Infos über Urteile

Tach zusammen,

benötige da mal eine kleine Info zwecks Inhalt einiger Gerichtsurteile. Die Urteile sind in einem Schreiben von meinem Hausverwalter an meinen Mieterschutzverein aufgeführt worden. Thema war die Nebenkostenabrechnung.
Als da wären :

OLG Koblenz, vom 27.02.1990 (ZMR 1990, 297)
BGH, vom 02.10.1991 (WuM 1991, 2096) und
LG Mannheim, vom 16.08.1995 (4 S 47/95)

Vielleicht kann mir ja mal kurz jemand nur den groben Inhalt auf die Schnelle erklären. Wollte ungern bis Montag warten ! Oder kann man sowas irgendwo nachlesen ?

In diesem Sinne…

Danke im voraus

Unn wech, Ingo

Hi,

ein Vorschlag. Du teilst mal genauer mit, um was es geht, denn die von Dir zitierten Urteile kann ohne Stichwort kein Mensch finden. Was wurde z.B. bei den Nebenkosten beanstandet ? In welchem Zusammenhang zitiert der Hausverwalter die Urteile ?

Diese Frage zu den Urteilen kann Dir nur jemand beantworten, der die genannten Zeitchriften im Archiv hat oder durch Deine Hinweise, um was es geht, den Vorgang prüfen kann.

Gruss Günter

benötige da mal eine kleine Info zwecks Inhalt einiger
Gerichtsurteile. Die Urteile sind in einem Schreiben von
meinem Hausverwalter an meinen Mieterschutzverein aufgeführt
worden. Thema war die Nebenkostenabrechnung.
Als da wären :

OLG Koblenz, vom 27.02.1990 (ZMR 1990, 297)
BGH, vom 02.10.1991 (WuM 1991, 2096) und
LG Mannheim, vom 16.08.1995 (4 S 47/95)

Vielleicht kann mir ja mal kurz jemand nur den groben Inhalt
auf die Schnelle erklären. Wollte ungern bis Montag warten !
Oder kann man sowas irgendwo nachlesen ?

Tach,

also eigentlich war es noch gar nicht dramatisch. Ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und bin damit zu meinem Mieterschutzverein, um mir diese mal ein wenig erklären zu lassen. Ich habe ein Vollmacht unterschrieben das der MSV sich darum kümmert die NKA zu prüfen. MSV hat Brief an Hausverwalter aufgesetzt mit der Bitte um drei Termine zur Einsichtnahme der Abrechnungen. Daraufhin kam eine Faxantwort vom Hausverwalter mit den Terminvorschlägen und dem Hinweis auf die genannten Urteilen. Wortlaut wie folgt :

Zitat : „Auf die Ihnen sicher bekannten Urteile des OLG Koblenz … dürfen wir verweisen.“

Mich wundert es halt das bei der Terminabsprache schon Gerichtsurteile zitiert werden.
Aber irgendwie kommt mir der Hausverwalter schon ein wenig komisch vor, mein MSV hat wohl auch schon so seine Erfahrungen mit ihm gemacht.

In diesem Sinne…

Unn wech, Ingo

Ich glaube in meinem Kopf klingelts.
Also, in meiner Datenbank fand ich das besagt Urteil nicht, aber dein Kommentar, das es über die Einsicht der Umlage geht, da weiß ich was drüber.

Ich habe vor einiger einen Gerichtsbeschluß gelesen, das ein Hausverwalter bzw eine Hausverwaltungsgesellschaft jedem Bewohner, Mieter oder wenn es angeht, Einsicht in alle Unterlagen geben muß, das ist korrekt.
Aber die sind nur soweit verpflichtet dir eine Umlagen-Endabrechnung zu schicken, die nicht detailiert sein muß.

Will man mehr wissen, muß man persönlich zu dem Hausverwalter hin und darf dort jederzeit alle Unterlagen einsehen.
Zusenden der Unterlagen oder Zusenden einer detailierter Rechnung, das muß ein Hausverwalter nicht machen.

Ich habe mich darüber mit meiner Hausverwaltung auch gestritten.
Da war alles nur Wischiwaschi in der Rechnung.
Ich wollte eine detailierter Rechnung, WER hier WARUM Geld bekommt.
Diese bekam ich nicht, aber obige Auskunft, und ich habe darüber auch das Urteil gelesen.

Aber warum habe ich das nicht in meine Datenbank eingetragen?
Vergeßen, Anscheinend.

http://www.winni-the-pooh.de/uebersicht.htm#Justiz

„Mietrecht Urteile“ unter „Mietrecht“ und „Urteile allgemein“.

Winni

Hallo,

Ich glaube in meinem Kopf klingelts.
Also, in meiner Datenbank fand ich das besagt Urteil nicht,
aber dein Kommentar, das es über die Einsicht der Umlage geht,
da weiß ich was drüber.

Ich habe vor einiger einen Gerichtsbeschluß gelesen, das ein
Hausverwalter bzw eine Hausverwaltungsgesellschaft jedem
Bewohner, Mieter oder wenn es angeht, Einsicht in alle
Unterlagen geben muß, das ist korrekt.
Aber die sind nur soweit verpflichtet dir eine
Umlagen-Endabrechnung zu schicken, die nicht detailiert sein
muß.

Falsch. Der Vermieter ist verpflichtet eine exakte Abrechnung vorzulegen. Hierbei muss der Mieter erkennen können wie sich einzelne Positionen ergeben.

Will man mehr wissen, muß man persönlich zu dem Hausverwalter
hin und darf dort jederzeit alle Unterlagen einsehen.
Zusenden der Unterlagen oder Zusenden einer detailierter
Rechnung, das muß ein Hausverwalter nicht machen.

Der Vermieter oder Hausverwalter hat auf Anforderung Kopien dem Mieter zu überlassen. Der Vermieter kann für Kopien 0,25 EURO pro Kopie verlangen.

Ich habe mich darüber mit meiner Hausverwaltung auch
gestritten.
Da war alles nur Wischiwaschi in der Rechnung.
Ich wollte eine detailierter Rechnung, WER hier WARUM Geld
bekommt.
Diese bekam ich nicht, aber obige Auskunft, und ich habe
darüber auch das Urteil gelesen.

Dir stehen sogar hei den Kosten des Hausmeisters dessen Rapportzettel zur Kontrolle zu, damnit Du prüfen kannst, ob er nun zwei Stunden oder drei Stunden zum Schnee räumen benötigt hat oder ob er tatsächlich im Sommer jeden Samstag vier Stunden den Rasen mäht. In solchen Rapports steht dann oft auch „Mängelbeseitigung“ , „Überprüfung der Heizung“. Diese Kosten hat der Mieter nicht zu tragen und sie sind nicht umlagefähig. Hier handelt es sich um Kosten, die der Instandhaltung zuzuordnen sind.

Im übrigen. Urteile sind auf einzelen Fälle zugeschnitten und können nicht verallgemeinert als gültig erklärt werden. Gerade das Urteil zu den Nebenkosten des BGH vom Mai 2003 ist hierfür ein Beispiel, wie plötzlich ein Urteil in einer Weise „ausgelegt und sich zurecht gelegt“ wird, während sich an den Regeln für die Beurteilung von Schönheitsreparaturen, die diesen Zusatz nicht haben ( und dies dürften 99,9 % der Mietverträge sein), durch dieses Urteil nichts geändert hat.

Gruss Günter

Aber irgendwie kommt mir der Hausverwalter schon ein wenig
komisch vor, mein MSV hat wohl auch schon so seine Erfahrungen
mit ihm gemacht.

vielleicht hat auch der hausverwalter schon „so seine erfahrungen“
mit dem MSV und/oder deren anwälten gemacht, daß er vielleicht
sicherheitshalber gleich…
gruß
ad

ps: interessensgruppen sind „moralisch“ kaum unterscheidbar