Hallo Günter,
ich erlaube mir, nur auf die sachliche Seite einzugehen.
Moralische Gründe haben bei der Bewertung von Vertragsfragen
keinen Platz.
Naja, in diesem Fall denke ich, ist es schon schmerzhaft für die Mieter, da die Maklergebühr auf eine recht teure Wohnung bezahlt worden ist und ich auch an Lösungsvorschlägen aus der Praxis interessiert wäre.
Wie das ja heutzutage so ist, kann ein Umzug aus beruflichen
Gründen jederzeit möglich werden.
Nun habe ich darüber nachgedacht, wie es denn aussähe, würde
ich wieder zurück in meine Wohnung in M. ziehen wollen.
Situation:
2002 Wohnung in M. gekauft.
Einige Monate später aus beruflichen Gründen in Mietwohnung
nach N. gezogen, Wohnung in M. vermietet ab 08/03.
Vermietung erfolgte über Makler, Mieter hat 2,5 Mnatsmieten
Provision bezahlt.
Will ich nun in z.B. 5/04 zurück nach M., ohne allerdings im
Job gekündigt worden zu sein, kann ich auf Eigenbedarf
argumentieren?
Muss ich dem Mieter Schadenersatz bezahlen, da er ja erst
kürzlich eine nicht unerhebliche Summe an Maklergebnühren
bezahlt hat?
Welche Fristen gibt es?
Er hat keinerlei Ansprüche an Dich. Du aber musst im Rahmen
des Vertrages Eigenbedarf anmelden. Die Kündigungsfrist
beträgt 3 Monate.
O.K.
Sei Dir aber sicher, dass ein gewiefter Mitarbeiter eines
Mietervereins oder ein Anwalt sehr genau prüft, ob man Dir
nicht zumuten kann, in der Mietwohnung zu bleiben. Denn es
ergibt sich schon die Frage, weshalb Du wegen eines
Arbeitsplatzes umziehst und dann, obwohl der Arbeitsplatz
nicht gekündigt ist, nun wieder in Deine vermietete Wohnung
willst.
Ich hätte dann einen anderen Arbeitsplatz, eben wieder in M. Allerdings würde der Wechsel aus freien Stücken erfolgen.
Sollte sich sogar herausstellen, dass Du den Makler kennst,
würde ich auch prüfen lassen, ob dies das erste Mal so
geschieht.
Das ist nicht der Fall. Ich kenne den Makler zwar aus einem früheren Abschluß meiner Lebensgefährtin, es liegt jedoch kein „Deal“ zum Abzocken der Mieter vor, der damalige Mietvertrag läuft sei 5 Jahren und noch immer.
Ich würde mir den Schritt überlegen. Der Mieter hat durchaus
Chancen, einen Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung
auch gerichtlich durchzusetzen, es sei denn, Du hast
schwerwiegende Gründe, dass Du in Deine alte Wohnung zurück
musst.
Der Grund wäre, dass ich nun, aus freien Stücken, meinen Job wieder nach M. verlagere und somit nicht mehr in N. wohnen bleiben kann.
Da würde es halt nahe liegen, wieder in die eigenen Wohnung zurückzuziehen.
Die Frage, weshalb Du vermietet hast, obwohl Du wusstest, dass
der Arbeitsplatz bleiben wird, nun wiede rzurück willst,
obwohl sich nichts geändert hat, wirst Du stichhaltig einem
Gericht begründen müssen.
Ich wusste nicht, dass ich wieder nach M. wollte.
Das alles ist im übrigen ohnehin rein fiktiv, ich möchte eigentlich nur wissen, wie meine Chancen stehen, wieder in meine Wohnung einziehen zu dürfen, sollte ich irgendwann mal wieder nach M. zurückwollen.
Die Daten nannte ich lediglich, um einen Ansatzpunkt für evtl. Fristen zu liefern.
VBielen Dank erst mal und viele Grüße,
Mathias