Mietvertrag kündigen ?

Hallo Experten.

Ich habe einen speziellen Fall. Ich habe mich schon überall im Internet über das Thema „kündigen von Zeitmietverträgen“ erkundigt, dass ich bereits einen bestimmten Wissenstand habe. Aber, ich habe folgendes Problem:

Unser Mietvertrag wurde am 15.02.2002 abgeschlossen und daher gelten die neuen Gesetze der Mietreform. Dieser Vertrag wurde mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren gemacht (unkündbar steht drin !)und kann laut dem Vertrag während der Laufzeit nicht gekündigt werden. Soweit so gut. Der Vertrag ist aber ohne eine Begründung für das Laufzeitende gemacht worden. D.h. es steht nichts drin warum dieser auf 4 Jahre gemacht wurde, z.B. die Eigentümer wollen Renovieren oder die Mutter zieht danach ein, usw. D.h. es ist daher ein einfacher Zeitmietvertrag und gilt nach heutiger Gesetzeslage als nichtig und ist ein unbegrenzter Mietvertrag der mit 3 Monatsfrist gekündigt werden kann. Das witzige an der Sache ist aber, wir waren schon zweimal beim Mieterverein und zweimal wurde uns gesagt, dass das so stimmt und wir aus diesem Vertrag rauskommen. Ich kann dies aber einfach nicht glauben (Die Anwälte haben den Vertrag nur ca. 1 Min angesehen, das wars)!
Ich habe sogar den Mieterverein daraufhingewiesen, das ein Punkt im Mietvertrag eine jährliche Mieterhöhung um 0,50 Euro je Quadratmeter
beschreibt. Dieses macht meinermeinung diesen Vertrag zu einem Staffelmietvertrag den man erst zum Ablauf kündigen kann. Der Mieterverein hat mir aber nur als Begründung den §575 „einfacher Zeitmietvertrag“, als Kündigungsgrund genannt, den wir dann dem Vermieter geben sollen falls er es nicht glaubt.
Meine Frage an euch ist: Kann das sein, dass der Mieterverein das irgendwie übersieht, dass wir doch nicht aus dem Vertrag (Staffermietvereinbarung) kommen ? Und stimmt es, dass diese Mieterhöhung in Beträgen (z.B jährlich 40 Euro) ausgewiesen sein muss
und nicht 0,50 je Quaddratmeter, wo man sich erst ausrechnen muss was es ausmacht ? Wir wollen so schnell wie möglich da raus weil wir nächstes Jahr Nachwuchs bekommen und eine kleine 2 Zi Wohnung wird einfach zu klein. Die Mieten sind in der Zwischenzeit auch gefallen und wir zahlen jährlich immer mehr. :frowning:(

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke und Gruss
Roman

Hallo, roman!

Ich habe einen speziellen Fall.

=> Ja,ja - das liebe Mietrecht…

Unser Mietvertrag wurde am 15.02.2002 abgeschlossen und daher
gelten die neuen Gesetze der Mietreform. Der Vertrag ist aber
ohne eine Begründung für das Laufzeitende gemacht worden und gilt :nach heutiger Gesetzeslage als nichtig und ist ein unbegrenzter :Mietvertrag der mit 3 Monatsfrist gekündigt werden kann.

=> Richtig

jährliche Mieterhöhung um 0,50 Euro je Quadratmeter
beschreibt. Dieses macht meiner Meinung diesen Vertrag zu einem
Staffelmietvertrag

=> Falsch

Kann das sein, dass der Mieterverein
das irgendwie übersieht, dass wir doch nicht aus dem Vertrag
(Staffelmietvereinbarung) kommen ?

=> Nein

stimmt es, dass diese Mieterhöhung in Beträgen (z.B jährlich 40 Euro) :ausgewiesen sein muss und nicht 0,50 je Quaddratmeter

=> Ja

Aber jetzt noch mal ein wenig Erläuterung:

Durch $ 575 BGB ist der Zeitmietvertrag unwirksam. Soviel dürfte klar sein.
Nach $ 557 a Abs.1 BGB setzt voraus, daß „die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag“ ausgewiesen ist (bisher $ 10 Abs. 2 S5 MHG). Die Pflicht zur betragsmäßigen Ausweisung von Mietzins oder des Erhöhungsbetrages ist eine zwingende Formvorschrift, die als Schutzvorschrift nach Sinn und Zweck des Gesetzes dem Mieter die jeweiligen Mietzinsbelastungen eindeutig vor Augen führen soll. Diese Anforderungen werden nicht erfüllt, wenn in der Staffelmietvereinbarung die Mieterhöhungen lediglich bezogen auf den Quadratmeterpreis ausgewiesen sind (LG Görlitz). Somit ist die Staffelmietvertrag nichtig.

Heißt also, Du bist in einem ganz stinknormalen Mietverhältnis. Such Dir Halt eine andere Wohnung kündige die jetzige fristgerecht. Der Vermieter wird wohl nicht versuchen, irgendwas einzuklagen. Ggf. mußt Du aber versuchen, Deine Kaution mit Rechtsmitteln wiederzubekommen… (warum nur können Menschen heute nicht mehr vernünftig kommunizieren und Lösungen suchen…?! - kleiner philosophischer Ausbruch…)

Ach ja - eine Sache noch:
AG Köpenick, Urteil vom 24.10.02 - 14 C 127/02
Die haben da was über nichtigen Staffelmietvertrag geurteilt.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

=> Ich auch.

Bitte und Gruss

Jörg

Hallo Roman,

Jörg hat bereits alles Notwendige dargestellt. Nur noch ein Hinweis. Die Staffelmiete ist durch das Urteil des OLG Braunschweig RE WM 85, 213 geregelt.
Es muss entweder der jeweilige Monatsbetrag der Kaltmiete ausgewiesen werden oder der jeweilige Erhöhungsbetrag muss in EURO dargestellt werden.

Gruss Günter