… wenn ein Türke einem Deutschen kündigt, weil der türkische Vermieter keine Deutschen in seiner Wohnung haben will.
Dickes Ding.
Ich bin kein Rechter Rassist, finde es aber deprimierend wie extrem man als Deutscher jedes Wort auf die Goldwaage legen muß und unsere Ausländischen Gäste sich alles erlauben dürfen.
Hier wird doch mit zweierlei Maß gemessen.
Ich glaube, das deutsche Verhalten gegenüber Ausländern ist doch nach „20 Jahren Kohl“ in den Köpfen doch etwas über das Mittelmaß hinausgeschoßen, zusehr in Richtung Duckmäuserichkeit.
Wenn sich das mal wieder einrichtet, müßen wir aufpassen wenn es nicht wieder über das Mittelmaß zusehr in die andere Richtung schwingt, wieder in Richtung Ausländerfeindlichkeit.
Gerade der Friedmann hat ja gezeigt, wenn man zu agressiv und aufdringlich ist, ist schnell die Meinung der Leute gegen einen (damit meine ich nicht seine Kokserei, sondern sein „normales“ Verhalten).
Folgendes erhielt ich heute per EMail :
Darf eine türkische Vermieterin einem Mieter die Wohnung kündigen, nur weil er Deutscher ist? Eigentlich nicht, möchte man meinen. Umgekehrt wäre die Sache ein rassistischer Skandal: Ein deutscher Vermieter, der einem türkischen Mieter sagen würde, er solle ausziehen, weil er an Türken nicht mehr vermieten wolle, würde sich wahrscheinlich auf der Anklagebank vor dem Strafgericht wiederfinden.
Im Falle eines Mietstreites in Vingst entschied nun aber das Amtsgericht Köln gegen einen Mieter, dem seine Vermieterin mitgeteilt hatte, sie sei nicht daran interessiert, deutsche Mieter in ihrem Haus zu haben, er solle ausziehen.
Und das kam so:
Zwischen einem deutschen Mieter und seiner türkischen Vermieterin kam es zum Streit, weil der Mann laut Mietvertrag das Recht hatte, sperrige Gegenstände in seinem Keller zu lagern, ihm tatsächlich aber keine Möglichkeit gegeben wurde, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Der Mieter behielt deshalb einen Teil der Miete ein.
Die Vermieterin suchte ihn auf und sagte ihm, er solle ausziehen, weil er nicht zahle und sie in ihrem Haus ohnehin keine deutschen Mieter haben wolle !!!
Die Vermieterin kündigte nunmehr das Mietverhältnis fristlos.
Zurecht, sagt das Amtsgericht Köln. Die Äußerungen des Mieters im Streit seien zwar keine grobe Beleidigung, aber eine subtile, hintergründige Form der Verächtlichmachung.
)