zum Sachverhalt:
ich habe zum 31.8. mein Mietverhältnis gekündigt.
An diesem Tage wurde die Übergabe mit dem Vermieter durchgeführt.
Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten. der Gesamtkautionsbetrag, abzgl. Pauschale für kleine Mängel.
Zudem wurde festgehalten, dass eine Teil der Kaution (500€ sofort überwiesen und der Rest nach Abwägung der Nebenkosten.
Dieses Protokoll habe ich im Besein meiner Partnerin und des Vermieters unterschreiben.
Der Vermieter wollte mir die Kopie des Protokolls zusenden, da zu diesem Zeitpunkt sein Kopierer defekt war.
Aus gutem Gewissen stimmte ich dem zu und übergab den Schlüssel dem Vermieter.
Somit war die Sache für mich erledigt.
4 Stunden später rief der Vermieter bei meiner Partnerin an und sagte, er habe noch einen großen Schaden an der Wohnungstür entdeckt, der seiner Meinung nach von uns unsachgemäß „gekittet“ wurde oder von uns worden ist. Der Schaden würde 800 € betragen. Dies ist aber nicht der Fall. Während des Mietverhältnisses wurde die Tür weder so beschädigt, noch repariert.
Nun brauche ich etwas Hilfe, da dies meine erste Wohnung war.
Laut Gerichtsurteilen kann ein Vermieter dem Mieter nur den Schaden berechnen, der im Protokoll steht.
Allerdings hat der Vermieter, trotz eines Aufforderungsschreibens von mir, die Kopie des Protokolls nicht zugeschickt.
Welche Möglichkeiten habe ich, gegen diesen Vermieter vorzugehen ?
Reicht es aus, wenn meine Partnerin dabei bezeugen kann, dass ich das Protokoll unterschrieben habe und das darin nichts von dem großen Schaden erwähnt ist ?
Wieviel Zeit muss ich dem Vermieter lassen, mir die protokollierten 500 € zu überweisen, wenn „sofort“ schriftlich vereinbart wurde ?
Kann ich den Vermieter zwingen, mir das Protokoll auszuhändigen ?
ich habe zum 31.8. mein Mietverhältnis gekündigt.
An diesem Tage wurde die Übergabe mit dem Vermieter
durchgeführt.
Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten. der
Gesamtkautionsbetrag, abzgl. Pauschale für kleine Mängel.
Zudem wurde festgehalten, dass eine Teil der Kaution (500€
sofort überwiesen und der Rest nach Abwägung der Nebenkosten.
Dieses Protokoll habe ich im Besein meiner Partnerin und des
Vermieters unterschreiben.
Der Vermieter wollte mir die Kopie des Protokolls zusenden, da
zu diesem Zeitpunkt sein Kopierer defekt war.
Aus gutem Gewissen stimmte ich dem zu und übergab den
Schlüssel dem Vermieter.
Somit war die Sache für mich erledigt.
4 Stunden später rief der Vermieter bei meiner Partnerin an
und sagte, er habe noch einen großen Schaden an der
Wohnungstür entdeckt, der seiner Meinung nach von uns
unsachgemäß „gekittet“ wurde oder von uns worden ist. Der
Schaden würde 800 € betragen. Dies ist aber nicht der Fall.
Während des Mietverhältnisses wurde die Tür weder so
beschädigt, noch repariert.
Nun brauche ich etwas Hilfe, da dies meine erste Wohnung war.
Laut Gerichtsurteilen kann ein Vermieter dem Mieter nur den
Schaden berechnen, der im Protokoll steht.
korrekt.
Allerdings hat der Vermieter, trotz eines
Aufforderungsschreibens von mir, die Kopie des Protokolls
nicht zugeschickt.
Welche Möglichkeiten habe ich, gegen diesen Vermieter
vorzugehen ?
In diesem Fall musst Du den Vermieter nun unter Vorgabe eines Termins auffordern das Protokoll auszuhändigen bis spätestens z.B. 30.09.2003. Bekommst Du das Protokoll nicht, setze den Vermieter mit einer Nachfrist von zwei Wochen in Verzug. Dasselbe gilt für die zugesagte Kaution. Wird dann weder die Teilkaution noch das Protokoll ausgehändigt, suche einen Anwalt auf. Da der Vermieter in Verzug ist, hat er auch die Kosten Deines Anwaltes zu tragen.
Reicht es aus, wenn meine Partnerin dabei bezeugen kann, dass
ich das Protokoll unterschrieben habe und das darin nichts von
dem großen Schaden erwähnt ist ?
Ja, reicht aus.
Wieviel Zeit muss ich dem Vermieter lassen, mir die
protokollierten 500 € zu überweisen, wenn „sofort“ schriftlich
vereinbart wurde ?
Sofort bedeutet auch sofort. Aber nachdem der Vermieter einen nachträglichen Schaden behauptet, wird er sich nicht an sein „Sofort“ halten.
Kann ich den Vermieter zwingen, mir das Protokoll
auszuhändigen ?