vor kurzem rief mich meine vermieterin an, uns meinte dass das ehepaar über mir sich beschwert haette, dass ihre gardinen schon nach rauch riechen wuerden, und das seitdem ich dort wohnen wuerde. die krux an der geschickte ist, dass ich von morgens bis abends um halb neun arbeiten bin und dann nur noch wenig rauche.
kann meine vermieterinmir vorschreiben, auf dem balkon zu rauchen?
ich meine , dass verstehe ich nicht so ganz. denn bisher hat sich noch niemand beschwert. und bis in andere wohnungen kann es eigentlich nicht ziehen, da ich immer extrem lüfte.
das ehepaar obendrueber spielt auch ziemlich viel klavier, ohne die dämpftaste zu betätigen, was nur mit lautem tv zu uebertönen ist. und das fast den ganzen tag. da beschwere ich mich ja auch nicht.
weiss jemand, wie so etwas geregelt ist, ohne dass ich nur noch auf dem balkon rauchen muss?
in meinem mietvertrag stand auch nix von „nichtraucherwohnung“.
bitte um schnelle antwort, da meine vermieterin uebermorgen nochmal anrufen wollte, und bis dato will ich gewappnet sein.
vorneweg: natürlich kann Dir Deine Vermieterin nicht vorschreiben, daß Du nur auf dem Balkon zu rauchen hast. Auf eine solche Diskussion würde ich mich erst gar nicht einlassen.
Aber die Geschichte ist insgesamt etwas seltsam. Ich halte es für ausgeschlossen, daß die Vorhänge in der Wohnung über Dir nach Rauch riechen, weil Du in Deiner Wohnung rauchst.
Auch würde ein Rauchen auf dem Balkon das Problem eher vergrößern, da der Rauch so viel direkter und schneller in die andere Wohnung gelangen kann (und nur dann kann er sich in den Gardienen wiederfinden).
Eine Möglichkeit fällt mir gerade ein: Gibt es evtl. eine direkte Verbindung (z.B. über ein Loch im Boden) zwischen den Wohnungen? Dann wäre es natürlich denkbar, daß Dein Rauch in die andere Wohnung gelangt. Dies wäre aber ein Mangel, den die Vermieterin abzustellen hätte. Oder will sie Dir in Zukunft auch vorschreiben nur außerhalb der Wohnung zu kochen weil die Gerüche sonst in die andere Wohnung ziehen?
Also sag mal bitte etwas dazu wie der Rauch überhaupt in die Wohnung über Dir gelangen soll.
Gruß Stefan
vor kurzem rief mich meine vermieterin an, uns meinte dass das
ehepaar über mir sich beschwert haette, dass ihre gardinen
schon nach rauch riechen wuerden, und das seitdem ich dort
wohnen wuerde. die krux an der geschickte ist, dass ich von
morgens bis abends um halb neun arbeiten bin und dann nur noch
wenig rauche.
kann meine vermieterinmir vorschreiben, auf dem balkon zu
rauchen?
ich meine , dass verstehe ich nicht so ganz. denn bisher hat
sich noch niemand beschwert. und bis in andere wohnungen kann
es eigentlich nicht ziehen, da ich immer extrem lüfte.
das ehepaar obendrueber spielt auch ziemlich viel klavier,
ohne die dämpftaste zu betätigen, was nur mit lautem tv zu
uebertönen ist. und das fast den ganzen tag. da beschwere ich
mich ja auch nicht.
weiss jemand, wie so etwas geregelt ist, ohne dass ich nur
noch auf dem balkon rauchen muss?
in meinem mietvertrag stand auch nix von
„nichtraucherwohnung“.
bitte um schnelle antwort, da meine vermieterin uebermorgen
nochmal anrufen wollte, und bis dato will ich gewappnet sein.
handelt es sich bei dem Ehepaar um Raucher, um gar starke Raucher ? Wollen die Mieter über Dir kostenlos ihre Wohnung auf Deine Kosten gerichtet haben. Besteht keine Chance, also ruhig Blut.
vor kurzem rief mich meine vermieterin an, uns meinte dass das
ehepaar über mir sich beschwert haette, dass ihre gardinen
schon nach rauch riechen wuerden, und das seitdem ich dort
wohnen wuerde. die krux an der geschickte ist, dass ich von
morgens bis abends um halb neun arbeiten bin und dann nur noch
wenig rauche.
Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich gestattet und kann vom Vermieter nicht untersagt werden.
Urteil LG Köln WM 98,596.
Kurzer Hinweis zu Deinem Geklimper der Nachbarn. Der Mieter darf in seiner Wohnung musizieren (BGH WM 98, 738). Vor allem während der Ruhezeiten darf er andere Mieter nicht stören. Die allgemeinen Ruhezeiten sind 13- 15 Uhr und ab 22 Uhr bis 7 Uhr morgens. Das BayOLG hat jedoch eine Höchstgrenze gesetzt von drei Stunden. Zu beachten ist natürlich die Hellhörigkeit des Hauses, fehlende Schallschutzmassnahmen, die Art des Musizierens (Klavier kann durchaus auf den Wecker gehen wenn ständig „Alle meine Entchen“ gespielt wird). Grundsatz ist jedoch beim Musizieren, dass der Mieter nur so Musik spielen darf, dass er andere Mieter nicht stört.
Ich verstehe nicht, wie das Problem durch das Rauchen auf dem Balkon behoben werden soll, m.E. zieht der Rauch dann ja wohl erst recht in die Wohnungen anderer Leute, denn so muss er nicht durch ein gekipptes Fenster raus und durch ein anderes rein.
Klingt für mich ziemlich schikanös!
Mich stört das Gequalme meiner Mitmieter auch, aber dann mache ich halt das Fenster zu, wenn sie auf dem Balkon rauchen. Nur wenn es im Treppenhaus ist, beschwere ich mich.
Bei einer Freundin von mir gelangte der Rauch übrigens durch die Toilette, von dem Bad der Nachbarwohnung in ihr Bad.
Da hätte ich mich auch beschwert und erwartet, dass da vom Vermieter(!) etwas unternommen wird.
Egal wie, meiner Meinung nach bleibt es das Problem der Vermieterin und nicht Deines…
vor kurzem rief mich meine vermieterin an, uns meinte dass das
ehepaar über mir sich beschwert haette, dass ihre gardinen
schon nach rauch riechen wuerden, und das seitdem ich dort
wohnen wuerde.
Hast du schon mal mit dem Ehepaar darüber bei einer Tasse Kaffee gesprochen? Nur so bekommst du heraus, wer was gesagt hat und ob sich tatsächlich jemand beschwert hat und nicht etwa die Vermieterin nur um ihre Wohnung bangt.
kann meine vermieterinmir vorschreiben, auf dem balkon zu
rauchen?
Natürlich nicht.
das ehepaar obendrueber spielt auch ziemlich viel klavier,
ohne die dämpftaste zu betätigen, was nur mit lautem tv zu
uebertönen ist. und das fast den ganzen tag. da beschwere ich
mich ja auch nicht.
Lass dich bloß nicht von einer Aussage der Vermieterin zu einem Zwist mit dem Ehepaar verleiten, bevor du die Sache nicht persönlich mit den Betroffenen geklärt hast!!