Hallo Tamrar,
Am 25. Juli hatte ich eine Nachmieterin für das Zimmer in
unserer WG gefunden. (Ich habe den Hauptmietvertrag
unterschrieben)
Sie hat also am 25. das Zimmer angesehen und auch gleich den
MV unterschrieben.
- Bei Adressenangabe hat sie ihre Arbeitsstelle angegeben.
(Stellt das ein Problem dar?)
Einzug sollte also der 1.8. sein.
- Am 6.8 wurden dann 175,- (also die halbe MM überwiesen)
- Es folgte eine sms, das sie erst am 15.9. einziehen will.
Dies kann Dir egal sein, wenn sie unterschrieben hat, dass sie ab 01.08. einziehen will. Es ändert nichts daran, dass sie dann ab 01.08. die Miete zahlen muss, auch wenn sie erst am 15.09. einziehen wollte.
Am 27.8. kam die sms, dass sie baldmöglichst kündigen will
- Im Mietvertrag haben wir die 3 monatige Kündigunsfrist
gestrichen
und eine 1 monatige daraus gemacht. (Ist das ein Problem)
Was heisst hier „dass sie baldmöglichst kündigen will“. Für mich ist dies nämlich keine Kündigung sondern eine Absichtserklärung, dass sie kündigen will. Hat sie nun gekündigt oder hat sie nicht gekündigt und wenn sie gekündigt hat, an welchem Tag hat sie gekündigt zu welchem Termin ?
Also habe ich zu ihr gesagt, sie soll mir die restlichen 175,-
vom August und dann die 350,- für September bezahlen.
Das alles abzügl. 100,- da sie keine NK verbraucht hat. Wären
also noch 425,-
Bist Du sicher, dass Du keine Grundsteuer, Versicherungen, Hauswart, und anteilige Heizkosten - nach Fläche - zahlst, die Deine Mieterin auch zahlen müsste ?
Sie hat aber immer noch garnichts davon bezahlt. Sie geht
nicht mehr ans Handy … Seit 2 Wochen rufe ich bei ihr auf
der Arbeit an- sie ist aber entweder krank o. hat frei (wers
glaubt !)
Vorschlag. Wende Dich an das zuständieg Amtsgericht und frage dort nach, ob die Dame möglicherweise die EV abgelegt hat. Hat sie dies, mache Sie darauf aufmerksam, dass Dir bekannt ist, dass sie bei Anmietung der Wohnung zahlungsunfähig war und es verschwiegen hat. Teile ihr dann mit " Nachdem Sie mir Ihre Zahlungsunfähigkeit verschwiegen haben, bitte ich Sie in Ihrem eigenen Interesse den bisher entstandenen Schaden in Höhe von xx EURO bis spätestens xx.xx.xxxx zu begleichen, da ich ansonsten zur Sicherung meiner Ansprüche den Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen müsste" MfG.
Bitte keine Hinweise wie „wenn sie sie nicht zahlen, werde ich gehen Sie vorgehen“.
Vor 3 Tagen kam ein Brief, dass ich es doch bitte unterlassen
solle auf ihrer Arbeit anzurufen. Sie möcht nichts mehr
bezahlt, denn schließlich hätten wir genug Zeit gehabt, einen
Nachmieter zu finden.
(Ich finde vom 27.8 bis 1.9. - ist nicht viel Zeit. Außerdem
hat sie ja 1 Monat Kündigungsfrist, hätte sie mir ja einen NM
suchen können)
Wenn Du die Ankündigung eienr Kündigung als Kündigung angenommen hast, dann hat sie bis zum 30.09.2003 die Miete zu zahlen incl. der Nebenkosten. Innerhalb von drei Tagen muss niemand einen Nachmieter suchen.
Und sie müsse es erst mir ihrer Rechtsanwältin absprechen, ob
sie überhaupt verpflichtet ist noch zu zahlen.
Das sind übliche Scherze. Wahrscheinlich gibt es keine Anwältin, aber man kann es ja mal versuchen, vielleicht bekommt die Gegenseite Angst, wenn das Wort Anwalt fällt.
Ich weiß jetzt nicht, was ich machen soll.
Wie geh ich denn da vor. Und was schreib ich ihr. Ich glaube
nicht, dass sie zu einer Rechtsanwältin geht, da kann sie mir
ja auch gleich das Geld bezahlen. Und wenn ich rechtlich
vorgehen möchte, was kostet mich das dann? Und kann ich das
Geld von ihr zurückfordern.
Ein Mahnbescheid kannst Du beantragen. Wird Widerspruch eingelegt, rechne mal mit rd. 125 - 150 EURO. Rentiert sich aber nur dann, wenn die Dame nicht die EV abgelegt hat oder hoffnungslos verschuldet ist. Du kannst hier auch einen Anwalt beauftragen. Du bist im Recht. Die Mieterin hat die Inanspruchnahme des Anwaltes durch vertragswidriges Vorgehen ausgelöst. Ein Anwalt wird hier etwa 150 - 200 EURO Kostenvorschuss verlangen, auch den Mahnbescheid einreichen, bei Widerspruch die Begründung Deines Anspruches vornehmen und die Verhandlung führen. Die Kosten hat die Mieterin zu tragen.
Gruss Günter