Hallo,
wir interessieren uns dafür, ein EFH zu mieten, welches noch im Bau ist. Deshalb wird sich im Fall eines Vertragsabschlusses wohl folgende Situation ergeben: Die Vermieter sagen uns zu, zu einem bestimmten Termin einziehen zu können. Wir werden deshalb zu gegebener Zeit unsere Wohnung kündigen und damit darauf angewiesen sein, dass der Einzugstermin sich nicht nach hinten schiebt.
Was passiert, wenn das Haus nicht rechtzeitig fertig wird? Ist der Vermieter dann zu Schadensersatz verpflichtet, und wenn ja bis zu welcher Höhe maximal? Gibt es dazu eindeutige Vorschriften oder Urteile?
Gruß
bns
Hallo,
wir interessieren uns dafür, ein EFH zu mieten, welches noch
im Bau ist. Deshalb wird sich im Fall eines
Vertragsabschlusses wohl folgende Situation ergeben: Die
Vermieter sagen uns zu, zu einem bestimmten Termin einziehen
zu können. Wir werden deshalb zu gegebener Zeit unsere Wohnung
kündigen und damit darauf angewiesen sein, dass der
Einzugstermin sich nicht nach hinten schiebt.
Was passiert, wenn das Haus nicht rechtzeitig fertig wird? Ist
der Vermieter dann zu Schadensersatz verpflichtet, und wenn ja
bis zu welcher Höhe maximal? Gibt es dazu eindeutige
Vorschriften oder Urteile?
Hier gibt es natürlich Schadenersatzansprüche aus der Nichterfüllung des Vertrages. Ich sehe hier ein wesentlich größeres Problem.
Ihr kündigt den Mietvertrag, könnt aber nicht ausziehen. Der Vermieter wiederum sucht einen Nachmieter, der deswegen, weil ihr nicht auszieht, nicht einziehen kann. Und da können noch einige Mieter im Hintergrund sein, die einziehen wollen, es nicht können, weil ihr und die ganze Kette der anderen Mieter nicht umziehen kann. Dies bedeutet, dass sich Schadenersatzansprüche von einem Vermieter zum anderen ziehen oder Mieter und am Ende ihr verurteilt werdet und dann euren Vermieter verklagen müsst oder aber, es wird in den einzelnen Fällen der „Streit verkündet“ und es kommt zu einem Knall.
Gruss Günter
Hier gibt es natürlich Schadenersatzansprüche aus der
Nichterfüllung des Vertrages. Ich sehe hier ein wesentlich
größeres Problem.
Ihr kündigt den Mietvertrag, könnt aber nicht ausziehen. Der
Vermieter wiederum sucht einen Nachmieter, der deswegen, weil
ihr nicht auszieht, nicht einziehen kann. Und da können noch
einige Mieter im Hintergrund sein, die einziehen wollen, es
nicht können, weil ihr und die ganze Kette der anderen Mieter
nicht umziehen kann. Dies bedeutet, dass sich
Schadenersatzansprüche von einem Vermieter zum anderen ziehen
oder Mieter und am Ende ihr verurteilt werdet und dann euren
Vermieter verklagen müsst oder aber, es wird in den einzelnen
Fällen der „Streit verkündet“ und es kommt zu einem Knall.
Gruss Günter
Ja, genau so sehe ich das auch. Allerdings ist mir nicht klar, in wie weit der Vermieter, der sein Haus nicht rechtzeitig fertig bekommt, haftbar ist. Gibt es da Urteile? Oder ist zu empfehlen, mit dem Vermieter einen gesonderten Vertrag zu machen, der festlegt, welche Strafen er bei Verzug zu erbringen hat?
Oder ist vielleicht die Situation so heikel, dass man vom Unterschreiben des Mietvertrags vor Fertigstellung ganz absehen sollte?
Gruss
bns
Hi,
komme leider erst jetzt zur Beantwortung.
Hier gibt es natürlich Schadenersatzansprüche aus der
Nichterfüllung des Vertrages. Ich sehe hier ein wesentlich
größeres Problem.
Ihr kündigt den Mietvertrag, könnt aber nicht ausziehen. Der
Vermieter wiederum sucht einen Nachmieter, der deswegen, weil
ihr nicht auszieht, nicht einziehen kann. Und da können noch
einige Mieter im Hintergrund sein, die einziehen wollen, es
nicht können, weil ihr und die ganze Kette der anderen Mieter
nicht umziehen kann. Dies bedeutet, dass sich
Schadenersatzansprüche von einem Vermieter zum anderen ziehen
oder Mieter und am Ende ihr verurteilt werdet und dann euren
Vermieter verklagen müsst oder aber, es wird in den einzelnen
Fällen der „Streit verkündet“ und es kommt zu einem Knall.
Gruss Günter
Ja, genau so sehe ich das auch. Allerdings ist mir nicht klar,
in wie weit der Vermieter, der sein Haus nicht rechtzeitig
fertig bekommt, haftbar ist. Gibt es da Urteile? Oder ist zu
empfehlen, mit dem Vermieter einen gesonderten Vertrag zu
machen, der festlegt, welche Strafen er bei Verzug zu
erbringen hat?
Der Vermieter macht sich faktisch euch gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn er nicht rechtzeitig fertig wird. Hier gilt dass Vertragsrecht. Wer einen abgeschlossenen Vertrag nicht einhält, ist zu Schadenersatz verpflichtet.
Oder ist vielleicht die Situation so heikel, dass man vom
Unterschreiben des Mietvertrags vor Fertigstellung ganz
absehen sollte?
Diese Frage ist nicht generell zu beantworten. Oft erkennt man an den Zusagen des Vermieters und dem Baufortschritt, dass der Temrin eingehalten wird. Du solltest möglicherweise mal an der Baustelle vorbei und nachsehen, ob aus Deiner persönlichen Sicht es möglich ist, dass der Bau fertig ist.
Gruss Günter