'Einwandfreier Zustand'. Versicherung?

Hallo,

mein ehemaliger Vermieter macht uns ziemlichen Ärger.

Wir hatten an Kinder- und Arbeitszimmer Poster an den Türen gehängt, dummerweise mit Klebefilm. Der Film hat die Oberfläche angekratzt, das sieht zugegebenermaßen nicht schön aus.

Nun haben wir versucht, die Türen sauberzukriegen, es entstanden helle Flächen, die wir mit einer Politur nachgedunkelt haben - leider sehen jetzt die Flecken erst richtig schlecht aus.

Der Vermieter hat sich das angeschaut und einen Schreiner begutachten lassen. Der meint, das Abschleifen und Instandsetzen würde mehr kosten als der Austausch der Türen.

Nun will mein Vermieter auch weitere Türen austauschen lassen, da man dort einige deutliche Kratzspuren sieht, die er meinen Kindern zuschreibt. Wir sind allerdings sicher, daß diese schon vorher drauf waren. Er beruft sich darauf, daß wir die Türen „in einwandfreiem Zustand“ übernommen haben. Nun ja, wir haben seinerzeit nichts beanstandet, allerdings geht es hier um eine Altbauwohnung, wo eigentlich alles zu beanstanden wäre. Zwei Fragen habe ich dazu:

  1. Welche Kratzspuren werden als normale Gebrauchsspuren angesehen? Muß ich die Türen auf meine Kosten ersetzen lassen? Muß ich sie durch neue ersetzen lassen, obwohl sie vorher schon nicht neu waren?

  2. Sollte ich hier im Unrecht sein: tritt eine Hausratversicherung für solche Schäden ein?

Gruß

J.

Hallo,

mein ehemaliger Vermieter macht uns ziemlichen Ärger.

Wir hatten an Kinder- und Arbeitszimmer Poster an den Türen
gehängt, dummerweise mit Klebefilm. Der Film hat die
Oberfläche angekratzt, das sieht zugegebenermaßen nicht schön
aus.

Nun haben wir versucht, die Türen sauberzukriegen, es
entstanden helle Flächen, die wir mit einer Politur
nachgedunkelt haben - leider sehen jetzt die Flecken erst
richtig schlecht aus.

Der Vermieter hat sich das angeschaut und einen Schreiner
begutachten lassen. Der meint, das Abschleifen und
Instandsetzen würde mehr kosten als der Austausch der Türen.

Nun will mein Vermieter auch weitere Türen austauschen lassen,
da man dort einige deutliche Kratzspuren sieht, die er meinen
Kindern zuschreibt. Wir sind allerdings sicher, daß diese
schon vorher drauf waren. Er beruft sich darauf, daß wir die
Türen „in einwandfreiem Zustand“ übernommen haben. Nun ja, wir
haben seinerzeit nichts beanstandet, allerdings geht es hier
um eine Altbauwohnung, wo eigentlich alles zu beanstanden
wäre. Zwei Fragen habe ich dazu:

  1. Welche Kratzspuren werden als normale Gebrauchsspuren
    angesehen? Muß ich die Türen auf meine Kosten ersetzen lassen?
    Muß ich sie durch neue ersetzen lassen, obwohl sie vorher
    schon nicht neu waren?

Kratzspuren können grundsätzlich nicht als Gebrauchsspuren betrachtet werden. Kratzspuren sind schlichtweg Schäden. Soweit ihr also die Türen versucht habt selbst in Ordnung zu bringen ist der Schadenersatzanspruch gegeben.

Bei den Kratzspuren, wenn sie nicht von den Kindern verursacht wurden, musst Du hier die Haftung ablehnen, wenn Du Dir siche rbist, dass es Altschäden sind.

  1. Sollte ich hier im Unrecht sein: tritt eine
    Hausratversicherung für solche Schäden ein?

Hier müßte, wenn Du richtig versichert bist, Deine Haftpflichtversicherung eintreten. Da jedoch der Schaden durch mehrfache Behandlung entstanden ist, kannst Du damit rechnen, dass Deine Versicherung entweder kulant reagiert oder eine Schadenregulierung ablehnt und auf die Bedingungen verweist, in welchen grob fahrlässig und/oder vorsätzlich herbei geführte Schäden nicht versichert sind.

Noch ein Hinweis: Dem Vermieter stehen natürlich nicht die gesamten Kosten der Türen zu. Er muss sich schon „neu für alt“ anrechnen lassen. Für Türen wird eine Nutzungsdauer von 30 Jahren genommen. Daher bitte klären, seit wann die Türen drin sind, wann ihr noch in dem Haus gewohnt habt und nur für den Restwert ist Schadenersatz fällig.

Gruss Günter

Hi,

  1. Welche Kratzspuren werden als normale Gebrauchsspuren
    angesehen? Muß ich die Türen auf meine Kosten ersetzen lassen?
    Muß ich sie durch neue ersetzen lassen, obwohl sie vorher
    schon nicht neu waren?

Kratzspuren können grundsätzlich nicht als Gebrauchsspuren
betrachtet werden. Kratzspuren sind schlichtweg Schäden.
Soweit ihr also die Türen versucht habt selbst in Ordnung zu
bringen ist der Schadenersatzanspruch gegeben.

Hmmm. Das habe ich befürchtet.

Bei den Kratzspuren, wenn sie nicht von den Kindern verursacht
wurden, musst Du hier die Haftung ablehnen, wenn Du Dir siche
rbist, dass es Altschäden sind.

Das Problem ist hier schlicht die Nachweisbarkeit. Er beruft sich darauf, daß wir im Abnahmeprotokoll nichts bemängelt haben.

  1. Sollte ich hier im Unrecht sein: tritt eine
    Hausratversicherung für solche Schäden ein?

Hier müßte, wenn Du richtig versichert bist, Deine
Haftpflichtversicherung eintreten. Da jedoch der Schaden durch
mehrfache Behandlung entstanden ist, kannst Du damit rechnen,
dass Deine Versicherung entweder kulant reagiert oder eine
Schadenregulierung ablehnt und auf die Bedingungen verweist,
in welchen grob fahrlässig und/oder vorsätzlich herbei
geführte Schäden nicht versichert sind.

OK, werde mal schauen, was sich tun läßt. Vielen Dank!

Noch ein Hinweis: Dem Vermieter stehen natürlich nicht die
gesamten Kosten der Türen zu. Er muss sich schon „neu für alt“
anrechnen lassen.

Ein wichtiger Hinweis, Danke sehr!

Gruß

J.