Kündigungsfristen

Hallo Leute,

ich frage mich im Moment, welche Kündigungsfrist wir haben. Im Mietvertrag steht folgendes:

§2 Mietzeit

Das Mietverhältnis beginnt am 1. Februar 1998

  1. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der in Ziff. 4 vereinbarten Frist gekündigt werden

  2. und 3. gestrichen

  3. Gesetzliche Kündigungsfristen für Mietverhältnisse von Wohnraum (§ 565, Abs.2 BGB)
    bis zu 5 Jahren 3 Monaten
    bis zu 8 Jahren 6 Monate

So weit der genaue Wortlaut aus dem Mietvertrag (incl. Fettdruck). Die fünf Jahre sind um…
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob hier die gesetzlichen Kü-Fristen vereinbart sind (und wir so 3 Monate haben) oder ob die aufgeführten 6 Monate vereinbart wurden.

Wäre schön wenn mir jemand kompetente Auskunft geben könnte. Wegen dieser rel. simplen Frage möchte ich nicht unbedingt einen Termin beim Mieterverein ausmachen (in dem ich seit Jahren Mitglied bin).

Dank und Gruß
Stefan

Hallo, Stefan!

  1. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann
    unter Einhaltung der in Ziff. 4 vereinbarten Frist gekündigt
    werden

  2. und 3. gestrichen

  3. Gesetzliche Kündigungsfristen für Mietverhältnisse
    von Wohnraum (§ 565, Abs.2 BGB)
    bis zu 5 Jahren 3 Monaten
    bis zu 8 Jahren 6 Monate

Wenn das der Text im Vertrag ist, hast Du 6 Monate Kündigungsfrist. Unbestimmte Zeit heißt einfach nur nicht bis zum…
Es verlängert sich sozusagen bei Stillschweigen in den ersten fünf Jahren um 3, in den ersten acht Jahren um 6 und danach wahrscheinlich um 12 Monate.
Bei Zeitmietverträgen gilt wieder anderes, aber das ist bei Dir ja scheinbar nicht der Fall (falls im MV sowas angekreuzt wäre).

Gruß

Jörg