Eigenbedarf für Omi

Meine Frau und ich besitzen 2 Eigentumswohnungen in einem zentralgelegenen städtischen Mehrfamilienhaus. Die eine davon im 2.Stock bewohnen wir selber. Die andere Eigentumswohnung befindet sich im 4.Stock und ist eine Dachgeschosswohnung. Die Dachgeschosswohnung ist seit 1985 an einen alleinestehenden und berufstätigen 45jährigen Mann vermietet.
Nun haben wir die Absicht, da sich in unserer jetzigen selbsgenutzten Wohnung im 2.Stock die Räumlichkeiten sehr gut dazu anbieten, meine 79jährige Großmutter und deren 1 Jahr ältere Schwester in diese Wohnung einziehen zu lassen. Gleichzeitig müssten wir dafür jedoch in die Dachgeschosswohnung nach oben ziehen. Es wäre für uns alle sehr Ideal, da die zwei Älteren Personen, sowohl durch uns als auch untereinander gegenseitig Hilfe im Alltag erfahren könnten. Meine Großmutter und deren Schwester haben bisher in der Stadt, in der auch wir leben, jeweils einen eigenen Hausstand, den Sie aber alleine aufgrund der beginnenden Altersschwächen nicht mehr führen können.
Auch sind deren bisherigen Wohnungen Altbau und haben nur Einzelgasöfen mit schlecht isolierten Fenstern, sodaß die Lebensqualität für beide zur Unerträglichkeit wird. Die Großmutter hat nicht die finanziellen Mittel, um sich ein Altersheim bzw. Wohnheim leisten zu können. Die Kinder von Omi, darunter also auch meine Mutter leben zudem in großer Entfernung von uns, sodaß Sie diese Ihre Mutter nicht selbst pflegen können.
Nun ist aufgrund der oben angeführten Schilderung die Frage, ob wir dem single Mieter in der Dachgeschosswohnung wegen Eigenbedarfs für die Omi als Enkel kündigen können und dieses Vorhaben auch erfolgreich umzusetzen ist.
Für eine kompetente Antwort würden wir uns rießig freuen.

Hallo Jens,

eine Eigenbedarfskündigung ist möglich und durchsetzbar. Aber. Die lange Mietdauer führt dazu, dass mindestens eine Kündigungsfrist von einem Jahr einzuhalten ist.

Versucht mit dem Mieter ein persönliches Gespräch. Vielleicht zieht dieser dann früher aus. Andererseits. Wenn die Oma möglicherweie mehr als zehn Jahre in Miete wohnt, hat auch die Oma eine Kündigungsfrist von mindestens einem Jahr. Also muss mit dem dortigen Vermeter auch schriftlich versucht werden eine Vertragsaufhebung vorzeitig zu erreichen. Es sollte in beiden Fällen durch eine Vereinbarung nach persönlicher Absprache gehandelt werden.

Gruss Günter

Danke für die entsprechenden Hinweise,

an ein Gespräch mit dem jetzigen Mieter haben wir auch schon nachgedacht. Wir erwägen dem Mieter eine entsprechende finanzielle Abfindung anzubieten, um eine Kündigung innerhalb eines halben Jahres statt 1 Jahr zu vereinbaren. Geld soll ja manchmal Wunder wirken.
Nur wissen wir nicht wie hoch solch eine Abfindungen ausfallen sollte bzw. was ein normaler Rahmen ist. Der Mieter zahlt eine momentane Miete von 280.- Euro inkl. Parkplatz warm/Monat. Wir denken so an maximal einer Jahresmiete als Abfindung: 280.- x 12 --> 3340.- Euro
Damit müsste er doch eigentlich zufrieden sein, wenn er ja nach mind. 1 Jahr durch Eigenbedarf sowieso ausziehen muss.

Hi Jens,

Nur wissen wir nicht wie hoch solch eine Abfindungen ausfallen
sollte bzw. was ein normaler Rahmen ist. Der Mieter zahlt eine
momentane Miete von 280.- Euro inkl. Parkplatz warm/Monat. Wir
denken so an maximal einer Jahresmiete als Abfindung: 280.- x
12 --> 3340.- Euro

Ich denke, da gibt es keine festen Regeln. Aber als betroffener Mieter würde ich auf ein solches Angebot wohl eingehen. In meinen Augen klingt das durchaus großzügig (mein Empfinden würde eher in die Richtung sechs MM gehen - damit könnte er einen Makler bezahlen).

Gruß Stefan

Hallo jens,

an ein Gespräch mit dem jetzigen Mieter haben wir auch schon
nachgedacht. Wir erwägen dem Mieter eine entsprechende
finanzielle Abfindung anzubieten, um eine Kündigung innerhalb
eines halben Jahres statt 1 Jahr zu vereinbaren. Geld soll ja
manchmal Wunder wirken.
Nur wissen wir nicht wie hoch solch eine Abfindungen ausfallen
sollte bzw. was ein normaler Rahmen ist. Der Mieter zahlt eine
momentane Miete von 280.- Euro inkl. Parkplatz warm/Monat. Wir
denken so an maximal einer Jahresmiete als Abfindung: 280.- x
12 --> 3340.- Euro
Damit müsste er doch eigentlich zufrieden sein, wenn er ja
nach mind. 1 Jahr durch Eigenbedarf sowieso ausziehen muss.

In solchen Fällen wird eine abgestufte Vereinbarung geschlossen. z.B. kannst Du den genannten Betrag über 3340,00 EUR damit verbinden, dass der Auszug innerhalb von vier Moanten erfolgt. Erfolgt der Auszug erst nach sechs Monaten reduziert sich der Betrag auf z.B. 2000 EURO. Findet der Auszug erst nach neun Monaten statt gibt es nur noch 1000 EURO. Danach gibt es nichts mehr. Du kannst natürlich auch andere Zeiträume einsetzen. Nur sollte die Vereinbarung so sein, dass Du nicht einerseits das Geld ausgibst und dann zieht der Mieter eine Woche vor Vertragsende sowieso erst aus. Also so staffeln, dass der Anreiz bis zu neun Monaten vorzeitig auszuziehen bestehen bleibt. Geld gibt es aber erst am Auszugstag.

Gruss Günter

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