Verlängerung zulässig

Hi zusammen,

ich habe im Juli 2000 einen Zeitmietvertrag über 3 Jahre abeschlossen.
Jetzt wollte ich nach 3 Jahr kündigen und stellte fest das er sich automatisch, wenn nicht 3 Monate zuvor gekündigt wurde, um weitere 12 Monate verlängert ist das Rechtens und was kann man jetzt machen. Denn ich habe schon einen neuen Mietvertrag abgeschlossen.

Dank und Gruß

Tyler

Soweit ich weiß, ist diese Form der alten Zeitmietverträge weiterhin gültig, erst in 2001 abgeschlossene Verträge dieser Art haben keine Gültigkeit mehr.
Dein Mietvertrag muss also zum Ablauf eines festgelegten Jahres und der festgelegt Frist, bis wann gekündigt werden muss, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert, rechtzeitig gekündigt werden oder er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Ohne Zustimmung des Vermieters kann der Mietvertrag dann zwischen dem Jahr nicht gekündigt werden.

Ich wünsche Dir viel Glück für die Verhandlungen mit Deinen Vermietern, vielleicht lässt der „alte“ Vermieter ja mit sich reden, wenn Du z.B. einen Nachmieter stellst.

Hallo Tyler,

ich habe im Juli 2000 einen Zeitmietvertrag über 3 Jahre
abeschlossen.
Jetzt wollte ich nach 3 Jahr kündigen und stellte fest das er
sich automatisch, wenn nicht 3 Monate zuvor gekündigt wurde,
um weitere 12 Monate verlängert ist das Rechtens und was kann
man jetzt machen. Denn ich habe schon einen neuen Mietvertrag
abgeschlossen.

Eine Verlängerung eines Altmietvertrages ist möglich und zulässig. Ein Ende des Vertrages kannst Du nur nach Rücksprache mit Deinem Vermieter durch Nachmieterstellung erreichen.

Gruss Günter