Hallo ihrs,
einem Freund wurde gerade zum 31.12. gekündigt wegen Eigenbedarf. Da der Mieterverein nach Sichtung der Fakten nur eine 50:50-Chance sieht dagegen anzugehen, hat er sich für den Weg entschieden ‚in Frieden zu gehen‘, also gleich eine neue Wohnung zu suchen.
Kann man bei Vertragsabschluss so etwas wie eine Eigenbedarfskündigung ausschliessen oder sich sonstwie davor wappnen, dass einem so etwas in absehbarer Zeit nicht wieder passsiert?
Danke
Gruß Carolin
Hallo Carolin,
dies ist möglich. Der Vermieter muss lediglich im Mietvertrag erklären, dass er vor dem z.B. 31.12.2010 das Mietverhältnis nicht kündigt. Eine Erklärung des Mieters, dass er nicht vor dem 31.12.2010 kündigt ist dagegen unzulässig.
Gruss Günter
einem Freund wurde gerade zum 31.12. gekündigt wegen
Eigenbedarf. Da der Mieterverein nach Sichtung der Fakten nur
eine 50:50-Chance sieht dagegen anzugehen, hat er sich für den
Weg entschieden ‚in Frieden zu gehen‘, also gleich eine neue
Wohnung zu suchen.
Sorry, da ich selbst die Beratungen in einem Mieterverein leite, was heisst da 50:50 ? Ist der Eigenbedarf nachgewiesen ist die Chance Deines Freundes 0:100. Ist der Eigenbedarf nicht nachgewiesen, ist zu klären, für wen Eigenbedarf erklärt wird und warum für diese Person Eigenbedarf erklärt wird und wo diese Person bisher gewohnt hat. Ausserdem ist zu klären ob der Vermieter noch andere Wohnungen hat, für die er hätte nach einem Auszug in letzter Zeit Eigenbedarf vornehmen können. 50:50 gibt es nicht in solchen Fällen. Entweder ist der Eigenbedarf nachgewiesen (0:100) und berechtigt oder er ist nicht berechtigt ( 100:0).
Im übrigen sollte Dein Freund, wenn er die Kündigung annimmt, dem Vermieter mitteilen, dass er wegen der Eigenbedarfskündigung auszieht und von sich aus das Mietverhältnis nicht gekündigt hätte. Ist, weil 50:50, unklar, wer einziehen soll, muss dies vom Mieterverein geklärt werden. Alle Belege des Umzuges aufbewahren und prüfen, wer nun einzieht.
Kann ma bei Vertragsabschluss so etwas wie eine
Eigenbedarfskündigung ausschliessen oder sich sonstwie davor
wappnen, dass einem so etwas in absehbarer Zeit nicht wieder
passsiert?
Gruss Günter