meinung
Hallo Mathias,

wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht. Ich hoffe nur, sämtliche Kosten die der Mieter hatte, müssen von dir ersetzt werden.

Einen Mieter eventuell Renovierung, eventuell neue Möbel, Maklergebühren, den neuen Umzug und die damit verbundenen Kosten, bezahlen zu lassen, obwohl man weiß, das man vielleicht in Kürze wieder einziehen will, halte ich für eine eklatante Charakterschwäche.
Und dann noch zu fragen, ob man diesem Mieter irgendwas ersetzen muß, ist ohne Worte.

Andere aber wegen einer im Vergleich zu dieser Sache Lapalie anfeinden und einen auf Moralisch wertvollen Menschen machen, sagt alles über dich aus.
Der Mann mit den 2 Gesichtern. Ein Wertvolles Mitglied der Gemeinschaft.

Wie gesagt, nur eine Meinung.

Angewiderte Grüße
roland

Hallo Mathias,

ich erlaube mir, nur auf die sachliche Seite einzugehen. Moralische Gründe haben bei der Bewertung von Vertragsfragen keinen Platz.

Wie das ja heutzutage so ist, kann ein Umzug aus beruflichen
Gründen jederzeit möglich werden.

Nun habe ich darüber nachgedacht, wie es denn aussähe, würde
ich wieder zurück in meine Wohnung in M. ziehen wollen.

Situation:
2002 Wohnung in M. gekauft.
Einige Monate später aus beruflichen Gründen in Mietwohnung
nach N. gezogen, Wohnung in M. vermietet ab 08/03.
Vermietung erfolgte über Makler, Mieter hat 2,5 Mnatsmieten
Provision bezahlt.
Will ich nun in z.B. 5/04 zurück nach M., ohne allerdings im
Job gekündigt worden zu sein, kann ich auf Eigenbedarf
argumentieren?
Muss ich dem Mieter Schadenersatz bezahlen, da er ja erst
kürzlich eine nicht unerhebliche Summe an Maklergebnühren
bezahlt hat?
Welche Fristen gibt es?

Er hat keinerlei Ansprüche an Dich. Du aber musst im Rahmen des Vertrages Eigenbedarf anmelden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Sei Dir aber sicher, dass ein gewiefter Mitarbeiter eines Mietervereins oder ein Anwalt sehr genau prüft, ob man Dir nicht zumuten kann, in der Mietwohnung zu bleiben. Denn es ergibt sich schon die Frage, weshalb Du wegen eines Arbeitsplatzes umziehst und dann, obwohl der Arbeitsplatz nicht gekündigt ist, nun wieder in Deine vermietete Wohnung willst.

Sollte sich sogar herausstellen, dass Du den Makler kennst, würde ich auch prüfen lassen, ob dies das erste Mal so geschieht.

Ich würde mir den Schritt überlegen. Der Mieter hat durchaus Chancen, einen Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung auch gerichtlich durchzusetzen, es sei denn, Du hast schwerwiegende Gründe, dass Du in Deine alte Wohnung zurück musst.

Die Frage, weshalb Du vermietet hast, obwohl Du wusstest, dass der Arbeitsplatz bleiben wird, nun wiede rzurück willst, obwohl sich nichts geändert hat, wirst Du stichhaltig einem Gericht begründen müssen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ich erlaube mir, nur auf die sachliche Seite einzugehen.
Moralische Gründe haben bei der Bewertung von Vertragsfragen
keinen Platz.

Ich erlaube mir, dich daran zu erinnern, wenn auf konkrete Fragen unkonkrete Antworten kommen :wink:

Gruß
roland

Hallo Roland,

ich erlaube mir, nur auf die sachliche Seite einzugehen.
Moralische Gründe haben bei der Bewertung von Vertragsfragen
keinen Platz.

Ich erlaube mir, dich daran zu erinnern, wenn auf konkrete
Fragen unkonkrete Antworten kommen :wink:

dann bitte wo. Denn wenn ich unklare Antworten gebe, was durchaus auch mal geschehen kann, sollte eine solche Antwort dann auch korrigiert werden. Fehler oder erkannte Mängel sollte man grundsätzlich ansprechen, damit niemand auf Fehler anspringt und notfalls einen Fehler macht. Bitte daher um Hinweis, wo unkonkrete Antworten vorliegen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

nein, du gibst schon klare Antworten, das meinte ich nicht.
Allerdings gibst du auch schonmal deine Meinung zum besten, was ich auch für legitim halte, obwohl es mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun hat.

Gruß
roland

Hallo Günter,

ich erlaube mir, nur auf die sachliche Seite einzugehen.
Moralische Gründe haben bei der Bewertung von Vertragsfragen
keinen Platz.

Naja, in diesem Fall denke ich, ist es schon schmerzhaft für die Mieter, da die Maklergebühr auf eine recht teure Wohnung bezahlt worden ist und ich auch an Lösungsvorschlägen aus der Praxis interessiert wäre.

Wie das ja heutzutage so ist, kann ein Umzug aus beruflichen
Gründen jederzeit möglich werden.

Nun habe ich darüber nachgedacht, wie es denn aussähe, würde
ich wieder zurück in meine Wohnung in M. ziehen wollen.

Situation:
2002 Wohnung in M. gekauft.
Einige Monate später aus beruflichen Gründen in Mietwohnung
nach N. gezogen, Wohnung in M. vermietet ab 08/03.
Vermietung erfolgte über Makler, Mieter hat 2,5 Mnatsmieten
Provision bezahlt.
Will ich nun in z.B. 5/04 zurück nach M., ohne allerdings im
Job gekündigt worden zu sein, kann ich auf Eigenbedarf
argumentieren?
Muss ich dem Mieter Schadenersatz bezahlen, da er ja erst
kürzlich eine nicht unerhebliche Summe an Maklergebnühren
bezahlt hat?
Welche Fristen gibt es?

Er hat keinerlei Ansprüche an Dich. Du aber musst im Rahmen
des Vertrages Eigenbedarf anmelden. Die Kündigungsfrist
beträgt 3 Monate.

O.K.

Sei Dir aber sicher, dass ein gewiefter Mitarbeiter eines
Mietervereins oder ein Anwalt sehr genau prüft, ob man Dir
nicht zumuten kann, in der Mietwohnung zu bleiben. Denn es
ergibt sich schon die Frage, weshalb Du wegen eines
Arbeitsplatzes umziehst und dann, obwohl der Arbeitsplatz
nicht gekündigt ist, nun wieder in Deine vermietete Wohnung
willst.

Ich hätte dann einen anderen Arbeitsplatz, eben wieder in M. Allerdings würde der Wechsel aus freien Stücken erfolgen.

Sollte sich sogar herausstellen, dass Du den Makler kennst,
würde ich auch prüfen lassen, ob dies das erste Mal so
geschieht.

Das ist nicht der Fall. Ich kenne den Makler zwar aus einem früheren Abschluß meiner Lebensgefährtin, es liegt jedoch kein „Deal“ zum Abzocken der Mieter vor, der damalige Mietvertrag läuft sei 5 Jahren und noch immer.

Ich würde mir den Schritt überlegen. Der Mieter hat durchaus
Chancen, einen Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung
auch gerichtlich durchzusetzen, es sei denn, Du hast
schwerwiegende Gründe, dass Du in Deine alte Wohnung zurück
musst.

Der Grund wäre, dass ich nun, aus freien Stücken, meinen Job wieder nach M. verlagere und somit nicht mehr in N. wohnen bleiben kann.
Da würde es halt nahe liegen, wieder in die eigenen Wohnung zurückzuziehen.

Die Frage, weshalb Du vermietet hast, obwohl Du wusstest, dass
der Arbeitsplatz bleiben wird, nun wiede rzurück willst,
obwohl sich nichts geändert hat, wirst Du stichhaltig einem
Gericht begründen müssen.

Ich wusste nicht, dass ich wieder nach M. wollte.
Das alles ist im übrigen ohnehin rein fiktiv, ich möchte eigentlich nur wissen, wie meine Chancen stehen, wieder in meine Wohnung einziehen zu dürfen, sollte ich irgendwann mal wieder nach M. zurückwollen.
Die Daten nannte ich lediglich, um einen Ansatzpunkt für evtl. Fristen zu liefern.

VBielen Dank erst mal und viele Grüße,

Mathias