Kündigung-Nachmieter

Hallo,

ich möchte mal schildern was bei uns los ist.

Und zwar: Wir haben unsere Wohnung zum 01.12.03 gekündigt, da wir von unseren Nachbarn gemobbt werden. (D. h. die Nachbarn rufen bei unserer Vermieterin an und behaupten Sachen die gar nicht stimmen). Aus diesem Grunde haben wir gekündigt. Mit meiner Vermieterin war vereinbart, dass wir einen Nachmieter stellen und ich gab eine Anzeige auf. Auf diese Anzeige meldeten sich 4 Familien, die auch alle sehr interessiert waren.
Als ich am Abende des „Besichtigungsmarathons“ meine Vermieterin anrief (diese wohnt in Hamburg, wir in NRW) sagte sie mir das sie soeben einer Familie, die durch Zufall nachgefragt hatte ob die Wohnung frei würde, zu gesagt hätte und diese wollten zum 01.12.03 einziehen.
Daraufhin fragte ich sie wie das mit der Miete sei; ob wir evtl. nur bis MItte November zahlen und dann der neue Mieter den Rest weil diese ja zum 01.12.03 einziehen wollen und wir bis zum 30.11.2003 bezahlen oder wie wir das achen.
Darauf antwortete sie, wir müssten das mit dem Nachmieter besprechen.

Jetzte meine Fragen:
-Ich habe gehört, dass wenn man einen Nachmieter stellt, der sofort einziehen könnte und dieses durch den Vermieter abgelehnt wird (durch den o. g. Werdegang) das man dann keine Miete mehr zahlen muss ?

-Im übrigen habe ich für die Anzeige in der Zeitung 24,90€ bezahlt; im PRINZIP für nix, denn sie hat ja einfach jemandem zugesagt, obwohl sie wusste das ich eine Anzeige schalte ? Sollte ich das Geld von ihr verlangen?

Vielleicht kann mir ja jemand Helfen, ich will hier so schnell wie möglich weg??!!

Vielen Dank im vorraus

Sandra

Hallo Sandra,

du schreibst, dass mit deinem Vermieter vereinbart war, durch das Stellen eines Nachmieters frühzeitig aus der Wohnung auszuziehen. Ist diese Vereinbarung durch eine entsprechende Klausel (Nachmieterklausel) im Mietsvertrag festgeschrieben oder beruht die Vereinbarung auf die mündliche Aussage des Vermieters? Dieser Punkt wäre wichtig, um genaue Aussagen treffen zu können. Weil mündliche Absprachen meistens nicht gültig sind.
Eine ggfs. schriftliche Klausel gibt dir das Recht, durch das Stellen eines Nachmieters das Mietsverhältnis eher zu beenden.

-Im übrigen habe ich für die Anzeige in der Zeitung 24,90€
bezahlt; im PRINZIP für nix, denn sie hat ja einfach jemandem
zugesagt, obwohl sie wusste das ich eine Anzeige schalte ?
Sollte ich das Geld von ihr verlangen?

Was ist dir wichtig? So schnell wie möglich aus der Wohnung raus zu kommen oder die 24,90 EUR für die Anzeige zurück zu erhalten? Ich denke erstens trifft zu. Aus diesem Grunde solltest (und das ist natürlich meine persönliche Meinung) du gewillt sein, möglichst unkompliziert und ohne Streß (welchen du ja eh schon genug hast…wie du schreibst) das Thema zu klären. Dieser Weg führt natürlich am schnellsten über den Nachmieter. Warum auch nicht? Mit dem Nachmieter zu klären, ab wann er/sie die Wohnung beziehen will und wie das mit der Zahlung der Miete ist, führt doch am ehesten zum Ziel. Vielleicht will der Nachmieter ja doch schon eher rein und ihm kommt es ganz recht, dass du schnell die Wohnung verlassen willst? Das erfährst du aber nur im Gespräch. Zumal der Vermieter diesen Vorschlag auch bringt.
Sieh es positiv, der Vermieter hat die Wahl selbst getroffen und die Möglichkeit, den Nachmieter nicht zu „wählen“ wegen irgendwelchen außerordentlichen Gründen, ist damit schon mal weitgreifend ausgeschlossen. Die 24,95 € sind wohl die geringsten Kosten…wenn du an deine Nerven denkst, die du dort gelassen hast.

Also, viel Glück!
Liebe Grüße,
Sindy

Hallo Sindy,

erst einmal Danke für deine prompte Nachricht.

Es ist leider so, dass ich garnicht weiß, wer hier einziehen wird und ich auch meine Vermieterin nicht nach der Telefonnummer fragen möchte. Das ist ja alles von ihr unter der Hand gemacht worden (irgendwelche Nachbarn, davon der Sohn möchte hier einziehen), da die Nachbarn aber alle so … Schei… sind kann ich natürlich auch nicht nach der Telefonnummer fragen.

Ich weiß nur das die Nachmieter erst zum 01.12.2003 hier einziehen wollen, also können wir scheinbar auch nicht früher hier raus.

Viele Grüße Sandra

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sindy,

hab ich in der Anwort-Nachricht vergessen.

Es gibt keine solche Klausel im Mietvertrag… hab ich wohl pech.

Gruß Sandra

Hallo Sandra!

Es gibt keine solche Klausel im Mietvertrag… hab ich wohl
pech.

Nein, Pech hast du nicht, denn deine Vermieterin hat sich ja einen „geeigneten“ Nachmieter nach ihrem Maßstab gesucht und das ist ein großer Vorteil für dich. Die Klausel genehmigt dir letztendlich nur frühzeitige Beendigung durch die Suche eines Nachmieters…aber letztendlich hat der Vermieter trotz dem das Recht, von dir gewählte Nachmieter abzulehnen, wenn es triftige Gründe (Gründe in der Person oder wirtschaftliche Verhältnisse) dafür gibt. Natürlich kann man darum wieder Streiten…du weißt ja, wie dehnbar „Gründe in der Person“ juristisch ist. Des weiteren hat der Vermieter eine angemessene Überlegungsfrist von 3 Monaten, was auch in einem Urteil begründet worden ist.
Also, ich denke du/ihr schafft den Ablauf der Frist noch und könnt ein angenehmes, friedliches Weihnachtsfest 2003 feiern :smile:

Überleg noch mal, ob du in diesem Fall nicht doch die Vermieterin um Auskunft bittest. Ich weiß, dass solche Anrufe schwer sind…zumal du eindeutig das zwischenmenschliche Verhältniss darlegst. Ich verstehe dich, aber denk doch daran, wer davon einen Vorteil hat, einmal über seinen Schatten zu springen. Ihr lacht doch, wenn ihr dort endlich weg seit…und ein Telefonat ist dann zukünftig (hoffentlich) auch nicht mehr notwendig.

Liebe Grüße,
Sindy

Hallo Cindy,

du schreibst, dass mit deinem Vermieter vereinbart war, durch
das Stellen eines Nachmieters frühzeitig aus der Wohnung
auszuziehen. Ist diese Vereinbarung durch eine entsprechende
Klausel (Nachmieterklausel) im Mietsvertrag festgeschrieben
oder beruht die Vereinbarung auf die mündliche Aussage des
Vermieters? Dieser Punkt wäre wichtig, um genaue Aussagen
treffen zu können. Weil mündliche Absprachen meistens nicht
gültig sind.

Woher stamnmt diese Rechtsauffassung, dass eine mündliche Vereinbarung nicht gültig sein soll. Mündliche Anbsprachen sind grundsätzlich, es sei denn, sie sind sittenwidrig oder verstossen gegen Gesetze, gültig.

GRuss Günter

Hallo Sandra,

Und zwar: Wir haben unsere Wohnung zum 01.12.03
gekündigt, da wir von unseren Nachbarn gemobbt werden. (D. h.
die Nachbarn rufen bei unserer Vermieterin an und behaupten
Sachen die gar nicht stimmen). Aus diesem Grunde haben wir
gekündigt. Mit meiner Vermieterin war vereinbart, dass wir
einen Nachmieter stellen und ich gab eine Anzeige auf. Auf
diese Anzeige meldeten sich 4 Familien, die auch alle sehr
interessiert waren.
Als ich am Abende des „Besichtigungsmarathons“ meine
Vermieterin anrief (diese wohnt in Hamburg, wir in NRW) sagte
sie mir das sie soeben einer Familie, die durch Zufall
nachgefragt hatte ob die Wohnung frei würde, zu gesagt hätte
und diese wollten zum 01.12.03 einziehen.
Daraufhin fragte ich sie wie das mit der Miete sei; ob wir
evtl. nur bis MItte November zahlen und dann der neue Mieter
den Rest weil diese ja zum 01.12.03 einziehen wollen und wir
bis zum 30.11.2003 bezahlen oder wie wir das achen.
Darauf antwortete sie, wir müssten das mit dem Nachmieter
besprechen.

Jetzte meine Fragen:
-Ich habe gehört, dass wenn man einen Nachmieter stellt, der
sofort einziehen könnte und dieses durch den Vermieter
abgelehnt wird (durch den o. g. Werdegang) das man dann keine
Miete mehr zahlen muss ?

Das Mietverhältnis endet zum 30.11.2003. Diese Vorschrift, dass ein Vermieter ein vom Mieter vorgeschlagener Interessenten anzunehmen hat oder Ansprüche verliert liegt nur dann vor, wenn ausreichend Zeit zur Prüfung war. Da Du diese Interessenten jedoch vorgeschlagen hast und in demselben Gespräch Dir die Vermieterin erklärt hat, sie habe bereits jemand, kannst Du auch das Geld für das Inserat nicht fordern.

Dass diese Saxche nicht sauber ist, sich ausgerechnet offenbar einer der Nachbarn nun meldet, die Dich aus der Wohnung treiben und wohl von der Vermieterin informiert wurden, dass die Wohnung frei wird, solltest Du die Wohnungsübergabe niemals ohne Zeugen vornehmen. Du solltest vielleicht nichts sagen, aber mit einem Zeugen auch Fotos vom Zustand der Wohnung fertigen.

-Im übrigen habe ich für die Anzeige in der Zeitung 24,90€
bezahlt; im PRINZIP für nix, denn sie hat ja einfach jemandem
zugesagt, obwohl sie wusste das ich eine Anzeige schalte ?
Sollte ich das Geld von ihr verlangen?

Nun zum Nachmieter. Wenn dieser vor dem 01.12.2003 in die Wohnung will, hindert dies doch niemand, wenn Du die Zeit, in welcher der Nachmieter bereits in die Wohnung will Dir vom Nachmieter zahlen lässt. Darauf achten, dass er auch die anteiligen Kosten der Nebenkosten zahlt. Ansonsten, wenn er mit den anderen unter einer Decke steckt, ohne Moos nichts los vor dem 01.12.2003. Bitte auch beachten, dass die Heizung, Strom und Wasser zum Auszug von Dir abgelesen werden.

Gruss Günter

Hallo Günter!

du schreibst, dass mit deinem Vermieter vereinbart war, durch
das Stellen eines Nachmieters frühzeitig aus der Wohnung
auszuziehen. Ist diese Vereinbarung durch eine entsprechende
Klausel (Nachmieterklausel) im Mietsvertrag festgeschrieben
oder beruht die Vereinbarung auf die mündliche Aussage des
Vermieters? Dieser Punkt wäre wichtig, um genaue Aussagen
treffen zu können. Weil mündliche Absprachen meistens nicht
gültig sind.

Woher stamnmt diese Rechtsauffassung, dass eine mündliche
Vereinbarung nicht gültig sein soll. Mündliche Anbsprachen
sind grundsätzlich, es sei denn, sie sind sittenwidrig oder
verstossen gegen Gesetze, gültig.

*grins***
Lieber Günter, ich bin kein Jurist—kenne jedoch die Stilkunde des Juristen sehr gut…wende diese jedoch hier im Forum nicht an, da die juristische Stilkunde sicherlich in meiner Geschäftskorrespondenz nötig ist, aber lieber Günter nicht hier im Forum.
Ich denke, dass meine Art und Weise, Sätze zu formulieren (damit versuche meine Gedanken den anderen zu übermitteln) eher auf einem persönlichen Stil beruhen…die, so hoffe ich, für jeden zu verstehen ist, auch denjenigen, der vielleicht mit Jura etc.pp. nicht soviel am Hut hat.
Meine Aussage hinsichtlich mündlichen Abreden zum Verständnis: „meistens nicht gültig“ - wer mich verstehen will, weiß, wie ich das meine, denn wer hat heutzutage nicht schon die Erfahrung gemacht, dass mündliche Zusagen letztendlich nicht erfüllt worden sind, da diese nicht schwarz auf weiß beweisbar waren. Ich - lieber Günter - kenne genau diesen Fakt.
Und noch etwas dazu… ich will niemanden unterstellen, dass er sich nicht an mündliche Aussagen hält… doch manchmal vergessen viele ihre eigenen Worte…und jetzt gib mir einen Rat, wie will ich diese Aussage beweisen? (ausgenommen von vielen Zeugen natürlich, die dann zufällig alle zum Gespräch dabei waren)???

Danke für dein Verständnis.
LG, Sindy

…lieber Günter,
habe noch vergessen…
Vielleicht hast du schon gelesen, dass ich weder Experte bin noch irgendwas in der Art, dennoch großes Interesse am RECHT/GESETZ hege. Aus diesem Grund bin ich offen für jede konstruktive Kritik meiner Beiträge, weil nur so kann ich mein Wissen erweitern, evtl. aber auch gegenargumentieren :smile: aber das ist ja dann eine Sache der persönlichen Meinung.

Vielen Dank noch mal (*interessiert deine Beiträge verfolgt*)

LG, Sindy

Hallo Cindy,

Weil mündliche Absprachen meistens nicht
gültig sind.

Woher stamnmt diese Rechtsauffassung, dass eine mündliche
Vereinbarung nicht gültig sein soll. Mündliche Anbsprachen
sind grundsätzlich, es sei denn, sie sind sittenwidrig oder
verstossen gegen Gesetze, gültig.

*grins***
Lieber Günter, ich bin kein Jurist—kenne jedoch die
Stilkunde des Juristen sehr gut…wende diese jedoch hier im
Forum nicht an, da die juristische Stilkunde sicherlich in
meiner Geschäftskorrespondenz nötig ist, aber lieber Günter
nicht hier im Forum.

Bin da nicht ganz Deiner Meinung. Denn dieses durchaus trockene Thema Mietrecht kannst Du nur aus der juristischen Sicht bewerten. Meinung kann man ja trotzdem äussern. Fragen zu Rechtsproblemen oder Äusserungen, die „Allgemeingültigkeit“ für jene erkennen lassen könnte, die nicht in Fachfragen bewandert sind, sehe ich aus meiner beruflichen Praxis als sehr gefährlich an.

Ich denke, dass meine Art und Weise, Sätze zu formulieren
(damit versuche meine Gedanken den anderen zu übermitteln)
eher auf einem persönlichen Stil beruhen…die, so hoffe ich,
für jeden zu verstehen ist, auch denjenigen, der vielleicht
mit Jura etc.pp. nicht soviel am Hut hat.
Meine Aussage hinsichtlich mündlichen Abreden zum Verständnis:
„meistens nicht gültig“ -

Also, halte mich nun bitte nicht für unfair. Aber Du sprichst aus meiner Sicht von zwei Problemen. Einmal. Ist eine mündliche Ansprache bindend ? . Wir sind uns klar, dass die Antwort „Ja“ lautet. Danach kommt das Beweisproblem. Auch hier sind wir uns einig. Die gestellte Frage war, ob eine mündliche Vereinbarung bindend ist. Hier kam mein Widerspruch, weil von Dir keine „100 % Ja“ gekommen sind.

wer mich verstehen will, weiß, wie

ich das meine, denn wer hat heutzutage nicht schon die
Erfahrung gemacht, dass mündliche Zusagen letztendlich nicht
erfüllt worden sind, da diese nicht schwarz auf weiß beweisbar
waren. Ich - lieber Günter - kenne genau diesen Fakt.

Da ich mit Mietrecht zu tun habe, kenne ich dieses Problem auch, denn es wird bekanntlich in diesem Bereich sehr viel mündlich besprochen und vereinbart und - leider - danach sehr viel was vereinabrt war abgestritten oder ein Teil hat etwas ganz anderst verstanden.

Und noch etwas dazu… ich will niemanden unterstellen, dass
er sich nicht an mündliche Aussagen hält… doch manchmal
vergessen viele ihre eigenen Worte…und jetzt gib mir einen
Rat, wie will ich diese Aussage beweisen? (ausgenommen von
vielen Zeugen natürlich, die dann zufällig alle zum Gespräch
dabei waren)???

Richtig, völlige Übereinstimmung. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass mündliche Vereinbarungen bindend sind.

Danke auch für Dein Verständnis.

Gruss Günter