Alter der elektrischen Leitungen

Wie alt dürfen diese eigentlich sein?
In meiner momentanen Wohnung haben wir (anscheinend) noch die ursprünglichen, aus den 50er Jahre stammenden, Stromleitungen.
D.h. dass zB. die Kabel im Bad nicht geerdet sind und wir daher keine Steckdose im Bad haben (dürfen) und auch das Licht wurde vom Elektriker nur unter Mosern angeschlossen. Eine Steckdose im Flur für Staubsauger und Anrufbeantworter hält unser Vermieter ebenfalls für Luxus.
Darüber hinaus haben wir keinen Fernsehempfang, weil die Leitungen, die zur Dachantenne laufen so alt und brüchig sind, dass man sie nicht mehr nutzen kann. Wir sind daher auf Zimmerantennen angewiesen, wenn wir es nicht so machen wollen wie zwei andere Mietparteien in diesem Haus, die auf eigene Kosten in ihrer Wohnung Kabelfernsehen verlegt haben lassen.

Ist das denn rechtens so?

Wie alt dürfen diese eigentlich sein?

Hi ashara,

leider gibt es keine Norm wie alt Leitungen sein dürfen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass elektrische Leitungen wegen dem Alter keine Gefahr darstellen dürfen. Der Vermieter hat auch dafür Sorge zu tragen, dass der Mieter unter vernünftigen Bedíngungen leben kann.

Das Problem ist wohl hier, dass die Wohnung in diesem Zustand angemietet wurde und schon alleine aus diesem Grund kein Anspruch auf Beseitigung der Hindernisse besteht, solange keine Gefahr von den Leitungen ausgeht.

In meiner momentanen Wohnung haben wir (anscheinend) noch die
ursprünglichen, aus den 50er Jahre stammenden, Stromleitungen.
D.h. dass zB. die Kabel im Bad nicht geerdet sind und wir
daher keine Steckdose im Bad haben (dürfen) und auch das Licht
wurde vom Elektriker nur unter Mosern angeschlossen. Eine
Steckdose im Flur für Staubsauger und Anrufbeantworter hält
unser Vermieter ebenfalls für Luxus.
Darüber hinaus haben wir keinen Fernsehempfang, weil die
Leitungen, die zur Dachantenne laufen so alt und brüchig sind,
dass man sie nicht mehr nutzen kann. Wir sind daher auf
Zimmerantennen angewiesen, wenn wir es nicht so machen wollen
wie zwei andere Mietparteien in diesem Haus, die auf eigene
Kosten in ihrer Wohnung Kabelfernsehen verlegt haben lassen.

Wenn Fernsehempfang mitvermietet ist, muss der Vermieter dafür sorgen, dass der ungestörte Fernsehempfang möglich ist. Sonst besteht ein Mangel. Ist dagegen im Mietvertrag Fernsehempfang nicht eingetragen, hast Du auch keinen Anspruch.

Gruss Günter

Hallo Günter,
danke für Deine Antwort!

Ich habe noch eine Frage: Wie kann man denn verhindern, dass man eine Wohnung anmietet, in der z.B. die Leitungen nicht geerdet sind? Ich meine, das sieht man doch von außen nicht. Ebenso wenig wie andere Probleme mit den elektrischen Leitungen oder z.B. auch den (Abwasser)Rohren.

Außerdem finde ich das wirklich schwer einzuschätzen, welche Dinge eine Gefahr darstellen und was vernünftige Bedingungen sind.
M.E. sind nicht geerdete elektrische Leitungen schon eine Gefahr, aber vielleicht sehe ich das ja zu kritisch…

LG
ash

Hallo Günter,
danke für Deine Antwort!

Ich habe noch eine Frage: Wie kann man denn verhindern, dass
man eine Wohnung anmietet, in der z.B. die Leitungen nicht
geerdet sind? Ich meine, das sieht man doch von außen nicht.

Im Sicherungskasten schauen, ob ein FI drin ist. Das garantiert zwar noch nicht, daß wirklich alles passt, ist aber ein guter Anhaltspunkt.

M.E. sind nicht geerdete elektrische Leitungen schon eine
Gefahr, aber vielleicht sehe ich das ja zu kritisch…

Bei Geräten mit Metallgehäuse oder im Bad ja, die meisten Braungeräte (Video, Fernseher,…) haben jedoch gar keinen Anschluß für die Erdung.

LG
Stuffi

Hi Stuffi!
Was ist denn ein FI?

LG
ash.

Hi Stuffi!
Was ist denn ein FI?

Fehlerstromschutzschalter - meist ein Block etwa so breit wie 3-4 Sicherungsautomaten mit einem Schalter und einem kleinen Knopf drauf.

LG
Stuffi