Hallo,
mein ehemaliger Vermieter macht uns ziemlichen Ärger.
Wir hatten an Kinder- und Arbeitszimmer Poster an den Türen gehängt, dummerweise mit Klebefilm. Der Film hat die Oberfläche angekratzt, das sieht zugegebenermaßen nicht schön aus.
Nun haben wir versucht, die Türen sauberzukriegen, es entstanden helle Flächen, die wir mit einer Politur nachgedunkelt haben - leider sehen jetzt die Flecken erst richtig schlecht aus.
Der Vermieter hat sich das angeschaut und einen Schreiner begutachten lassen. Der meint, das Abschleifen und Instandsetzen würde mehr kosten als der Austausch der Türen.
Nun will mein Vermieter auch weitere Türen austauschen lassen, da man dort einige deutliche Kratzspuren sieht, die er meinen Kindern zuschreibt. Wir sind allerdings sicher, daß diese schon vorher drauf waren. Er beruft sich darauf, daß wir die Türen „in einwandfreiem Zustand“ übernommen haben. Nun ja, wir haben seinerzeit nichts beanstandet, allerdings geht es hier um eine Altbauwohnung, wo eigentlich alles zu beanstanden wäre. Zwei Fragen habe ich dazu:
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Welche Kratzspuren werden als normale Gebrauchsspuren angesehen? Muß ich die Türen auf meine Kosten ersetzen lassen? Muß ich sie durch neue ersetzen lassen, obwohl sie vorher schon nicht neu waren?
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Sollte ich hier im Unrecht sein: tritt eine Hausratversicherung für solche Schäden ein?
Gruß
J.